…bzw. jede, der oder die über eine selbstständige Anschlussleitung Wasser aus der städtischen Wasserleitung entnimmt, und zwar a) der Hauseigentümer bzw. die Hauseigentümerin für die über den Wasserzähler seines bzw. ihres Hauses bezogene Wassermenge, b) der Bauherr bzw. die Bauherrin für Bauzwecke, c) der bzw…
(4) Der Gebührenschuldner bzw. die Gebührenschuldnerin kann bei Eigenwasserversorgung die Anbringung eines Wasserzählers zur Messung der entnommenen Wassermenge beantragen. Die vom Wasserzähler angezeigte Wassermenge gilt in diesen Fällen als in den öffentlichen Kanal abgegeben. Die §§ 11, 15 Abs. 3, § 20 Abs. 5 und § 27 Wasserversorgungsgesetz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…wurde ergänzend ausgeführt: "Vertreter der Bw.: Für die Kürzung der Werbungskosten um den Hauseigentümeranteil bieten sich zwei Methoden an: 1) Man kürzt die gesamten auf 100% hochgerechneten Werbungskosten um den gesamten Hauseigentümeranteil von 72,27 %. 2) Und dies ist unserer Ansicht nach die richtige Methode…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri1*** in der Verwaltungsstrafsache über 1) die Beschwerde des Beschuldigten ***BF1***, ***BF1-GebDatum***, wohnhaft in ***BF1-Adr***, vom 10. Jänner 2025 und 2) der Beschwerde der haftungspflichtigen Gesellschaft ***BF2***, ***BF2-FN***, mit Sitz in Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri1*** in der Verwaltungsstrafsache über 1) die Beschwerde des Beschuldigten ***BF1***, ***BF1-GebDatum***, wohnhaft in ***BF1-Adr***, vom 10. Jänner 2025 und 2) der Beschwerde der haftungspflichtigen Gesellschaft ***BF2***, ***BF2-FN***, mit Sitz in Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., A-1, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost B 20 des Wiener Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für…
…Schreiben vom 8.08.2012 hinauf brachte der steuerliche Vertreter im Schreiben vom 2.02.2013 bezüglich den Zustand des Gebäudes im Wesentlichen vor, dass nach Rücksprache mit dem Hauseigentümer das konkret in Frage stehende Gebäude nicht ernsthaft gefährdet sei. Es würde weder Feuchtigkeit eintreten…
Der Rechtsmeinung des Bf., wonach die Einkünfte aus dem in Rede stehenden Zinshaus in der A-Straße in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht "Liebhaberei" wären, ist zu entgegnen, dass im Rahmen der Beurteilung des Zinshauses des Bf. auf dessen Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 16 Abs. 1 des Wiener Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBI. für Wien Nr. 20, in der Fassung des LGBI. Nr. 71/2018 in der…
…angebracht. Im Erdgeschoß befänden sich weiters Küche und Wohnzimmer. Das einzige dort befindliche WC würde It. Aussage der Hauseigentümer nicht privat genutzt, da sowohl der Keller als auch das Obergeschoß mit jeweils einem WC ausgestattet seien. Das widerspreche nach Ansicht der BP der gewöhnlichen Lebenserfahrung…
…Zwecke eines Unternehmens oder zu dessen Verwirklichung getätigt werden, als wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen werden. Somit wären jedenfalls bereits zu Beginn des Jahres 2003 in berufungsgegenständlichem Fall die wirtschaftliche Betätigung der Hauseigentümergemeinschaft und somit die Anzeigepflicht der Bw. über den Beginn dieser Tätigkeit bei der Abgabenbehörde…
…| 343.400,00 | 368.280,00 | 386.280,00 | 411.540,00 Im Zuge der Veranlagung des Jahres 1992 (Ersuchen um Ergänzung vom 7. August 1997) wird der Bw. der Hauseigentümeranteil lt. Aktenlage in Höhe von 59,04 % (bis 31. 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Monika Kofler über die Beschwerde der P1, A1 , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 25.07.2019, MA-ZAHL , wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt…
…Abweichend vom AfA-Satz laut Erklärung werde jedoch nunmehr ein solcher von 2 % gewählt. Die Jahres-AfA betrage daher richtig S 159.200,- bzw., nach Kürzung um den Anteil der Hauseigentümerwohnung von 9,85 %, S 143.518,-. Sie beantrage daher, den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern…
…hier zu berücksichtigen. Dem Mieter wurde nämlich auf Grund seines Ansuchens im September 2000 die "Baubewilligung für die Errichtung einer Abstellfläche für 5 Pkw und einer Einfriedung" auf dem gegenständlichen Grundstück erteilt (wobei eine Abstellfläche nur für den Hauseigentümer befahrbar sein soll). Die Benützungsbewilligung erhielt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., 1xxx Wien, L-Gasse, vertreten durch KPMG PLAN Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 1090 Wien, Porzellangasse 51, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23, betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für September und Dezember 2007 sowie…
…Fällen der Dienstverhinderung u.a. wegen Krankheit, Unfall oder Urlaub hat der Hauseigentümer dem Hausbesorger gemäß § 17 Abs 2 HBG "die Kosten für die Vertretung bis zum Höchstausmaß des dem Hausbesorger sonst für diesen Zeitraum gebührenden durchschnittlichen Monatsbruttoentgelts zu ersetzen". Dem Hausbesorger steht somit gegenüber…
…Da die Bw. am 1.2.2002 sowie am 1.7.2008 jeweils mit den neuen Hauseigentümern ein neues Dienstverhältnis eingegangen sei, seien die Voraussetzungen für die Gewährung des Werbungskostenpauschbetrages für Hausbesorger seither nicht mehr gegeben. In dem fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wandten sich die Vertreter…
…alternativ nach § 7 Abs 1 lit a WVG, weil sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise an die Stelle des Hauseigentümers treten, und nochmals alternativ nach § 7 Abs 1 lit e WVG im Wege der Analogie die Eigenschaft als Wasserabnehmer und damit Parteistellung zukomme. Über die Bescheidbeschwerde wurde…