…Hinsichtlich des Erfordernisses einer schriftlichen, rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Zusage gelten die Ausführungen in Rz 3372 ff gleichermaßen. Rz 3423: Liegt keine formelle Zusage vor, sondern werden Jubiläumsgelder lediglich tatsächlich gewährt, so ist eine Rückstellung keinesfalls zulässig. Anders als für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1993 darf daher…
…vereinbarten Entlohnung unbedeutend, sodass auch dieser Umstand gegen eine individuelle Entlohnung sprechen würde. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führt das Finanzamt aus, dass die Zuwendungen, die an individuell bezeichnete Dienstnehmer - eben bei persönlichen Anlässen (z.B. Jubiläum, runde Geburtstage, Pensionierung, etc.) - gegeben werden würden, einen voll…
…Jahreslohnkonto vor. Hieraus ist ersichtlich, dass im September 2002, in dem das Jubiläumsgeld zur Auszahlung kam, das Jahressechstel € 6.397,97 betragen hat. In diesem Monat ist dem Bw. weiters eine als "WZ 09" bezeichnete Sonderzahlung von € 1.573,46 zugeflossen. Die sonstigen…
…laufenden Arbeitslohnes bestimmt (§ 67 Abs. 3 und 6 EStG 1988), sondern um Zahlungen, die mit den Jubiläumsgeldern vergleichbar sind. Für derartige Zahlungen kommt - soweit sie anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen - nicht die Begünstigung des § 67 Abs. 3 und Abs. 6 EStG 1988 zur Anwendung…
…1, 3 und 6 EStG 1988: Verwaltungsgesetze sind nach den vom Verwaltungsgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung entwickelten Interpretationsregeln auszulegen. Die diesbezügliche VwGH-Rechtsprechung zusammenfassend gelten für Jubiläumszuwendungen folgende Interpretationsregeln: Die Jubiläumszuwendung ist kein sonstiger Bezug im Sinne des § 67 Abs 1 EStG 1988 (Doralt, EStG10…
…die begünstigten Tatbestände, auf die der ermäßigte Steuersatz angewendet werden kann, taxativ auf, wobei eine Jubiläumszuwendung unter keinen der aufgezählten Tatbestände subsumiert werden kann. Eine Anwendung dieser Bestimmung für den vorliegenden Fall kommt daher ebenfalls nicht in Betracht. Gemäß Art. 18 Abs. 1 B-VG…
…geringer Sachbezug für die Zurverfügungstellung einer Wohnung an einen Dienstnehmer berechnet, andererseits eine "Jubiläumsgabe" zu Unrecht als freiwillige Abfertigung besteuert worden sei. Mit rechtzeitig eingebrachter Berufung wendete sich die Abgabenpflichtige gegen die gesamten Feststellungen. Der die gegenständliche Wohnung nutzende Dienstnehmer übe Tätigkeiten eines Hausbesorgers aus…
…da ihr im Juli des Jahres 2004 ein Betrag in Höhe von € 8.752,40 als Jubliläumszuwendung ausbezahlt worden sei und daher im Zuge der Jahresveranlagung die überhöhte Steuerbelastung dieses Monats wieder hätte ausgeglichen werden müssen, sodass sich dadurch ein Guthaben hätte ergeben müssen…
…Diese Grundsätze gelten auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis (AÖF Nr. 134/1999). Zahlt daher eine österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954…
…Art 3 Z 9 lit h des Budgetbegleitgesetzes 2007, BGBl I Nr 24/2007 sowie die Wortfolge ", wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen" in § 9 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen…
…des Budgetbegleitgesetzes 2007, BGBl I Nr. 24/2007 sowie die Wortfolge ", wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen" in § 9 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988, BGBl Nr…
…des Abgabenänderungsgesetz 1998, BGBl I Nr. 28/1999 sowie die Wortfolge ", wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen" in § 9 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988, BGBl Nr…
…des Budgetbegleitgesetzes 2007, BGBl I Nr. 24/2007 sowie die Wortfolge ", wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen" in § 9 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988, BGBl Nr…
…des Abgabenänderungsgesetz 1998, BGBl I Nr. 28/1999 sowie die Wortfolge ", wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen" in § 9 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988, BGBl Nr…
…Art 3 Z 9 lit h des Budgetbegleitgesetzes 2007, BGBl I Nr 24/2007 sowie die Wortfolge ", wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen" in § 9 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen…
…Art 3 Z 9 lit h des Budgetbegleitgesetzes 2007, BGBl I Nr 24/2007 sowie die Wortfolge ", wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen" in § 9 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen…
…Art 3 Z 9 lit h des Budgetbegleitgesetzes 2007, BGBl I Nr 24/2007 sowie die Wortfolge ", wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen" in § 9 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen…
…es – soweit der Bf. bekannt – bislang keine Entscheidung. In allen drei Entscheidungen habe sich der Unabhängige Finanzsenat auf folgende Argumente gestützt: Im EStG 1972 sei eine Befreiungsbestimmung für Jubiläumsgeschenke (anlässlich eines Arbeitnehmer- oder eines Firmenjubiläums) vorgesehen gewesen (§ 3 Z 11 EStG 1972), die in den…
…b EStG 1998 (Abgabenänderungsgesetz 1998)". Sie führte weiter aus: "Wir haben zum Stichtag 30.6.1993 Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von ATS 1.128.245,-- gebildet. Die Entwicklung im Beobachtungszeitraum 1993 - 1997 stellt sich wie folgt dar: steuerliche Hinzurechnung 1993 1.128.245,--. Hiermit…
…In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid brachte der Bw. vor, er hätte infolge eines Jubiläumsgeldbezuges im August 2002 bei der Gehalts- und Weihnachtsgeldauszahlung im November 2002 um einige 100 Euro weniger ausgezahlt bekommen. Ihm sei erklärt worden, er bekäme "einiges von dem ihm abgezogenen Betrag…