18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
…0152). Rz 1204: Eine fremdübliche Geschäftsführerentlohnung ist ohne Bedachtnahme auf eine allfällige Beteiligung an der Gesellschaft zu vereinbaren. Die Interessenslage zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer ist insoweit gegensätzlich, als die Interessen der Gesellschafter in der Ausschüttung eines möglichst hohen Gewinnes und jene des Geschäftsführers in einer…
…nicht auszugehen. Der Bf. hatte zum Ende der Leasingvertragsdauer jedenfalls die Wahl je nach Interessenslage, das Gebäude an die Leasinggeberin zurückzustellen oder zu erwerben. Nach Beurteilung der vorliegenden vertraglichen Gestaltung und auch der Möglichkeit der Leasinggeberin, das Gebäude nach Ablauf der Vertragsdauer uneingeschränkt zu verwerten…
…auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen seien, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. In Anbetracht der Interessenslage, des Antragsprinzips sowie Begünstigungscharakters dieser Norm liege die Hauptlast der Beweisführung beim Abgabepflichtigen, der von sich aus das fehlende oder nur…
…Einkünfte gesichert seien. Somit könne dies nicht als Argument gegen das Motiv der Sicherung des Arbeitsplatzes eingewendet werden, zumal hier naturgemäß eine gleichgelagerte Interessenslage gegeben sein müsse. Es komme primär auf das „innere Motiv“ in Bezug auf das Eingehen der Bürgschaft an, welches bei der…
…E. gewährt wurde bedeute nur, dass dies nicht ohne deren Einverständnis geschah, was aber keinesfalls mit einer besonderen Interessenslage gleichzusetzen ist, sondern hier schlicht das Nichtvorliegen von durch die Geschäftsführung zu verantwortenden Nachteilen für E. bedeutet hat. Auch der Vergleich mit einer Treuhand (S. 20…
…sie im Sinne des § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu entscheiden. Der Nachsichtswerber hat mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage bei Nachsichtsmaßnahmen einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt…
…ein Versehen, werde ersucht, diesem Antrag stattzugeben. Mit Bescheid vom 17. Juni 2010 wurde dieser Antrag abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass in Anbetracht der Interessenslage, des Antragsprinzips sowie Begünstigungscharakters des § 217 Abs. 7 BAO die Hauptlast der Beweisführung beim Abgabepflichtigen liege, der von…
…sind und die jeden gleich berühren, stellen eine Unbilligkeit nicht dar. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden…
…und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann…
…zu haben. Der ursprüngliche Abtretungspreis von S 400.000,00 sei aber durchaus angemessen gewesen. Dass der Geschäftsanteil neun Monate später um ein zigfaches dieses Abtretungspreises habe verkauft werden können, sei auf die besondere Nachfragesituation und Interessenslage der Erwerberin, der H GmbH, zurückzuführen. Der Berufungswerber…
…unternommen habe, sich persönlich zu entlasten, indem er (erstmalig) den Einschreiter als "faktischen Machthaber" der P-GmbH bezeichnet habe. Die Unglaubwürdigkeit dieser "Entlastungsaussage" ergebe sich nicht nur aus der Interessenslage des Beschuldigten TF, sondern auch aus den erheblichen Diskrepanzen gegenüber seiner Aussage vom 26. November…
…klar ersichtlich, dass hier aufgrund der eindeutigen Interessenslage weder ein Missbrauchsfall noch eine Auslagerung von Infrastrukturinvestitionen von der öffentlichen Hand hin zu einer vorsteuerabzugsberechtigten "Vorfinanzierungsgesellschaft" vorliegt. Dass durch die Errichtung des Kreisverkehres auch andere Anlieger des Kreisverkehres von der besseren Anbindung profitieren können, ändert nichts…
…liegt daher das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Mit Rücksicht auf dieses Erfordernis und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels des Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH 28…
…und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann…
…den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun…
…Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden…
…und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann…
…weiter zu geben. Diese bis in die Gemeinde hinein wirkende und zu Einnahmenausfällen führende (heimische) Interessenslage sei beim Kaufabschluss aber nicht erkennbar gewesen. Obzwar die Aufnahme der Ferienanlage im Reisekatalog der T-Gruppe (unter der Hotelbezeichnung) mittels Einbeziehung aller Häuser erfolgt sei, seien die anderen…
…00) unter Anschluss zahlreicher Unterlagen hingewiesen hatte, abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage bei Freibetragserhöhungsmaßnahmen gemäß § 59 AbgEO der Freibetragserhöhungswerber einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun habe…