…und damit im Bereich des Finanzamtes Graz-Stadt für den Zeitraum 10/2003 bis 11/2004 einen Tatbeitrag zur Verkürzung der Normverbrauchsabgabe in der Höhe von 41.221,27 € geleistet. In der Begründung des Bescheides wurde auf den Sachverhalt im gerichtlichen Strafverfahren 13 Hv…
…Standort des Fahrzeuges ist in der Folge ebenfalls X1 gewesen. Auch bei diesem Fahrzeug habe der Beschuldigte bewusst und gewollt keine Ummeldung vorgenommen und auch keine Normverbrauchsabgabenerklärung eingereicht. Zum Berechnungsstichtag vom 28. März 2012 hätte eine Normverbrauchsabgabe von € 21.004,80 entrichtet werden müssen…
…einer Hinterziehung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2011, einer weiteren Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend die oben in Pkt. A genannten Monate, sowie der Hinterziehung der Normverbrauchsabgabe…
…für die versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer und die vorsätzliche Nichteinreichung der Körperschaftsteuererklärung bei der F-GmbH betreffend das Veranlagungsjahr 2010; sowie nunmehr verfahrensgegenständlich für die strafrelevant verbliebenen, in den Jahren 2010 und 2011 begangenen Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und an Normverbrauchsabgabe bei der B…
…der Lieferung bestehenden Sperre in der Genehmigungsdatenbank im Falle des Exports durch einen befugten Fahrzeughändler nicht ableiten. Sinn und Zweck der Sperre in der Genehmigungsdatenbank ist eine Verhinderung der Hinterziehung von Normverbrauchsabgabe. Es soll also jegliche künftige Zulassung (ohne Entrichtung der Abgabe) unterbunden werden (vgl…
…wie oben beschrieben - nicht unverhältnismäßig. 23. An diesem Ergebnis der rechtlichen Beurteilung der bekämpften Anordnungen änderte sich nichts, gelangte man bezüglich einer weiteren Aufklärung des Verdachtes einer Hinterziehung von Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer durch A nach § 33 Abs. 1 FinStrG ab einschließlich 2011 zu dem Schluss…
…Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursachte und nach erfolgter Kontrollmitteilung an das Finanzamt Kufstein Schwaz an der Wohnanschrift der Beschuldigten Erhebungen über eine allfällige Verkürzung von Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer durchgeführt wurden - wobei man sich wieder an die Beschuldigte erinnerte und auch hinsichtlich ihrer Person entsprechende Erhebungen durchführte…
…der Verdachtslage wie oben beschrieben - nicht unverhältnismäßig. 20. An diesem Ergebnis der rechtlichen Beurteilung der bekämpften Anordnung änderte sich nichts, gelangte man bezüglich einer weiteren Aufklärung des Verdachtes einer Hinterziehung von Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer durch A nach § 33 Abs. 1 FinStrG ab einschließlich 2008 bzw…
…Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b leg.cit. eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn solche Selbstbemessungsabgaben ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Statt einer Hinterziehung nach…
…Dezember 2004 und Juni 2005 eine Verkürzung von Normverbrauchsabgabe in Höhe von insgesamt € 33.108,35 (11/01 € 795,26 + 12/01 € 38,15 + 05/02 € 2.488,00 + 07/02 € 674,00 + 08/02 € 1.303,00 + 10…
…Normverbrauchabgabe unzweifelhaft von einer Verlängerung des Verjährungszeitraums über die Frist von fünf Jahren hinaus ausgegangen und hat sich auf das Vorliegen der Voraussetzungen der längeren (zehnjährigen) Frist für hinterzogene Abgaben gestützt. Die Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 207 Abs. 2 Satz 2 BAO setzt eine Hinterziehung…
…entsprechende (abgabenrechtliche) Feststellungen laut den angeführten Prüfberichten verwiesen, denen zufolge die Bf. Vorsteuern und die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für PKWs als Hotelfahrzeuge zu Unrecht geltend gemacht habe, obwohl die Fahrzeuge nicht (mehr als zu 80 %) als Hotelwagen, sondern vielmehr als Privatfahrzeuge genutzt worden seien…
…A.S. und andere.Diesbezüglich konnte es in diesen Fällen - nach Durchführung v.Betriebsprüfungen und Hausdurchsuchungen- als erwiesen angenommen werden, dass Betrügereien im Zusammenhang mit Hinterziehung von Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe durch Vortäuschung von Lieferungen vorgenommen worden sind. Dies ist durch die Zwischenschaltung mehrerer Firmen, welche…
…und 4-5/2002 im Gesamtbetrag von 40.666,82 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat, als auch der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, begangen dadurch, dass er die Normverbrauchsabgabe für die Monate 9/2001…
…10). Gemäß § 1 Z 1 NoVAG unterliegt die Lieferung von bisher im Inland nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG 1994) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, von der angeführten Ausnahme (Lieferung an anderen Unternehmer) abgesehen, der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Als Kraftfahrzeuge…
…unmittelbaren Zusammenhanges zwischen den bereits zum Vorwurf gemachten Finanzvergehen und der sich zusätzlich neu ergebenden Verdachtslage dürften die Letzteres stützenden Beweismittel bei der Bank beschlagnahmt werden. Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang bestünde etwa zwischen einer Hinterziehung von Umsatzsteuer durch einen Unternehmer U1 mittels Verheimlichung erzielter Umsätze…
…eine Hinterziehung von Abgaben voraus, eine solche Hinterziehung verlangt nach § 33 Abs. 1 FinStrG Vorsatz. Eine (allenfalls auch grob) fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG) bewirkt keine Verlängerung der Verjährungsfrist (VwGH 31.1.2018, Ra 2017/15/0059). Ein nicht entschuldbarer Rechtsirrtum (vgl. zur Gleichstellung von Rechtsirrtum…
…dass die Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten des Dr. X zur Suche nach Beweismitteln in der gegen JS beim Finanzamt Gmunden Vöcklabruck anhängigen Finanzstrafsache wegen des Verdachtes begangener Hinterziehungen von Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Körperschaft- und Einkommensteuer sowie von Lohnabgaben nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a und…
…FinStrG - nachbestrafte Vortat zu betrachten ist (z.B. VwGH 7.7.2004, 2003/13/0171). Der Verdacht einer Hinterziehung von Jahresumsatzsteuer ist für die unter Pkt. b) des angefochtenen Bescheides angesprochenen Tatvorwürfe schon deshalb nicht gegeben, weil der Beschuldigte die Zahllasten teilweise (wenn auch verspätet…
…bekämpft das Erkenntnis vom 14.1.2015 insoweit, als es die Bf. der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer und Normverbrauchsabgabe von zusammen € 9.405,84 schuldig erkennt. Dazu führt die Beschwerde aus, dass nach Beendigung der Außenprüfung innerhalb der 14-tägigen Frist am 19. bzw…