…iHv. € 97,20 fest. Im Rahmen der Kontrolle der Abfindungsanmeldung ***1*** sei festgestellt worden, dass der Bf. unzulässiger Weise eine steuerfreie Hausbrandmenge beantragt und bezogen habe. Der Bf. bewirtschafte seinen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb, bestreite den Lebensunterhalt seiner Familie jedoch nicht zu einem, wie…
…sich ebenso wie das in seinem Eigentum stehende Brenngerät in H. Im Zuge einer nachträglichen Überprüfung wurde festgestellt, dass die vorliegenden Unterlagen betreffend die Inanspruchnahme der steuerfreien Hausbrandmengen unvollständig sind und ersuchte das Zollamt Villach mit Vorhalt vom 13. Dezember 2005 um Vorlage des Einheitswertbescheides…
…§ 4 Abs. 2 Z 5 in Verbindung mit § 70 AlkStG keinen Anspruch auf eine steuerfreie Alkoholmenge (Hausbrand). Dagegen wurde mit folgender Begründung fristgerecht berufen: 1. "Ich bewirtschafte die Liegenschaft R. selbst. 2. Ich bin dort sehr wohl mit Zweitwohnsitz gemeldet. 3. Ich bewirtschafte die Liegenschaft…
…Daher erlaube ich mir, im Weiteren folgendes auszuführen: a) Die Einschränkung im Paragraf 70 Abs. 1 des Alkoholsteuergesetzes, dass die Freimenge (Hausbrand) nur einem abfindungsberechtigten Landwirt zusteht, der am Sitz des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes den Wohnsitz hat, ist unzulässig und diskriminierend. Denn in Artikel…
…sich ebenso wie das in seinem Eigentum stehende Brenngerät in H. Im Zuge einer nachträglichen Überprüfung wurde festgestellt, dass die vorliegenden Unterlagen betreffend die Inanspruchnahme der steuerfreien Hausbrandmengen unvollständig sind und ersuchte das Zollamt Villach mit Vorhalt vom 13. Dezember 2005 um Vorlage des Einheitswertbescheides…
…10.2018 habe ich dem Zollamt bekanntgegeben, dass ich nunmehr der Bewirtschafter der Obstanlagen bin und ich in Zukunft der Abfindungsbrenner bin. Ich habe auch die Hausbrandfreimenge von 15 Litern beantragt. Meines Erachtens nach erfülle ich die Voraussetzungen. Ich bestreite den Lebensunterhalt zu einem erheblichen…
…rasch verworfen und er habe sich um eine Vermietung auch dieser Wohnung, insbesondere durch Anzeigen in der im Erdgeschoß gelegenen Pizzeria bemüht. Jedoch der Hausbrand und seine beträchtlichen Folgen für die gegenständliche Wohnung (große Gefahr eines Wasserschadens, enorme Verschmutzung usw.), die Größe der Wohnung (rd…
…hat darin jeweils ua. Angaben zu seiner Person gemacht, ausgeführt, dass ihm steuerfreier Hausbrand zustehe, erklärt, Eigentümer der Liegenschaft ab mit einem Baumbestand von 5000 Stück der Arten Apfel, Birne und Zwetschke zu sein, sein einfaches Brenngerät als ein solches mit einem Füllraum von 150…
…hat darin jeweils ua. Angaben zu seiner Person gemacht, ausgeführt, dass ihm steuerfreier Hausbrand zustehe, erklärt, Eigentümer der Liegenschaft ab mit einem Baumbestand von 5000 Stück der Arten Apfel, Birne und Zwetschke zu sein, sein einfaches Brenngerät als ein solches mit einem Füllraum von 150…
…hat darin jeweils ua. Angaben zu seiner Person gemacht, ausgeführt, dass ihm steuerfreier Hausbrand zustehe, erklärt, Eigentümer der Liegenschaft ab mit einem Baumbestand von 5000 Stück der Arten Apfel, Birne und Zwetschke zu sein, sein einfaches Brenngerät als ein solches mit einem Füllraum von 150…
