…die veranlagte Einkommensteuer jeweils gesetzlich unterschiedlich geregelten Abgabenentstehungs- und Abgabenfälligkeitszeitpunkten (ARD 4901/36/98). Die Verschiedenheit dieser Abgabenschuldigkeiten hat zur Folge, dass die normativen Wirkungen des Einkommensteuervorauszahlungsbescheides bei Ergehen des Jahreseinkommensteuerbescheides aufrecht bleiben, und der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid eines Jahres durch den Jahressteuerbescheid des betreffenden Jahres nicht…
…3/1996 und 4-6/1996) eingereicht, sondern auch durch entsprechende, von ihm verfasste Eingaben bzw. Anträge bei der Abgabenbehörde (vgl. z.B. Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer, Abgabenerklärungen 1993 bis 2004, Antrag auf die Herabsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2000, diverse Berufungen etc.) gezeigt hat…
…durch, bei der unter Berücksichtigung der saisonalen (Auslastungsgrad) und sonstigen (Umbau) Gegebenheiten des geprüften Betriebes die erklärten Entgelte für 1997 und 1998 um netto 155.000,00 ATS (1997) bzw. 185.000,00 ATS (1998) erhöht wurden. Auf dieser Grundlage ergingen auch die (geänderten) Jahressteuerbescheide…
…qualifizierte aktenkundige Nichtabgabe der Jahresabgabenerklärungen (Umsatz- und Einkommensteuer) 2003 und 2004 angeht, so ergeben sich, abgesehen davon, dass nach hA ein Abgabepflichtiger, der wegen der Veranlagung zu laufend zu erhebende Abgaben beim Finanzamt erfasst ist, durch das Unterlassen der Abgabe von Steuererklärungen hinsichtlich des bekannten…
…gleichlautend, als in ihnen die Herabsetzung der jeweiligen Jahreseinkommensteuer auf den Betrag laut Erstbescheid beantragt wird. Begründet wurden diese Berufungsschreiben damit, dass die Änderung der Einkommensteuerbescheide aufgrund der Berufungen gegen den jeweiligen Jahressteuerbescheid (wohl gemeint: Jahresfeststellungsbescheid) zur Steuernummer 590/1XXX (= Besitzgemeinschaft der Bw. und…
…als in ihnen die Herabsetzung der jeweiligen Jahreseinkommensteuer auf den im jeweiligen Streitjahr vorangegangenen Einkommensteuerbescheid beantragt wird. Begründet wurden diese Berufungsschreiben damit, dass die Änderung der Einkommensteuerbescheide aufgrund der Berufungen gegen den jeweiligen Jahressteuerbescheid (wohl gemeint: Jahresfeststellungsbescheid) zur Steuernummer 590/1XXX (= Besitzgemeinschaft des Bw…
…Den in der pauschalen Vorschreibung des Säumniszuschlages allenfalls innewohnenden Härten hat der Gesetzgeber insbesondere durch die Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO (Abstandnahme von der Festsetzung eines Säumniszuschlages bei einer kurzfristigen und ausnahmsweisen Säumnis) und durch die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO (Herabsetzung bzw…
…Den in der pauschalen Vorschreibung des Säumniszuschlages allenfalls innewohnenden Härten hat der Gesetzgeber insbesondere durch die Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO (Abstandnahme von der Festsetzung eines Säumniszuschlages bei einer kurzfristigen und ausnahmsweisen Säumnis) und durch die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO (Herabsetzung bzw…
…bzw. eine Herabsetzung des Buchwertes der Einlage (Verminderung der Anschaffungskosten). Aus diesem Grund sind Leistungen nach § 27 EStG auf der Jahressteuerbescheinigung gesondert aufgeführt, um Verwechslungen mit regulären Dividendenausschüttungen bzw. Einkünfte aus Kapitalvermögen zu verhindern. Nach Ausschüttung dieser Leistungen wird der Anschaffungspreis durch die Ausschüttung verringert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache AB, ADRYY , über die Beschwerde vom 17.08.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA FAXX vom 05.08.2011 betreffend Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß…
…Arbeitgeberfirma ergab sich nunmehr eine Einkommensteuer von „minus 479,00 Euro“. (Anmerkung: nach Anrechnung der Lohnsteuer.) Das Finanzamt beantragt die Vorlage in diesem Sinne zu erledigen." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt: Das Bundesfinanzgericht geht von den zuletzt aufgrund des Vorhaltsverfahrens durch das Finanzamt vom Bf…
…A vom 24. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe I. Mit Bescheid…
…durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Stb. gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11.09.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben, der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer vertreten durch Dr. Peter Dösinger, Heinrichstraße 97, 8010 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.07.2015, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen…
…Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., X-Strasse, Wien, vertreten durch Steuerberater, Y-Gasse, W, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 15.12.2014 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2013 wird…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 16.04.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 02.04.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I.) Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 29.5.2015 erging der Bescheid betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2014. Die Vorauszahlungen wurden mit 60.000 € festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Oktober 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 8. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2023 und Einkommensteuervorauszahlungen 2025, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 24.10.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 01.10.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
…auch wenn bei der Lohnverrechnung der Pendlereuro bereits (zum Teil) berücksichtigt wurde. Andernfalls wäre der bei der Lohnverrechnung erlangte steuerliche Vorteil durch die Veranlagung zur Einkommensteuer wieder aufgehoben. Der Pendlereuro ist daher bei der Steuerberechnung mit dem vollen Betrag von 84 Euro in Abzug zu…