3.3.24 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 3 Abs. 1 Z 22 EStG 1988) Rz 105: Nach dieser Bestimmung werden steuerbefreit: Die Bezüge der Soldaten nach dem 2. (Bezüge), 3. (Sachleistungen und Aufwandsersatz), 5. (Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe) und 7. (Sonderbestimmungen) Hauptstück des Heeresgebührengesetzes (HGG) 2001…
…des tatsächlichen Verdienstentganges erfolgt. Die Ausführungen in Rz 1171 und 1172 gelten sinngemäß, wobei bei Auszahlung von Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz 20% Lohnsteuer (bis 31.12.2020 22% Lohnsteuer) einzubehalten sind, soweit diese Bezüge 20 Euro täglich übersteigen. Rz 1174: Unabhängig davon, ob eine Pauschalentschädigung…
…November 2007 wird die Berufung gem. § 276 BAO als unbegründet abgewiesen. Im Bescheid wird der Bw. darauf hingewiesen, dass unstrittigerweise steuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz bezogen wurden, und die vom Bw. eingewandte Einstellung der laufenden Bezüge während des Zeitraumes der gebührenanspruchsbegründenden Übungen, an dem gem. …
…zugeflossen sind. Nach § 69 Abs. 3 EStG 1988 sind bei Auszahlung von einkommensteuerpflichtigen Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz 2001 22% der Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge € 20,00 täglich übersteigen. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des…
…zugeflossen sind. Nach § 69 Abs. 3 EStG 1988 sind bei Auszahlung von einkommensteuerpflichtigen Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz 2001 22% der Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge € 20,00 täglich übersteigen. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des…
31.5 Lohnzettel bei Bezügen gemäß §§ 69 und 70 EStG 1988 Rz 1229: Ein Lohnzettel ist auch für Arbeitnehmer auszuschreiben, bei denen eine Besteuerung gemäß § 69 Abs. 2 bis 5 EStG 1988 vorgenommen wurde, weiters bei Bezügen gemäß § 69 Abs. 5 EStG 1988 und für…
…Pflichtveranlagung (ua.) auch dann zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 3 zugeflossen sind. Darunter fallen einkommensteuerpflichtige Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (insbesondere Entschädigungen für Truppenübungen, Kaderübungen, freiwillige Waffenübungen, Härteausgleich), von denen 22% Lohnsteuer einzubehalten sind, soweit die Bezüge 20,00 Euro täglich…
…Sinne des Abs. 1 Z 5 lit. a oder c, Z 22 lit. a (5. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001), lit. b oder Z 23 (Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 und 5 des Zivildienstgesetzes 1986) nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die…
…die Berufungswerberin. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Bw bringt vor, der Beschwerdeführer habe die Gebührenbefreiung nach den einschlägigen Bestimmungen des Zivildienstgesetzes bzw. Heeresgebührengesetzes beansprucht. In der Beschwerde sei darauf hingewiesen worden, dass die zuvor beanspruchte Gebührenbefreiung auch im Falle der Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof zu…
…Familienbeihilfe besteht, b) Entschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis, c) Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse, d) Ausgleichszulagen und Ergänzungszulagen, die aufgrund sozialversicherungs- oder pensionsrechtlicher Vorschriften gewährt werden e) Pauschalentschädigungen gemäß § 36 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 2001, die für den außerordentlichen Zivildienst gemäß § 34b in Verbindung mit § 21 Abs…
3.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.3.1 Kriegsopfer- und Heeresversorgung (§ 3 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) Rz 23: Es sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen steuerbefreit. Die Befreiung kommt für Versorgungsberechtigte nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 152/1957, und nach dem HeeresversorgungsgesetzHeeresentschädigungsgesetz, BGBl…
…monatlich) und für die Bw. unstrittig auch Familienunterhalt* in Höhe von € 477,25 und Wohnkostenbeihilfe** in Höhe von € 190,90. *Familienunterhalt gebührt gemäß § 25 Abs.1 Heeresgebührengesetz (HGG) idF BGBl 31/2001 Anspruchsberechtigten für die Ehefrau, wobei nach § 2 Abs.2 Z.3…
…der gesetzlichen Krankenversorgung bzw. Rehabilitationsgeld Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz oder für rückgezahlte Pflichtbeiträge zu erfolgen. Die Pauschalbesteuerung in Höhe von 2520% (bis zum 31.12.2015 36,531.12.2020 25%) sowie die Berücksichtigung des Freibetrages von 30 Euro täglich für Bezüge gemäß § 69 Abs…
…laut Bestätigung des Heerespersonalamtes, im Zeitraum 30.8.2021 bis 31.5.2022 beim Österreichischen Bundesheer Ausbildungsdienst gemäß § 37 Wehrgesetz und war in diesem Zweitraum Anspruchsberechtigte nach dem Heeresgebührengesetz 2001 - HHG 2001. Verfahrensgang: Das Finanzamt forderte die obzit. Leistungen von der Bf. zurück. Die Bf…
…Juli und vom 7. August bis zum 11. August Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001. Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 am 17. März 2008 und setzte in diesem eine Nachforderung in Höhe von € 211,00 fest wobei es u. a…
…steuerfreien Arbeitslohn. Daneben erhielt er für den Bezugszeitraum von einem Tag (15.12. bis 15.12.2006) Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz. Bei der Veranlagung wurden die steuerpflichtigen Bezüge des Bw zusammengerechnet und so besteuert, als wären sie nur von einer Stelle ausbezahlt worden. Weiters wurden…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge kurz: Bw) ist bei einer Baufirma in Wals-Siezenheim beschäftigt. Zu seinem Aufgabenbereich gehört die Durchführung von Bauleitungen. Im Streitjahr bezog er noch zeitweise (gleichzeitig) Gebühren nach dem Heeresgebührengesetz. Damit waren die Voraussetzungen einer sog. Pflichtveranlagung gemäß …
…3 oder 5 EStG 1988 Rz 7521: Eine Pflichtveranlagung hat auch bei Erhalt von Bezügen aus der gesetzlichen Krankenversorgung, Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz oder, für rückgezahlte Pflichtbeiträge zu erfolgen. Die Pauschalbesteuerung in Höhe von 22% sowie die Berücksichtigung des Freibetrages von 22 € täglich (Bezüge…
…5, 6, 7, 8 oder 9 EStG 1988 (siehe Rz 911c - 911d) (Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung bzw. Rehabilitationsgeld, Rz 1171 f, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001, Rz 1173 ff, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, Rz 1177, Zahlungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, Rz 1177a…
…von der Voll- auf die Teilversicherung (und umgekehrt), ist nur ein Lohnzettel auszustellen. Allenfalls sind auf dem sozialversicherungsrechtlichen Teil des Lohnzettels mehrere Beitragsgrundlagennachweise zu erstellen. Rz 1226: Krankengeldbezug, Präsenz- und Zivildienst oder die Teilnahme an Waffenübungen nach dem Heeresgebührengesetz gelten nicht als Unterbrechung eines Dienstverhältnisses.