…1.2008 wurde erklärungsgemäße Veranlagung beantragt. Bei den Bürokosten von € 359,28 handle es sich nicht um Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer, sondern um Internetkosten. Der Bw unterrichte als Vortragender an der Werkmeisterschule "nicht nur während der Präsenzzeiten", sondern auch online "über…
…als Angestellte dar, wies zwar deren Ausmaß nach (Belege), jedoch ohne konkrete schriftliche Aufzeichnungen. Das Finanzamt war daher berechtigt, das Ausmaß der als Werbungskosten anzuerkennenden Telefon- und Internetkosten gemäß § 184 Abs. 1 BAO zu schätzen (VwGH 29.6.1995, 93/15/0104). Hiebei hatte sie…
…Wohnraumsanierung und Kirchenbeitrag sowie Werbungskosten betreffend Telefon- und Internetkosten für die Jahre 2006 und 2007 sowie PC-Ausgaben als sonstige Werbungskosten für das Jahr 2007: | | 2006 | 2007 | Telefon/Internet PC | 100,00 | 100,00 400,00 Die Veranlagung der…
…64 | 1.753,31 | 60 % | 1.223,91 | 1.363,32 | 1,278,98 | 1.051,99 Die Veranlagung der Arbeitnehmerveranlagungen erfolgte zunächst erklärungsgemäß, wobei 60 % der beantragten Telefon- und Internetkosten anerkannt wurden, wobei der Einkommensteuerbescheid 2006 am 26…
…bestanden? 2) Wie viele Personen haben 2004 in Ihrem Haushalt gewohnt? Wie alt sind ev. Kinder damals gewesen? 3) Wieso sind die beruflich veranlassten Internetkosten plötzlich 70 % der Gesamtkosten bzw. € 181,53, also extrem hoch? Weisen Sie bitte die Gesamtkosten nach (z.B. durch…
…Lohnsteuer | -14.970,97 € | Ergibt folgende Einkommensteuer | 1.395,33 € Entscheidungsgründe 1. Der Bw. beantragte bei der Veranlagung für 2004 die Berücksichtigung von Telefon- und Internetkosten für seine Gemeinderatstätigkeit. Der Bw. ist Vizebürgermeister und Sportreferent in der Gemeinde N. 2…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2002 im Beisein der Schriftführerin A. nach der am 1. Juni 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird…
…ersichtlich ist, vorgelegt. Da diese wesentliche Voraussetzung nicht gegeben ist, können folglich keine Überstundenzuschläge gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei berücksichtigt werden. Telefonkosten/Internetkosten - Privatanteil: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 20…
…Übersicht samt entsprechende Korrespondenz. Die "Übrigen Aufwendungen" wurden vom Bf. als Ausgaben, die sich aus den T-Mobile Kosten für Telefonate 714,36 € sowie einem betrieblichen Anteil von 10% der Internetkosten (Gesamtaufwand: 368,83 €), das sind 36,88 €, zusammensetzen würden, beschrieben. Mit…
…Stromrechnungen/Internet: Die Stromkosten seien um einen Privatanteil analog zu den Kosten der Wohnung (siehe Tz. 3) zu kürzen, die Internetkosten seien um einen Privatanteil von 40% zu verringern; darüber hinaus könne keine Vorsteuer geltend gemacht werden, da die Rechnungen auf die Gattin des Bf…
…90%igen beruflichen Nutzung zugestimmt. Digitalkamera wurde der Privatanteil mit 40%, der berufliche Anteil mit 60% festgesetzt. Elektronik, Bauteile wurde eine 100%ige berufliche Nutzung anerkannt. Telefon- und Internetkosten ging die Behörde von einer 20%igen beruflichen Veranlassung aus. Im Hinblick auf die Bestimmung des …
…Nun wird unter Berücksichtigung des geschätzten Privatanteils der Betrag von 60% der Internetkosten als Werbungskosten beantragt. 2006: 433,88 € (anstelle von 361,50 €) 2007: 435,82 € (anstelle von 363,18 €) 2008: 305,27 € (anstelle von 254,40 €) 2009: 164…
…mit Homeoffice Aufwendungen. Im Jahr 2022 wurden vergleichbare Homeoffice bezogene Ausgaben (Mobiliar, digitale Arbeitsmittel, Internetkosten etc.) vollständig anerkannt. Da sich weder meine Tätigkeit noch meine Arbeitsweise im Jahr 2023 wesentlich geändert haben, ich war weiterhin regelmäßig im Homeoffice tätig und nutze denselben Arbeitsplatz, erscheint mir…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Lisa Fries in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 1. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 30. Juni…
…31) im Zusammenhang mit ihrer politischen Funktion als Vizebürgermeisterin, Mitglied des Gemeindevorstandes und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Innere Verwaltung, Gewerbe und Ortsbildpflege geltend. Dabei handelte es sich um Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer, Telefon- und Internetkosten, eine Studienreise, Ausbildungskosten, Bewirtungskosten, Geschenke, Spenden…
…Werbungskosten. Bei der Überprüfung der Erklärungsdaten der Jahre 2004 und 2005 schied das FA verschiedene Aufwandspositionen aus bzw. nahm Kürzungen vor (Teile der Absetzung für Abnutzung (AfA) für Instrumente, der Telefon-/Internetkosten, der Fahrtkosten für beruflich veranlasste Reisen sowie der Arbeitsmittel), gegen welche die Bw…
…vom 28. Mai 1997, 94/13/0203) für an sich unbedenklich. Nichts anderes ist aus Sicht des UFS für die Internetnutzung im Verfahrenszeitraum anzunehmen. Sowohl von den Aufwendungen für Computerzubehör als auch von den Internetkosten der Bw. ist daher ein Teil ihrem Privatbereich zuzuordnen. Wie…
…Aufzeichnungen über berufliche und private Nutzungszeiten bzw Speicherbedarf/Datenmengen bzw sonst geeignete messbare Aufteilungskriterien für PC, Laptop und Internet untermauert. Hinsichtlich des Ausmaßes des Privatanteiles sind auch die Internetkosten als EDV-Kosten zu behandeln; die betragliche Ermittlung wird jedoch - wie im bisherigen Verfahren - gemeinsam mit…
5.9.16 Internet Rz 367: Kosten für eine beruflich veranlasste Verwendung eines Internetanschlusses sind als Werbungskosten absetzbar. Internetkosten unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot. Sofern eine genaue Abgrenzung gegenüber dem privaten Teil nicht möglich ist, hat eine Aufteilung in beruflich und privat veranlasste Kosten im Schätzungswege…
…insgesamt 406,60 € (60% von 677,67 €) als Werbungskosten anzuerkennen. Angemerkt wird, dass eine Berücksichtigung der Internetkosten in Höhe von 237,68 € bereits in der Beschwerdevorentscheidung vom 10. Jänner 2015 erfolgte. Der Beschwerde war daher in diesem Punkt nicht Folge zu geben. …