Findok · Richtlinien
LStR 2002 Rz 1401–1402
41.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall
überholte Fassung (bis 17.12.2017)RichtlinieBMF-010222/0082-VI/7/2016gilt ab 20.01.2011
Inhaltsverzeichnis der LStR 2002
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.01.2011 bis 17.12.2017.
Wortlaut laut Findok
41.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall
41.16.1 Während der Ansparphase
Rz 1401:
Der Erbe kann in den Vertrag einsteigen und einen Auszahlungsplan - bezogen auf seine Person - abschließen. In diesem Fall liegt keine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vor und es unterbleibt die Nachversteuerung im Sinne des § 108g Abs. 5 EStG 1988. Die Mindestbindungsfrist beginnt nicht neu zu laufen (näheres siehe InvFRInvFR 2008 Rz 35 2003, Rz 34). Dieser Vertrag ist als Vertrag des Erben zu behandeln, es gelten die allgemeinen Voraussetzungen. Für Einzahlungen bis zum Todestag steht die Prämie dem Verstorbenen zu und ist unter der Vertragsnummer des Verstorbenen anzufordern. Der Erbe hat eine neue Abgabenerklärung abzugeben. Hatte der Erbe bereits einen eigenen Vertrag, steht die Prämie für beide Verträge insgesamt nur bis zur Höchstbemessungsgrundlage zu.
Rz 1402:
Wird kein derartiger Auszahlungsplan abgeschlossen, liegt eine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vor. Sowohl der Einstieg in den bestehenden Vertrag durch den Erben als auch die Auszahlung eines Guthabens ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 zweiter Teilstrich Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz befreit.
Normen und Schlagworte
- § 108g EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 108h EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 108i EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010222/0082-VI/7/2016
- GZ der Erstfassung
- 07 2501/4-IV/7/01
- Stammnummer
- 19974
- Enthalten in Fassung
- 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 (geltend: 26)
- Gültig
- 20.01.2011 bis 17.12.2017
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF