RIS AI
104 902 Treffer767 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 121229a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

29a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen Rz 1212a: Mit § 82a EStG 1988 wird ab 1. Juli 2011 (maßgeblich ist der Zahlungsfluss) bei Weitergabe von Bauleistungen eine Haftung des Auftraggebers (Auftrag gebendes Unternehmen) für lohnabhängige Abgaben des beauftragten Bauunternehmens eingeführt. Die Haftung für lohnabhängige…

LStR 2002 Rz 1208–121229 HAFTUNG (§ 82 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

29 HAFTUNG (§ 82 EStG 1988) Rz 1208: Die Haftung des Arbeitgebers erstreckt sich auf sämtliche durch Lohnsteuerabzug zu erhebende Beträge, also sowohl auf die Lohnsteuer von laufenden Bezügen als auch auf die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen. Hat der Arbeitgeber Abfertigungsverpflichtungen (Jubiläumsgeldverpflichtungen) ausgegliedert, haftet er dennoch…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…

UFSL RV/0001-L/06Nachsichtsansuchen für Haftungsschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2006Teil 1/2

…869,-- S (50.643,45 €) aushaftend gewesene Umsatzsteuer 1995 herangezogen wurde. Aufgrund finanzbehördlicher Erhebungsergebnisse zu den Vermögensverhältnissen der beiden Haftungsschuldner schien die Einbringlichkeit der Haftungsabgaben bereits zum Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahmen gefährdet. Da damals gerade beträchtliche Abgabenguthaben aus Einkommensteuerveranlagungen auf den persönlichen Steuerkonten der Haftungsschuldner…

UFSL RV/0001-L/06Nachsichtsansuchen für Haftungsschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2006Teil 2/2

…aus Anlass dieser Entscheidung eine weitere Überprüfung, ob aufgrund des zwischen Berufungswerber und primärschuldnerischer Gesellschaft im Hinblick auf die Haftungsabgaben gegebenen Gesamtschuldverhältnisses allenfalls bei der gesamtschuldnerischen Gesellschaft das Tatbestandserfordernis der Unbilligkeit der Einhebung der antragsbetroffenen Haftungsabgaben erfüllt wäre. Die Verneinung der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung für…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 1/3

…Außerstreitstellung des Vorliegens der übrigen Haftungsvoraussetzungen (Seite 3 der Berufung) rechtzeitig berufen, weil es hinsichtlich sämtlicher Haftungsabgaben an für die Abgabenuneinbringlichkeit bei der primärschuldnerischen Gesellschaft kausalen schuldhaften Pflichtverletzungen des Rechtsmittelwerbers fehle. Bei den haftungsgegenständlichen Abgabenrückständen der Gesellschaft handle es sich im Wesentlichen um zwei Gruppen…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 2/3

…Ebenso ist bei der Berufungsbehörde bis dato auch keine schriftliche Vorhaltsbeantwortung eingegangen. Die mit dem angefochtenen Bescheid vorgeschriebenen Haftungsabgaben sind am Abgabenkonto der Primärschuldnerin im Entscheidungszeitpunkt noch im Gesamtbetrag von 316.669,75 € aushaftend. Dieser einbringungsausgesetzte Rückstand deckt sich sowohl betragsmäßig als auch inhaltlich…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 3/3

…wesentlich auch über die bei der Gesellschaft eingegangenen Haftrücklässe erfolgt ist. Im Zusammenhang mit den haftungsgegenständlichen Umsatzsteuern Oktober und November 1998 wird auch eingewendet, dass in diesen Haftungsabgaben selbst erklärte Umsätze enthalten wären, die bei der Gesellschaft aufgrund von Forderungsbestreitungen tatsächlich gar nicht eingegangen wären…

LStR 2002 Rz 3665.9.15 Haftung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.15 Haftung Rz 366a: Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH…

BFG RV/7101540/2020Schätzung der Bemessungsgrundlagen für Lohnabgaben bei Taxiunternehmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.05.2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Gabriele Krafft, die Richterin Dr. Monika Kofler sowie die fachkundigen Laienrichter Carmen Maria Kopal B.Sc. und Dr. Wolfgang Baumann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BFB Steuerberatung KG, Gödelgasse 4 Tür…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…

BFG RV/4100320/2012Haftung, Geschäftsführer, GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.09.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Ö L in der Beschwerdesache A.P, vertreten durch Dr. J.L, Wirtschaftstreuhänder-Steuerberater, Str. 24, 12x K., über die Beschwerde vom 11. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes K. vom 14. März…

BFG RV/7101463/2016Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2017Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1, den Richter R2 und die weiteren Senatsmitglieder L1 und L2 in der Beschwerdesache MV, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der Bf, über die Beschwerde vom 3. Dezember 2014 gegen den Bescheid des…

GebR 2025 Rz 1193–119824. Haftung (§ 30 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

24. Haftung (§ 30 GebG) Rz 1193: Neben den zur Entrichtung der Gebühren verpflichteten Gebührenschuldnern (siehe Rz 1176 ff) haften die übrigen an einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen für die Gebühr. Weiters haften im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Gebührenanzeige (siehe Rz 1199 ff) alle nach § 31 Abs…

RAE Rz 1200–121311. Geltendmachung persönlicher Haftungen (§ 224 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

11. Geltendmachung persönlicher Haftungen (§ 224 BAO) 11.1. Haftungsbescheid (§ 224 Abs. 1 BAO) Rz 1200: Eine Besicherung von Abgabenansprüchen kann gesetzlich in folgenden Formen vorgesehen sein: Gesamtschuldverhältnis kraft Gesetzes Persönliche Haftung Sachhaftung Rz 1201: Ferner können Abgabenansprüche durch vertragliche Maßnahmen, insbesondere durch Bestellung eines Pfandes…

BFG RV/7400140/2020Haftung für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe; Abgabenanspruch, Scheinrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.10.2021Teil 2/3

Nicht: unerwähnt bleiben darf weiter: Im zu 04-***xxx/xxxx*** des damaligen FA 4/5/10 registrierten Rechtsmittelverfahrens hat die dortige Einschreitenn in der Eingabe vom 20.10.2020 den sehr überzeugenden Nachweis erbracht, dass ***Sub1*** Fahrzeuge verkauft und geliefert hat. Ergänzend sei bemerkt, dass…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 2/2

Die Haftung nach § 15 BAO besteht ua dann, wenn nach einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vertreters der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben unrichtig oder unvollständig sind oder dass die Einreichung solcher Erklärungen pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…

BFG RV/7101458/2016Haftung nach § 12 BAO, Gesellschafterhaftung besteht verschuldensunabhängig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2017Teil 1/3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache MV als Masseverwalter der Beschwerdeführerin A, (Bf.) über die Beschwerde vom 02.12.2014 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10.11.2014, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26…

BFG RV/7400039/2020Geschäftsführerhaftung, Behauptung der Mittellosigkeit, aber Zahlungen von verbundenen Unternehmen mit demselben Geschäftsführer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.07.2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache P-2 und P-3, beide A-1, beide vertreten durch Bichler Zrzavy Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Weyrgasse 8, 1030 Wien, als Rechtsnachfolgerinnen der Verlassenschaft nach P-1, über die Beschwerde…