Findok · Richtlinien
LStR 2002 Rz 1401–1402
41.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall
geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 15.12.2020
Inhaltsverzeichnis der LStR 2002
Wortlaut laut Findok
41.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall
41.16.1 Während der Ansparphase
Rz 1401:
Der Erbe kann in den Vertrag einsteigen und einen Auszahlungsplan - bezogen auf seine Person - abschließen. In diesem Fall liegt keine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vor und es unterbleibt die Nachversteuerung im Sinne des §§ 108g Abs. 5 EStG 1988 108g Abs. 5 EStG 1988. Die Mindestbindungsfrist beginnt nicht neu zu laufen (näheres siehe InvFR 2008 Rz 35). Dieser Vertrag ist als Vertrag des Erben zu behandeln, es gelten die allgemeinen Voraussetzungen. Für Einzahlungen bis zum Todestag steht die Prämie dem Verstorbenen zu und ist unter der Vertragsnummer des Verstorbenen anzufordern. Der Erbe hat eine neue Abgabenerklärung abzugeben. Hatte der Erbe bereits einen eigenen Vertrag, steht die Prämie für beide Verträge insgesamt nur bis zur Höchstbemessungsgrundlage zu.
Rz 1402:
Wird kein derartiger Auszahlungsplan abgeschlossen, liegt eine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vor.
Normen und Schlagworte
- § 108g EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 108h EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 108i EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.951.634
- GZ der Erstfassung
- 07 2501/4-IV/7/01
- Stammnummer
- 19974
- Enthalten in Fassung
- 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 26)
- Gültig
- 15.12.2020 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF