…des Mietobjektes, wie dies eben ein älteres und wenig repräsentatives Objekt darstellt, nicht als gegen Liebhaberei sprechende Unwägbarkeit anzusehen (vgl. etwa auch UFS 23.1.2005, RV/0130-G/04 zur mangelhaften Bausubstanz). Die Beschwerdeführerin führte als weitere Unwägbarkeit, welche sie dazu veranlasst habe, die…
…ua. vorgebracht, dass im vorliegenden Fall auf Grund der besonderen Umstände und Unwägbarkeiten trotz der aufgetretenen Verluste keine Liebhaberei vorliege. Es werde beantragt, die angefochtenen Bescheide aufzuheben und in die neu zu erlassenden Bescheide die das Mietobjekt: G betreffenden Besteuerungsgrundlagen aufzunehmen. - In der Berufungsergänzung vom…
…allerdings noch nicht Liebhaberei unterstellt werden: wird die Prognose nur aufgrund unvorhersehbarer oder unabwendbarer Ereignisse verfehlt, so spricht dies gegen die Annahme von Liebhaberei (vgl. Verwaltungsgerichtshof 3.7.1996, 93/13/0171). Dies gilt aber nicht für jede Unwägbarkeit. Liebhabereiunschädlich sind Unwägbarkeiten wie Zahlungsschwierigkeiten und…
…und mit denen zumindest gerechnet werden muss, und Unwägbarkeiten, die atypisch für den Geschäftsverlauf sind und die der Steuerpflichtige auch nicht beeinflussen kann. Gewöhnliche Risiken hindern die Liebhaberei nicht. Nicht jedes unvorhergesehene Ereignis stellt jedoch eine Unwägbarkeit dar. Das Ereignis darf nicht zu erkennen oder…
…den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hätte (vgl. VwGH 27.4.2000, 99/15/0012). Im gegenständlichen Fall sei die…
…Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen, Liebhaberei vorliegen. Bei Beurteilung eines abgeschlossenen Betätigungszeitraumes sind grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Lässt die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit von vornherein keinen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erwarten, liegt ungeachtet der Gründe…
…des Jahres 2000 veräußert habe. Bei der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 1998 wurde die Vermietung dieser Wohnung als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei beurteilt und der erklärte Verlust dieses Jahres in Höhe von 20.805,00 S nicht mit den übrigen Einkünften des Bw. ausgeglichen…
…Jahr - selbst ohne Qualifikation der konkreten Umstände als Unwägbarkeiten - diese Rechnung noch nicht unplausibel. Zu klären ist aber auch noch, ob durch die im Sachverhalt genannten privaten Umstände, die zu einer vorzeitigen Beendigung der Vermietung geführt haben, von Bedeutung für die Liebhaberei Beurteilung sein können…
…aufgegeben habe, nachdem offenkundig geworden sei, dass es nicht gelingen werde, für das Haus einen Nachmieter zu finden. Die Tatsache der Unvermietbarkeit über einen Zeitraum von nahezu einem Jahr stelle eine Unwägbarkeit dar, die bei Vermietungsbeginn nicht vorhersehbar gewesen sei, weshalb ausschließlich entscheidungswesentlich sei, ob…
…Unabwägbarkeiten dar, der Nachweis, dass die Tätigkeit nicht nur für einen begrenzten Zeitraum beabsichtigt war, habe nicht erbracht werden können. Das nachträgliche Hervorkommen, dass die Planung der Vermietung nur auf einen begrenzten Zeitraum angelegt war, rechtfertige eine amtswegige Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO. Es liege Liebhaberei…
…haben lassen, das zu einem Verkauf der bisher vermieteten Wohnung geführt habe. Dieses Ereignis werde in der Literatur als Unwägbarkeit eingestuft, deren steuerliche Auswirkungen bei der Liebhabereibeurteilung außer Acht zu lassen seien (Rauscher, Liebhaberei: Unwägbarkeit oder doch nur gewöhnliches Risiko, Heft 19/2004, S 625…
…März 2004 wurde die Berufung wie folgt ergänzt: "Als Begründung weshalb die seitens des Finanzamtes angenommene Liebhaberei nicht gerechtfertigt ist erlauben wir uns wie folgt Stellung zu nehmen: Die oben genannte Miteigentumsgemeinschaft hat nach Erwerb des ehemaligen kaiserlichen J-Hauses (Objekt Adresse ) entsprechende Investitionen getätigt…
…Es ist deshalb nachvollziehbar, wenn - wie im Vorlageantrag als letztendlicher Grund für die Einstellung der Vermietungstätigkeit angegeben - die Duldung eines Mieters im eigenen Haus als persönliche Unwägbarkeit im Sinne einer maßgeblichen persönlichen Einschränkung wahrgenommen wird. Doch dieser Umstand war schon bei Abschluss des Mietverhältnisse absehbar…
…Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, subsidiär das nach außen in Erscheinung tretende Streben der Tätigen nach einem solchen Erfolg. Bestehen solche Unwägbarkeiten aber nicht, dann spricht ein Gesamtverlust innerhalb eines abgeschlossenen Beobachtungszeitraumes für Liebhaberei (vgl. VwGH 25.11.2000, 97/15/0144). Wie…
…jedenfalls Liebhaberei vor. Wird eine Betätigung, für die ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) innerhalb des absehbaren Zeitraumes zu erwarten war, vor Erzielen des Gesamterfolges beendet, so ist für den abgeschlossenen Zeitraum eine Einkunftsquelle anzunehmen, wenn Unwägbarkeiten im Sinne des Punktes 6.2 (in Verbindung mit Pkt 13…
…einer Unwägbarkeit (zB unvorhergesehene schwere Erkrankung) die Annahme einer Einkunftsquelle grundsätzlich nicht hindere. Somit stelle sich die Frage, auf Grund welcher konkreten Sachverhaltsfeststellungen das Finanzamt zum Ergebnis gelangt sei, dass die zunächst (vorläufig) als Einkunftsquelle anerkannte berufungsgegenständliche Vermietungstätigkeit nunmehr - bis einschließlich 2001 - (endgültig) als Liebhaberei…
…veräußert worden, sodass sich für einen abgeschlossenen Zeitraum ein Gesamtverlust ergeben habe. Nach Ansicht des Finanzamtes lägen keine berücksichtigungswürdigen Unwägbarkeiten vor, weshalb diese Vermietungstätigkeit als Liebhaberei beurteilt werde und die Verluste, Umsätze und Vorsteuern nicht zu berücksichtigen seien. Der Erlös aus dem Verkauf sei 2002…
…3 LVO vor. Das Finanzamt ging von Liebhaberei aus. Aufgrund einer Prognoserechnung hat der Bw dargetan, dass er erst im Jahr 2018 einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielen wird. Die Verluste sind vor allem auf Grund von Unwägbarkeiten entstanden, die nicht vorhersehbar waren…
…den Bw. nicht möglich gewesen, das Haus in der ursprünglichen Größe, die für die Vermietung geeignet gewesen wäre, wieder herzurichten. Selbst die Vermietung von 3 Wohnungen und 2 Zimmern hätte im Beobachtungszeitraum jedenfalls zur Liebhaberei geführt, weshalb sie von der Wiederherstellung Abstand genommen hätten. Unter…
…deutlich über dem Durchschnitts- zinssatz 2004 der Bankkredite (4,73 %) und spricht gegen das Vorliegen von Liebhaberei. Kriterien Auch bei der Kriterienprüfung gem. § 2 Abs. 1 L VO ist die Verlusterhöhung in Folge der Baukostenüberschreitung wegen der vorliegenden Unwägbarkeit außer Betracht zu lassen (Punkt 3…