…Abgabenerklärungen für die Jahre 1997 bis 1999 auf. Die Bw. reichte Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen ein, wobei sie den Gegenstand des Unternehmens als "Gemeinnütziges Kabelfernsehen" bezeichnete. Sie erklärte in den Körperschaftsteuererklärungen keinerlei Einkünfte. Nach Durchführung einer Aufzeichnungsprüfung wurde durch den Prüfer die Ansicht vertreten, die Bw…
…von Aufführungsrechten, die Veranstaltung von Konzerten, der Verkauf von Tonträgern, Videokassetten, Druckwerken. 10.2.9.210.2.5.2. Leistungen von Kabelfernsehunternehmen Rz 1281: Damit sonstige Leistungen unter die Begünstigung des § 10 Abs. 2 Z 5 zweiter Fall UStG 1994 § 10(bis 31.12.2015: …
…Lebensführung vom Werbungskostenabzug nicht rechtens ausgeschlossen werden. Dass der Berufungsführer mit den im gegebenen Zusammenhang geltend gemachten GIS-Gebühren und Kosten für Kabelfernsehen die Grenzen des gewöhnlichen Haushaltsbedarfes verlassen und der Sache nach damit schon Aufwendungen geltend gemacht hätte, die sich ihres Charakters als Repräsentationsaufwendungen…
…Veranlassung doppelter Haushaltsführung vor, dann können die aus einer solchen Haushaltsführung erwachsenden Auslagen mit der Begründung ihres Charakters als Aufwendungen der Lebensführung vom Werbungkostenabzug nicht rechtens ausgeschlossen werden" Bei den von Ihnen beanstandeten Aufwendungen handelt es sich um Rundfunk- und Kabelfernsehgebühren. Diese gehören unstreitig zu…
…Fernwärme, ein Abwasserkanal, der voll entrichtete Anliegerbeitrag und ev. die Versorgung mit Kommunikationsleistungen (zB Telefon oder Kabelfernsehen). Da für Rohbauland ein geringerer Preis gezahlt wird als für baureifes Land, ist bei der Ermittlung des durchschnittlichen Quadratmeterpreises für baureifes Land - abhängig vom zugrunde gelegten Immobilienpreisspiegel - ev…
…Nicht abzugsfähig sind Gebühren, die mit der laufenden Benützung zusammenhängen sowie die Anschlussgebühr für Telefon, Kabelfernsehen bzw. allfällige sonstige Einrichtungsgegenstände. (nachträgliche) Errichtung einer an ein Eigenheim angeschlossenen biologischen Kleinkläranlage. Rz 533a: Die Herstellungskosten der Gemeinde für eine Abwasserentsorgungsanlage, die nicht in der einmalig (bescheidmäßig) vorgeschriebenen…
…betragen 344,00 € und setzten sich aus nachfolgenden Positionen zusammen: Aufpreis für eine 2. Person, Frühstückspension, Garagenplatz sowie Kabelfernsehen Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 26.04.2022 wurde dem Bf. rückwirkend mit 01.12.2021 ein Pflegegeld der Pflegestufe 3 zuerkannt. Aus der Anfragebeantwortung…
…2006 | € | 5.280,00 | | | | ORF 2006 | € | 206,16 | | | | Kabelfernsehen 2006 | € | 135,60 | | | | Diverse Instandhaltung | € | 139,00 | | | | Abschreibung…
…und 6 EStG 1988 angehören, sind nicht absetzbar. Von sämtlichem Computerzubehör war ein Privatanteil in Höhe von 40 % in Abzug zu bringen. Eintritte für Theater und den Anschluss für das Kabelfernsehen stellen Kosten der privaten Lebensführung dar. Weiters sind nicht abzugsfähig Kosten für Billets, Geschenkpapier…
…Personalkosten und 2.571,42 € für Investitionen nicht anerkannt würden, weiters auch nicht Kilometergelder in Höhe eines Kostenanteils von 1.407,74 €, Aufwendungen für Kabelfernsehen in Höhe von 206,18 €, Mobiltelefon (380,64 €), Literatur (153,90 €) sowie Bewirtungskosten (216,92…
