…"Platzwette" und "Einlaufwette" unterschieden werden. Der Erlös des Aufstellers ("HOLD") beträgt bei Hundewetten zwischen 13 und 17% und wird im Voraus vom Anbieter für ca. 1.000.000 Spiele berechnet. Grundsätzliches zu Spielautomaten: Bei Glücksspielautomaten ist der Spielerfolg nicht von den Handlungen des Spielers bestimmt…
…Gründen unterschiedlich wahrgenommen wird. Die von der Bw. für ihre Rechtsansicht geäußerte Behauptung der Gleichartigkeit der von ihr angebotenen und unzweifelhaft als Glücksspiel anzusehenden virtuellen Hundewetten und den Wetten anlässlich einer sportlichen Veranstaltung wird nicht geteilt, zumal aus historischen und verfassungsmäßigen Gründen der Nichteinbeziehung echter…
…November 2007 über die Umsatzsteuersonderprüfung bei der B (Beschwerdeführerin, Bf) führte der Prüfer zu den angebotenen Wetten auf Hunderennen Folgendes aus: "Grundlage der "Hundewetten" ist eine Vereinbarung zwischen der G. und der Bf. GD verfügt über die technische und computermäßige Ausstattung zur Veranstaltung (Sendung) von…
…für Gebühren. Die Abgabenbehörde setzt daraufhin die selbst berechneten Abgaben gemäß § 201 Abs 2 Z 3 BAO bescheidmäßig fest. Mit dem bekämpften Festsetzungsbescheid wurde für die Hundewetten eine Gebühr gemäß § 33 TP 17 Abs 1 Z 7 lit b GebG idF ab ABÄG, BGBl l…
…XXIII.GP 10. Juli 2007). Auch der unabhängige Verwaltungssenat Niederösterreich hat diese Rechtsansicht in einer Entscheidung vom 28.11.2006 bestätigt (!) und diese Hundewetten als Glücksspiel bewertet.“ Die daraufhin ergangene Anfragebeantwortung vom 01.02.2008 des damaligen Bundesministers für Finanzen (2582/AB, XXlll. GP) laute…
…Bescheid über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen vom 19.04.2016 das Rechtsmittel der Beschwerde und beantragte die ersatzlose Aufhebung der ergangenen Bescheide. Die Änderung der Bemessungsgrundlagen für Wettgebühren könne nicht nachvollzogen werden. Da es sich bei den angebotenen Hundewetten nicht um ein Glücksspiel handle…
…vom 14. Mai 2017 wurde mitgeteilt, dass mit Offenlegungsschreiben vom 20. März 2017 dargelegt worden sei, dass die Bf. Hundewetten im Februar 2017 als Wettgebühren gemeldet, aber Glücksspielabgaben entrichtet habe. Beide Abgaben betreffen den gleichen Sachverhalt. Es werde daher beantragt, das Bestehen einer Rechtsgeschäftsgebührenpflicht gemäß §…
…Sachverhalte, nämlich Auftragsterminals, XXL-Automaten, Hundewetten und Skill-Games Geräte. 1. Auftragsterminals, XXL - Automaten und Hundewetten: Zuerst wird hier auf die Unionsrechtswidrigkeit des GSpG verwiesen (vgl. Berufung gegen die Glücksspielabgabe). 1a. XXL-Automaten: Für die XXL-Automaten wurde die Glücksspielabgabe laufend gemeldet und abgeführt. Hieraus…
…über den Ausgang des Rennens. Im Vorliegenden ist somit von einer Wette auf ein zukünftiges Ereignis, und nicht von einem Spielapparat auszugehen. Der Durchführung der Hundewetten dienen zwei Bildschirme sowie ein EDV-System, in welchem die Wetteinsätze und Gewinnauszahlungen verbucht werden. Auf einem Bildschirm werden…
…grobes Verschulden, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zu Grunde liege. Im gegenständlichen Fall vertrete die Bf. die Ansicht, dass die angebotenen Hundewetten als "im Inland abgeschlossene Wetten anlässlich sportlicher Veranstaltungen" iSd § 33 TP 17 Abs 1 Z 6 GebG aF, und nicht als "Glücksspiele" (§…
…die Firma B . Diese wird als Buchmacher tätig und hat ihren Sitz in U . Lt. dem in Tz.1 des Prüfungsberichtes zitierten Vertrag werden Sportwette, Livewetten (virtuelle Hundewetten) und Terastream (Sportlivewetten) vermittelt. De Bf. erhält für ihre Tätigkeit eine Provision i.H. von 15% vom…
…Ereignisse mangels Nutzbarkeit von Kenntnissen über Spieler, Tiere etc. und daher mangels Einflussnahme auf den Ausgang als Glücksspiel unterscheidet. Einen gleichartigen Glücksspielcharakter erkennt der Verwaltungsgerichtshof konsequent auch für virtuelle Hundewetten, da auch hier gleichermaßen wie bei vergangenen Sportereignissen keine Einflussnahme des Wettenden durch Einschätzung, Kenntnisse…
…Ereignisse mangels Nutzbarkeit von Kenntnissen über Spieler, Tiere etc. und daher mangels Einflussnahme auf den Ausgang als Glücksspiel unterscheidet. Einen gleichartigen Glücksspielcharakter erkennt der Verwaltungsgerichtshof konsequent auch für virtuelle Hundewetten, da auch hier gleichermaßen wie bei vergangenen Sportereignissen keine Einflussnahme des Wettenden durch Einschätzung, Kenntnisse…
…Ort1***, vom 5.7.2018; 2 Abrechnungsbelege betreffend "Hundewetten" vom 4.7.2018; Abfrage der Buchungen vom 31.1.2011 bis 30.12.2014 auf dem Steuerkonto der ***GmbH2*** in Liqu. Mit Beschluss des BFG vom 11.7.2025 wurde der Beschwerdeführer ua dazu aufgefordert…
…der belangten Behörde vorgenommene Schätzung, zu der die belangte Behörde begründend lediglich ausführte, dass sich das durchschnittliche Einspielergebnis des Hundewettterminals aus drei vorgefundenen Abrechnungen der Auszahlung ermitteln lasse und das durchschnittliche tägliche Bruttohold somit 80,29 Euro betrage, als nicht nachvollziehbar. Mangels anderer Anhaltspunkte werden…
…GP 10.Juli 2007). Auch der unabhängige Verwaltungssenat Niederösterreich hat diese Rechtsansicht in einer Entscheidung vom 28.11.2006 bestätigt (!) und diese Hundewetten als Glücksspiel bewertet." Die daraufhin ergangene Anfragebeantwortung vom 01.02.2008 des damaligen Bundesministers für Finanzen (2582/AB, XXIII. GP) lautet auszugsweise…
…im Hinblick auf den anzuwendenden Steuersatz bzw. die Bemessungsgrundlage machen. Zur Entscheidung UFS 12.3.2010, RV/0600-G/08, mit dem Titel laut Findok "Aufgezeichnete Hundewetten fallen nicht unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d UStG 1994" ist zu bemerken…
…erwiesen, weshalb die Beschwerde nicht wenig erfolgversprechend sei: Als für den beschwerdegegenständlichen Zeitraum die Abgabenmeldungen durchgeführt worden seien, seien die Hundewetten aufgrund des eindeutigen Wortlautes des § 33 TP 17 Abs 1 Z 6 GebG als im Inland abgeschlossene Wetten anlässlich einer sportlichen Veranstaltung qualifiziert worden…
…seine Entscheidung über das Spielergebnis einzubringen, sodass von einem überwiegenden Zufallselement auszugehen ist. Dem Beschwerdevorbringen, bei den gegenständlich angebotenen Hundewetten würde eine Entscheidung über Gewinn und Verlust durch eine elektronische Vorrichtung im Apparat selbst, also nicht zentralseitig herbeigeführt werden, ist bereits aus dem Grund nicht…
…der gegenständliche Spielapparat bereit gehalten wurden, durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung außer Streit gestellt, dass es sich bei dem im angefochtenen Bescheid angeführten Hundewettrennapparat um das im Rahmen der Nachschau vom 2. Februar 2012 bezeichnete Gerät der Type II handelt. Spielapparat im Sinne des § 1 Abs…