…wurde der Einkommensteuerbescheid 2010 ersatzlos aufgehoben. Begründend führte das Finanzamt aus: … Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung ist steuerrechtlich das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes - hier gleichbedeutend mit Innehabung - einer Wohnung geknüpft. Die polizeiliche Meldung oder die Unterlassung…
…da sie nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, weil zu der zu lösenden Rechtsfrage des Vorliegens eines Wohnsitzes das Erkenntnis weder von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, noch eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen…
…Einen gewöhnlichen Aufenthalt hat nach § 26 Abs. 2 BAO jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Voraussetzung für das Vorhandensein eines Wohnsitzes ist zunächst das "Innehaben" einer Wohnung…
…wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung der Innehabung einer Wohnung geknüpft. Innehaben bedeutet dabei, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen…
…dass hiedurch das Tatbestandselement des "Innehabens" der Wohnung nicht erfüllt wäre. Es ist geradezu selbstverständlich, dass in einer Familie die minderjährigen Kinder den Haushalt ihrer Eltern unter ihrer Leitung teilen und dass folglich auch die Verfügung über den Zweitwohnsitz nur unter der Leitung der Eltern…
…Abklärung der Frage, ob bei gegebener tatsächlicher Gestaltung der Dinge vom Innehaben einer Wohnung auszugehen ist. An Sachverhalt liegt dem Berufungsfall zugrunde, dass der Bw. (verheiratet, 1 Kind) seit Oktober 1981 in Portugal wohnt. Wenn er im Zuge eines Inlandsaufenthaltes in Y ist, steht ihm…
…Abklärung der Frage, ob bei gegebener tatsächlicher Gestaltung der Dinge vom Innehaben einer Wohnung auszugehen ist. An Sachverhalt liegt dem Berufungsfall zugrunde, dass der Bw. (verheiratet, 1 Kind) seit Oktober 1981 in Portugal wohnt. Wenn er im Zuge eines Inlandsaufenthaltes in Y ist, steht ihm…
…Die Bw. bestreitet demgegenüber das "Innehaben" einer Wohnung und damit das Vorliegen eines Wohnsitzes im Wesentlichen mit dem Vorbringen, obwohl der Verstorbene dort gemeldet war, verfügte er im Haus R (an dieser Liegenschaft war der Verstorbene ideeller 1/3- Miteigentümer) über keine Wohnung, wird doch…
…definiert, allerdings der Begriff des Wohnsitzes. Diesen habe nach § 26 BAO jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehabe, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Nach den Einkommensteuerrichtlinien sei bei mehreren Wohnsitzen, die die Voraussetzungen des § 26 Abs…
…österr.Ort 2 nur eine Postadresse hatte, fehlte es dort schon am Innehaben einer Wohnung und daher auch am Beibehalten und Benutzen einer solchen. Die zwei mal zwei Meter große, mit Schreibtisch und Computer ausgestattete Holzhütte am neueAdr ist ebenfalls keine Wohnung (mit dieser Ausstattung…
…die Wohnung beibehalten und benutzen wird. An dieser Stelle sei zum Begriff des Innhabens einer Wohnung ergänzend angemerkt, dass dem Umstand der polizeilichen Meldung keine Bedeutung zukommt. Ausgehend von den unstrittigen Tatsache, dass die Bw. seit dem 8. November 2004 in einem aufrechten Dienstverhältnis in…
…In welchem zeitlichen Ausmaß eine Wohnung tatsächlich genutzt wird, ist nicht entscheidend (VwGH 05.03.2020, Ra 2019/15/0145). C.2.3. C.2.3.1. Ein Wohnsitz iSd § 26 Abs. 1 BAO erfordert daher drei Voraussetzungen: eine Wohnung das Innehaben dieser Wohnung Umstände…
…gemeinsamen Haushalt lebte. Das Bestehen eines Wohnsitzes ist steuerrechtlich stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes - hier gleichbedeutend mit dem Innehaben - einer Wohnung geknüpft. Der Wohnsitzbegriff des Steuerrechtes knüpft an die tatsächliche Gestaltung der Dinge an. Um einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschriften zu begründen…
… 26 Abs. 1 BAO hat einen Wohnsitz im Sinn der Abgabenvorschriften jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Das “Innehaben“ einer Wohnung erfordert, dass der Steuerpflichtige sie jederzeit für die eigenen…
… 6 ErbStG ausgeht, dann lag es an der durch einen Rechtsanwalt vertretenen Bw. im Rahmen des Berufungsvorbringens jene konkreten Tatumstände aufzuzeigen bzw. einzuwenden, welche gegen das "Innehaben" einer inländischen Wohnung des Erblassers sprechen und damit einen inländischen Wohnsitz ausschließen. Ergab sich aus dem Berufungsvorbringen nichts…
…und steuerliche Folgen: Im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO besitze jemand dort einen Wohnsitz, wo er eine Wohnung innehabe unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Im Gebäude P. würden sich aufgrund der angeführten Ausgestaltung Räume befinden…
…eine Wohnung iSd § 26 Abs. 1 BAO "innehatte". Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über diese Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen. Es ist nicht entscheidend, in welchem zeitlichen Ausmaß eine Wohnung…
…dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können (VwGH 03.07.2003, 99/15/0104). Bei der Verwendung als Wohnung kommt es…
…Ist die Innehabung einer inländischen Wohnung in der gesetzlich beschriebenen Weise im Einzelfall festzustellen, dann ist es also egal, ob der Benützer dort ge- bzw. abgemeldet ist. Unter den vorgenannten Voraussetzungen steht der Annahme eines inländischen Wohnsitzes und damit auch der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht auch nicht…
…er die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Innehaben bedeute, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen, sie also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können (VwGH 16.9.1992, 90/13/0299; 23.2.2010, 2007/15/0292). Die bloße Überlassung eines Zimmers zur…