…ich im Rahmen einer Baustelle Arbeiten an einem Objekt mit drei Wohneinheiten durchgeführt. Die Arbeiten dauerten insgesamt etwa vier Monate. Der Auftraggeber befand sich aufgrund eines Hausbrandes in einer akuten Notsituation, weshalb ich die Arbeiten übernommen habe, da mehrere Unternehmen den Auftrag nicht ausführen wollten…
…der Alkoholherstellung außerhalb von § 20 AlkStG. Die Abfindungsberechtigten haben via FON Zugang zu EKA. Die IT-Anwendung EKA steht für folgende Funktionen zur Verfügung: Erfassung der Grunddaten (zB Personendaten, Hausbrand, Haushaltsangehörige, Nachweis der selbstgewonnenen alkoholbildenden Stoffe und Brennrechte) elektronische Einreichung bzw. Erfassung der Abfindungsanmeldung elektronische…
…N. höher seien als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwachsen würden. Es handle sich bei den Aufwendungen nach dem Hausbrand nicht um Entscheidungen des täglichen Lebens. Die Belastung seien zwangsläufig erwachsen, das Haus habe wieder aufgebaut werden müssen. Die…
…eine Steuerbefreiung gem. § 4 Abs. 2 Z. 5 AlkStG als "Hausbrand unter Abfindung hergestellt" auszuschließen, sodass die weiteren Voraussetzungen des § 70 AlkStG für den "Hausbrand" nicht näher überprüft werden mussten. Auch andere in § 4 Abs. 1 und 2 genannte Steuerbefreiungen (zur Herstellung von Arzneimittel, Essig…
…eine Steuerbefreiung gem. § 4 Abs. 2 Z. 5 AlkStG als "Hausbrand unter Abfindung hergestellt" auszuschließen, sodass die weiteren Voraussetzungen des § 70 AlkStG für den "Hausbrand" nicht näher überprüft werden mussten. Auch andere in § 4 Abs. 1 und 2 genannte Steuerbefreiungen (zur Herstellung von Arzneimittel, Essig…
…17. September 2002 festgehalten wurden, ist keine Änderung erfolgt. Es wurden Waren wie z.B. Sekt oder Hausbrand angeboten, obwohl kein entsprechender Einkauf zu ersehen war. Beispielsweise wurden im Jahr 2003 1.057 Liter Wein vom Kellerbuch an den Buschenschank entnommen, wovon 541 Liter als…
…nicht ausdrücklich ausgenommen ist. Steuerbefreit sind demgegenüber gemäß § 4 Abs.2 Z.5 AlkStG nur Erzeugnisse, die als Hausbrand unter Abfindung hergestellt werden. Gestärkt und bekräftigt wird dieser Grundsatz durch den oben zitierten § 20 Abs.2 AlkStG, wonach es verboten ist, Alkohol außerhalb einer Verschlussbrennerei…
…Komplementärmedizin (Berücksichtigung neuester Erkenntnisse der Wiener Akademie für Ganzheitsmedizin bzw. Uniklinik Innsbruck,...) sozialethische Aspekte im Zusammenhang mit Erstattung von Leistungen durch die Krankenkassen, Umweltbelastende Faktoren (Hausbrand und Feinstaubbelastung), krankheitsverursachende Medikamente/Impfungen, Gutachterreformierung, "State-of-Art" Diskussion u.ä. nicht eingegangen. Überdies ist der unabhängige Finanzsenat…
…erfüllt anzusehen sei, keine abgabenrechtlichen Konsequenzen fürchten müsse, geht ins Leere. Abgesehen davon, dass Abfindungsbrenner bei Zutreffen der Voraussetzungen den so genannten Hausbrand steuerfrei belassen können, der Verschlussbrenner nicht, ist damit nicht bestimmt, dass bis zu dieser Menge jedermann Alkohol zum Eigenverbrauch herstellen darf. Nach …
…ist damit jede Herstellung von Alkohol, der nicht ausdrücklich ausgenommen ist. Steuerbefreit sind dem gegenüber gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 5 AlkStG nur Erzeugnisse, die als Hausbrand unter Abfertigung hergestellt werden. Gestärkt und bekräftigt wird dieser Grundsatz durch den oben zitierten § 20 Abs. 2 AlkStG…