…ergibt sich somit aus der Addition des vielfachen Jahreswertes über die bestimmte Vertragsdauer mit dem dreifachen Jahreswert über die unbestimmte Vertragsdauer. Höchstbemessungsgrundlage ist wiederum der 18-fache Jahreswert (§ 33 TP 5 Abs 3 GebG). Bewertungsgegenstand ist stets der einzelne Bestandvertrag als das abgeschlossene und beurkundete…
…der in RZ 170 enthaltenen Abbildung, die aus den GebR 2019 Rz 703 übernommen wurde, die Bemessungsgrundlage insgesamt maximal 21 Jahre. Nach Twardosz hingegen stellt der achtzehnfache Jahreswert in jedem Fall die Höchstbemessungsgrundlage für die Bestandvertragsgebühr dar. Dies wird wie folgt begründet (Twardosz, GebG7.00 …
41.3.2 Bemessungsgrundlage 41.3.2.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage und Berechnung der Prämienerstattung Rz 1379: Bemessungsgrundlage für die Prämienerstattung ist der eingezahlte Betrag, höchstens jedoch der in der Abgabenerklärung beantragte Betrag. Die Prämienerstattung ist außerdem eingeschränkt auf Beitragsleistungen im Ausmaß (höchste prämienbegünstigte Bemessungsgrundlage…
…die nichtselbständigen Einkünfte und damit der ASVG-Beitragszahlungen wäre es überhaupt zu keiner Beitragsrückzahlung gekommen, weil die Höchstbemessungsgrundlage nicht überschritten worden wäre. Von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern wurde daher zu Recht gemäß § 69 Abs 5 EStG eine Lohnzettel über die Beitragsrückzahlung unter Berücksichtigung sonstiger Bezüge…
…Selbst dann, wenn die Beitragsberechnung zwölfmal von der monatlichen Höchstbemessungsgrundlage bzw. Höchstgrenze vorgenommen wird, entfallen die Beiträge anteilig auch auf die sonstigen Bezüge, weil auch die jeweilige Höchstbemessungsgrundlage als begrenzter (plafonierter) maßgeblicher Lohn auf Basis von laufendem und sonstigem Bezug berechnet wird. Da somit die…
…Dieses sehe vor, dass für jeden Kalendermonat der Tätigkeit Pensionsbeiträge in Höhe von 11,75% des Bezuges - einschließlich der Sonderzahlungen - bis zum Erreichen der jeweiligen Höchstbemessungsgrundlage des ASVG zu entrichten seien. Seitens der bezugsauszahlenden Stelle seien für den Zeitraum 2001 bis 2004 irrtümlicherweise die Pensionsbeiträge…
…Eltern. Rz 1298: Die Erstattung der Bausparprämie steht jeweils nur für einen Bausparvertrag zu und zwar auch dann, wenn bei einem Bausparvertrag die Höchstbemessungsgrundlage von 1.200 Euro (bis 2008 1.000 Euro) nicht voll ausgeschöpft wurde. Läuft hingegen ein Bausparvertrag während des Kalenderjahres aus…
41.3.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage Rz 1383: Wird bei einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003). Ausgenommen die Erhöhung bezieht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vertreten durch Mag. Barbara Cizek, Hochweg 4, 1170 Wien, über die Beschwerde vom 10. Oktober 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 22…
3.3.10a Begünstigte Auslandstätigkeiten (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 - unbefristete Rechtslage ab 2012) 3.3.10a.1 Ausmaß der Begünstigung Rz 70h55: § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2011 (AbgÄG 2011) regelt, dass ab dem Jahr…
Bemessungsgrundlage gem. § 57 Abs. 2 GSpG 35.162,41 Euro x 40% = 14.064,96 Euro Berechnung April 2013 | Bemessungsgrundlage laut Selbstberechnung | Euro | 48.739,00 | Add-Ons für Pokerturniere lt. Tabelle zu Punkt 4.1. | | 2…
Bemessungsgrundlage | € | 1.489,38 Gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO wird die Glücksspielabgabe für September 2012 folgendermaßen festgesetzt (Abzüge laut den Tabellen im Schriftsatz vom 23. November 2016): Bemessungsgrundlage gemäß § 57 Abs. 2 GSpG 2.598,14 x 40%=…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 11. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
5.5.1.4 Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen (Opting-Out) Rz 1251: Seit 1. Jänner 2000 leisten Berufsangehörige bestimmter Kammern der selbständig Erwerbstätigen (Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Notare, Apotheker, Patentanwälte) Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen. Die steuerliche Behandlung dieser Beiträge sowie der Leistungen aus der Gruppenkrankenversicherung ist wie…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., geb. GebDatum, D-PLZ1 P., Adresse1, vormals: 1xxx Wien, Siebensterngasse 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6…
Weiters gab es Unrichtigkeiten betreffend eines Unfalles am angeführten Tag und der erhaltenen Versicherungsvergütung und Verbuchung einer Tageslosung am selben Tag (siehe Seite 9ff der Bp-Stellungnahme vom 7. Dezember 2018). - 2007 wurden keine Steuererklärungen abgegeben. Die Chauffeurlisten 1-9/2007 wurden nach Beginn…
40.9.4 Höhe der Beiträge Rz 1347: Die Prämie kann im Rahmen der Höchstbemessungsgrundlage nur für die tatsächlich gezahlten Beiträge in Anspruch genommen werden. Die Einschränkung, Einstellung (und auch die Wiederaufnahme) der Beitragsleistungen ist jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zulässig. Es kommt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Dezember 2015 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 18. November 2015 betreffend Gebühren zu ErfNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, Adresse, über die Beschwerde vom 31. Jänner 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 24. Jänner 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. E. Streitenberg Wirtschaftstreuhand KG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Korneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 1995 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…