…Straße 21/1/2 wurde (Bl. 14 ff. Finanzamtsakt) eine Haushaltsversicherung ab 6. November 2006 mit einer Erstprämie von 155,82 € abgeschlossen. An Gebühren für Kabelfernsehen und Internet (Anschlussgebühr, laufende Gebühr für "P-Straße 21/1/_", Einrichtung 13. Juli 2007) wurden 201,85 €…
…Frühstück), Garage, Kellerräume, Monatspauschale Strom und Kabelfernsehen iHv brutto Euro 1.233,86 verrechnet werden. Auf dieser Kopie befindet sich der handschriftliche Text: "Bestätige die Unterhaltszahlung meines Sohnes im Jahr 2004 von Euro 8.400,00 erhalten zu haben. 14.3.06. S.C." Aus…
…0148, habe der VwGH ausgesprochen, dass einmalige Anschlussgebühren für Kabelfernsehen keine zeitraumbezogenen Leistungen seien und daher im Jahr der Vereinnahmung in voller Höhe erfolgswirksam zu erfassen seien. Beim Jahresabschluss 2002 seien die einmalig erhaltenen Anschlussgebühren auf 8 Jahre verteilt und einem passiven Rechnungsabgrenzungsposten zugeführt worden…
…vereinbart: "Dieser Kauf erfolgt samt tatsächlichem und rechtlichem Zubehör. Von diesem Kauf umfaßt sind daher alle mit der Wohnungseigentumseinheit fest verbundenen Bestandteile, insbesondere auch Sanitärinstallationen in Bad und WC, der Anschluss an das örtliche Kabelfernsehnetz, weiters folgendes Inventar bzw. Einrichtung: gesamte Küche samt eingebauten Geräten…
…Jahr 1993, 44.503 S im Jahr 1994 und 28.662 S im Jahr 1995) seien um 36.000 S, 28.000 S und 9.000 S zu kürzen. Die Position enthalte Aufwendungen, "deren betriebliche Veranlassung nicht erkennbar" sei (Kabelfernsehen, Uhrband, Damengeldtaschen, Blumen, Weine, Bilder…
…Wohnzwecken nutzte. Der Nutzungsbeginn wird mit 1. August 1999 angegeben. Nach Aufforderung durch den UFS wurde nachgewiesen, dass sowohl die Miete wie auch Kosten für Kabelfernsehen und Telefon vom Bw. bezahlt wurden. Der Erhebungsdienst anerkennt in seiner Stellungnahme vom 8. August 2003 dezidiert, dass dieser…
…übermittelten Belegen geringfügige rechnerische Differenzen bestünden und schlüsselte die Beträge für die Wohnkosten an sich, für die Frühstückspension und das Kabelfernsehen gesondert auf. Festgehalten wird an dieser Stelle abschließend, dass der Bf.im Beschwerdeverfahren betreffend Einkommensteuer 2020 das ihn betreffende Gutachten des Bundesamtes für Soziales…
…außergewöhnlichen Belastungen ist an dieser Stelle festzuhalten, dass die in den Abrechnungen enthaltenen Aufwendungen für Kabelfernsehen weder außergewöhnliche Aufwendungen sind noch, dass diese Aufwendungen zwangsläufig erwachsen. Aufwendungen für Kabelfernsehen stellen daher keine außergewöhnlichen Belastungen dar und waren daher von den - vom Bf. getragenen - Gesamtaufwendungen auszuscheiden.…
… 34 Abs. 6 iVm § 35 Abs. 5 EStG 1988 dar. Die in den Abrechnungen enthaltenen Aufwendungen für Kabelfernsehen, Garage und Kellerabteil stellen hingegen weder außergewöhnliche Aufwendungen dar, noch sind diese Aufwendungen zwangsläufig erwachsen. Sie waren waren daher nicht zu berücksichtigen. Die Kosten für die Unterbringung…
… 34 Abs. 6 iVm § 35 Abs. 5 EStG 1988 dar. Die in den Abrechnungen enthaltenen Aufwendungen für Kabelfernsehen, Garage und Kellerabteil stellen hingegen weder außergewöhnliche Aufwendungen dar, noch sind diese Aufwendungen zwangsläufig erwachsen. Sie waren waren daher nicht zu berücksichtigen. Die Kosten für die Unterbringung…