…117/2016). Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Den Streitpunkt im fortgesetzten Beschwerdeverfahren bildete die Entnahme der Liegenschaft ***20*** (Gesamtflächenausmaß sowie Ausmaß der zu entnehmenden betrieblichen Grundstücksflächen bzw. Entnahmewert pro Quadratmeter (siehe TZ 1 des Betriebsprüfungsberichtes vom 16.12.2005 und Niederschrift v.13.12.2005 als Beilage…
…***36***, vom 06.11.1964 auf die jeweiligen EZ Parzellennummer an das Finanzamt (Ausgangspunkt: Grundstücksfläche Gesamt 12.101 m² - abgeändert 165 m ² = 11.893 m², wobei diese Summe 11.893 m² damals in Privatvermögen 5.434 und Betriebsvermögen 6.459 aufgeteilt wurde Beilage…
…Dabei zeigte sich, dass hinsichtlich der zu entnehmenden Grundstücksflächen nach wie vor Auffassungsunterschiede bestanden. Ausgehend von einer Gesamtfläche von 12.078 m² lägen nach der Aufassung der stl. Vertretung folgende Ausmaße in Quadratmetern vor: | lt.Stb: Betriebsvermögen | Privatvermögen | 6.212 m² |…
…dass für Wirtschaftsgüter, um dem gewillkürten Betriebsvermögen zugerechnet werden zu können, ein betrieblicher Zusammenhang bestehen müsse (unter Hinweis auf Erkenntnis des VwGH vom 20.11.1990,90/14/0013). Grundstücksflächen, welche ausschließlich als Grünland dienen würden, seien als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgeschlossen. Objektiv und subjektiv beurteilt…
…Bewertungszeitpunkt nicht mehr. Von der Betriebsprüfung wurden umfangreiche Erhebungen(Stadtgemeinde/Grundbuch/BG V) gemacht (bis ins Jahr 1956). Die Schwierigkeiten in der Feststellung des Ausmaßes von betrieblichen Grundstücksflächen ergaben sich durch die neue Gründung von Einlagezahlen, unentgeltlichen Übertragungen im Familienkreis vor dem Notar, diversen Grundstücksunterteilungen…
…über fünfzehnjährigen Dauer des Verfahrens) bemüht, eine Lösung des Problems - hinsichtlich des Ausmaßes von entnommenen Grundstücksflächen sowie der Bewertung der Höhe nach - nunmehr herbeizuführen. Die Tatsachenfeststellung des genauen Ausmaßes allerdings erwies sich im gegenständlichen Beschwerdefall als überaus schwierig. Der Richter sieht sich nach Überprüfung der…
…worden. Das Pachtverhältnis sei nach wie vor aufrecht, wenngleich zu geänderten Bedingungen. Die vom angefochtenen Bescheid erfassten Grundstücksflächen seien zur Gänze unbebaut und seien außer zu landwirtschaftlichen Zwecken nie in einer nachhaltigen Weise anderweitig genutzt worden. Es liege auch derzeit keine anderweitige Nutzung vor. Es…
…Grundvermögen nicht Grundbesitz, der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört. Allerdings sind nach § 52 Abs. 2 BewG 1955 land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage und den sonstigen Verhältnissen, insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten, anzunehmen ist, dass sie…
…insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten, anzunehmen ist, dass der Grundbesitz in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen wird, waren die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücksflächen dem Grundvermögen zuzurechnen (§ 52 Abs. 2 BewG). Wegen Übergröße des Grundstückes wurde ein entsprechender Abschlag…
…3 GrEStG im Betrage von € 1337,63 festgesetzt. Dieser Steuerbemessung wurde der Verkehrswert der von den Vertragspartnern des Bw. eingetauschten Grundstücksflächen im Betrage von € 38.217,96 zu Grunde gelegt. Dagegen erhob der Bw, durch seinen ausgewiesenen Vertreter, fristgerecht Berufung mit der Begründung…
…€ 2.387,21 festgesetzt. Dieser Steuerbemessung wurde der Verkehrswert der von den Vertragspartnern des Bw. eingetauschten Grundstücksflächen im Betrage von € 68.205,97 Grunde gelegt. Dagegen erhob die Bw, durch ihren ausgewiesenen Vertreter, fristgerecht Berufung mit der Begründung, dass der Bemessung der Grunderwerbsteuer…
…von € 510,16 festgesetzt. Dieser Steuerbemessung wurde der Verkehrswert der von den Vertragspartnern des Bw. eingetauschten Grundstücksflächen im Betrage von € 14.575,94 zu Grunde gelegt. Dagegen erhob der Bw, durch seinen ausgewiesenen Vertreter, fristgerecht Berufung mit der Begründung, dass der Bemessung der…
…29. September 2003 zur Kenntnis gebracht. Eine Stellungnahme erfolgte dazu nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 52 Abs. 2 BewG sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage und den sonstigen Verhältnissen, insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten…
…anderen Vermögensarten. Demnach gehört zum Grundvermögen nicht Grundbesitz, der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört (Abs. 1). Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen sind hingegen dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage und den sonstigen Verhältnissen, insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten, anzunehmen ist, dass…
…ob gemäß § 52 Abs. 2 BewG mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten anzunehmen ist, dass die strittige Grundstücksfläche in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen wird, zB wenn sie hienach als Bauland, Industrieland oder als Land für Verkehrszwecke anzusehen ist. Hierbei handelt…
…verschiedenen Abverkäufen noch Eigentümerin jener Liegenschaftsanteile, welche der Wohnung Nr. 4 entsprechen und auch noch jener Liegenschaftsanteile, welche jener Grundstücksfläche entsprechen, auf welchen die Errichtung der Reihenhäuser 4, 5 und 6 vorgesehen war. Mit dem Realteilungsvertrag wurden von der Bw. 108/755 Anteile an dem…
…Nr. 825/1992. Festgestellt wird, dass die kaufgegenständliche Grundstücksfläche gemäß § 30 Abs. 2 EStG auf Seiten der [beschwerdeführenden Partei] zur Abwendung eines sonst notwendigen Verfahrens nach dem Eisenbahn- Enteignungsentschädigungsgesetz erworben wird. Die Errichtung dieses Vertrages erfolgt demnach zwingend notwendig im Rahmen des bzw zur Durchführung…
…Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten, anzunehmen sei, dass der Grundbesitz in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werde, weshalb die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücksflächen dem Grundvermögen zuzurechnen seien (§ 52 Abs. 2 BewG). Mit Bescheid vom 12. Februar 2008 wurde ab dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W, vertreten durch XY, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 11. Juli 2007, Steuernummer, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 18. Februar 2008 hat…
…dann erforderlich, wenn anzunehmen ist, dass de facto noch land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen nach ihrer Lage und nach den sonstigen Verhältnissen insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit anderen als land- und fortwirtschaftlichen Zwecken dienen werden (vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar…