…200,00 € für eine abnehmbare Behandlung. Die Höhe der Bankverbindlichkeiten würden 49.000,00 € betragen (vgl. Beilage). Auf dem Abgabenkonto des Bw. haftet derzeit ein Rückstand iHv. 798,36 € aus. Seit Oktober 2006 wurden fünf Raten iHv. jeweils 115,00 € überwiesen.…
…in der Höhe von € 4.753,73 die Gewährung von Zahlungserleichterungen in Form von Monatsraten von € 400,00, beginnend mit 2. Mai 2012, zahlbar jeweils zum 25. eines Monats. Aus saisonal bedingtem Liquiditätsengpass könne dem Betrieb nicht mehr als die angebotenen Raten ohne…
…bemängelt, dass monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 100 € dazu führten, dass Abgabenschuldigkeiten mehrerer Jahre innerhalb eines Zeitraumes von nur einem Jahr getilgt werden müssten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.7.2015 wurde der Bescheid vom 30.4.2015 im Wesentlichen mit der Begründung bestätigt, dass…
…bzw. Höhe des Rückstandes sowie mit der Gewährleistung der Abstattung in einem angemessenen Zeitraum. Gegen diesen Bescheid richtet sich die als Beschwerde iSd. §§ 151 f FinStrG aufzufassende Berufung des Beschuldigten vom 5. Juli 2004, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die vorgeschriebene Ratenzahlung…
… 212 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert. Zur Entrichtung des am Abgabenkonto des Berufungswerbers aushaftenden Abgabenrückstandes von 13.635,58 € wird die Zahlung von 13 monatlichen Raten in der Höhe von 1.000,00 € sowie eine Restzahlung…
…Abschließend wurde nochmals um Gewährung der Ratenzahlung bis zumindest 25. Mai 2004 in Höhe von jeweils € 730,00 ersucht, da die finanzielle Situation in diesem Zeitpunkt eine andere sein werde, auch der Rückstand auf dem Abgabenkonto werde sich bereits beträchtlich vermindert haben. Das Finanzamt…
…den vorstehenden Grundsätzen entsprechenden Abwägung von Zweckmäßigkeit und Billigkeit als Ermessenskriterien monatliche Raten in der Höhe von 200,00 € angemessen. Diese ermöglichen nicht nur das wirtschaftliche Überleben des Bf., sondern garantieren die Entrichtung der Geldstrafe in einer gerade noch angemessenen Zeit (2 ½ Jahre…
…gab die Bf. bekannt, dass sie infolge ihrer derzeitigen wirtschaftlichen Situation (Insolvenz der RS Ltd., Monatseinkommen: 560,00 € brutto) außerstande sei, den Rückstandsbetrag in Einem einzuzahlen. Unter Hinweis auf ihre generelle Zahlungsbereitschaft werde daher ersucht, zur Rückstandsbegleichung monatliche Ratenzahlungen iHv. 50,00 € zu…
…Des Weiteren seien die angebotenen Raten im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes zu niedrig und es erscheine die Einbringlichkeit ohne Leistung einer Sicherheit gefährdet. Sofern die offenen Monatsraten von € 600,00 bis 21. April 2008 entrichtet werden, erfahre die Bewilligung der Zahlungserleichterung vom 28…
…die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet werde. Mit Bescheid vom 27. März 2008 wurde das Ansuchen des Bw. als unbegründet abgewiesen, weil die angebotenen Raten im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes zu niedrig seien, wodurch die Einbringlichkeit gefährdet erscheine. In der gegen…
…aufgrund des Antrages des Bw. auf Gewährung einer Zahlungserleichterung von monatlich € 100,00 zur Entrichtung der Geldstrafe monatliche Raten in Höhe von € 200,00 mit der Begründung bewilligt, dass nach den Intentionen des Rechnungshofes aushaftende Geldstrafen innerhalb eines Jahres einer Abstattung zuzuführen sind…
…in dieser Höhe ersichtlich. Die Feststellungen zum Zahlungserleichterungsansuchen - insbesondere hinsichtlich der Dauer und der Frage, für welche Abgaben die Zahlungserleichterung gelten soll, gründen sich auf das Anbringen vom 24.2.2023. Darin heißt es: "Ersuche um Bewilligung von 12 monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von 397…
…zur Höhe der verhängten Geldstrafe verhältnismäßig geringen Monatsraten von 250 € (Abstattung in ca. sechs Jahren) nicht als ausreichend angesehen werden können, um die Abstattung der noch aushaftenden Geldstrafe in angemessener Zeit sicherzustellen. Daher erscheinen zur Entrichtung des am Strafkonto aushaftenden Rückstandes lediglich monatliche Raten…
…1 der Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 582/2003, ist die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5% anzusetzen. Nach § 5 Abs. 2 der genannten Verordnung haben die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer keinen Einfluss…
…1 der Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 582/2003, ist die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5% anzusetzen. Nach § 5 Abs. 2 der genannten Verordnung haben die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer keinen Einfluss…
…vom Finanzamt bewilligten Höhe geleistet wurden. Wenn dazu im Vorlageantrag ausgeführt wird, die teilweise Nichtentrichtung von Raten sei nicht durch die Zahlungsunwilligkeit der Bw., sondern durch deren Zahlungsunfähigkeit bedingt gewesen, so gibt die Bw. damit selbst zu erkennen, dass sie in der Vergangenheit zu einem…
…Zweck der Regelung ferner Rz 110)." Die zitierte VwGH Rechtsprechung und herrschende Meinung (Vgl. Kanduth-Kristen, Jakom/EStG 2019, § 36 Rz und die dort zitierte Rechtsprechung, Vgl. auch weiter oben im Text), hatte diesen Gesetzesinhalt vor Augen und kam daher zum Ergebnis, dass bei ratenweiser…
… 29 Abs. 6 FinStrG 2014 in Höhe von € 24.673,79 belastet worden, welcher Betrag ebenfalls im Sinne des Zahlungserleichterungsansuchens bereits abgetragen worden sei bzw. abgetragen werde. I n Anbetracht dieser Belastung durch den zuvor erwähnten Zuschlag sehe sich der Bf. nun mit einer…
…vorliegende Beschwerde. Am 25.4.2016 entrichtete die Beschwerdeführerin weitere EUR 23.325,47 in Höhe der laut dem Antrag auf Zahlungserleichterungen vom 5.2.2016 zu entrichtenden Ratenzahlung, zum Nachweis, dass der beantragte Zahlungsplan eingehalten wird. 2. ANMERKUNGEN UND ENTGEGNUNGEN ZUM BEKÄMPFTEN BESCHEID 2…
…im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes zu niedrig sei und dadurch die Einbringlichkeit gefährdet erscheine. Über die Beschwerde wurde erwogen: Entscheidungsrelevanter Sachverhalt Zum Zeitpunkt des Ansuchens des Bf vom 15. November 2023 um Bewilligung einer Zahlungserleichterung in Form einer Ratenzahlung betrug der Rückstand am Abgabenkonto…