…EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese Verwertung wegen positiver Auslandseinkünfte des Abgabepflichtigen nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Wird…
…zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt und ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des EWR-Vertrages wegen der fehlenden Amtshilfebereitschaft Liechtensteins nicht vorliegen kann (EAS 2956). Es ist wohl richtig, dass nach…
…EG-Beitreibungsrichtlinie - nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt. Das Verlangen nach weitergehenderen österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote der EG-Grundfreiheiten (zB unter Berufung auf EuGH 8.11.07…
…Arbeitnehmer) verstößt. Zwar kann auch die bloße Verlegung des Wohnsitzes von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat unter Beibehaltung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Herkunftsland die Anwendung der EG-Grundfreiheiten (so etwa des Art. 39 EG) auslösen (siehe dazu Loukota, EG-Grundfreiheiten und beschränkte Steuerpflicht, Band…
…1) Art. 43 EGV (Niederlassungsfreiheit) Die Prüfung der Niederlassungsfreiheit erstreckt sich sowohl auf Diskriminierungen (Gleichheitsrechte), als auch auf Beschränkungsverbote (Freiheitsrechte) und auch die Rechtsprechung zu den anderen Grundfreiheiten muss in die Überlegungen einbezogen werden. Das Freiheitsrecht des Beschränkungsverbotes kommt etwa dann zum Tragen, wenn inkompatible…
…sie haben aber ebenfalls Relevanz für den Binnenmarkt, weil sie die grenzüberschreitende Bewegung von Produkten und Produktionsfaktoren beeinflussen und verzerren können. Dieser Beeinträchtigung des Binnenmarktes wirken die (durch die Marktteilnehmer einklagbaren) Grundfreiheiten entgegen, uU auch das Beihilfenverbot. Die EG-konforme Ausübung der Befugnisse unterliegt damit…
Die Frage kann so beantwortet werden, dass die Zielsetzung des WKG gerade umgekehrt in einer Stärkung der Wirtschaftsposition der Unternehmen liegt und nicht darauf gerichtet bzw grundsätzlich auch nicht dafür geeignet ist, unternehmerische Tätigkeit (und damit die Errichtung von Niederlassungen) einzuschränken oder gar zu verhindern…
…sie haben aber ebenfalls Relevanz für den Binnenmarkt, weil sie die grenzüberschreitende Bewegung von Produkten und Produktionsfaktoren beeinflussen und verzerren können. Dieser Beeinträchtigung des Binnenmarktes wirken die (durch die Marktteilnehmer einklagbaren) Grundfreiheiten entgegen, uU auch das Beihilfenverbot. Die EG-konforme Ausübung der Befugnisse unterliegt damit…
- das "Keck-Urteil", das nicht nur für den Warenverkehr, sondern auch für die Prüfung der anderen Grundfreiheiten heranzuziehen ist (Cordewener, S. 295, 296; ebenso Obwexer in der Vorlesung "Erste Säule - Vertiefung - materielles Recht", Teil vier, WS 2006/07, Universität Innsbruck; aA Schmitz, der in "Der…
…3 KStG 1988 gelte nur für internationale Schachtelbeteiligungen. (2) Die Benachteiligung ausländischer Beteiligungen gegenüber inländischen erscheine - im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit - gemeinschaftsrechtlich bedenklich. Die Diskriminierung grenzüberschreitender Vorgänge gegenüber rein innerstaatlichen Vorgängen sei im Anwendungsbereich der Grundfreiheiten grundsätzlich verboten. Der EuGH habe in diversen Urteilen ausgesprochen…
…Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (SWI 2000, 313). Ein unterschiedslos von der Nationalität wirkendes Hindernis, das geeignet ist, die Ausübung der Grundfreiheiten weniger attraktiv zu machen, zu behindern oder zu beeinträchtigen, wird jedenfalls als Beschränkung bezeichnet. Dabei reicht es aus, auch nur die freie Entscheidung über…
…Tatsache dass der Investmentfondbereich (anders als in der Richtlinie 88/361/EWG) in den genannten Ausnahmeartikeln nicht (ausdrücklich) vorkommt, spricht dafür dass den Mitgliedsstaaten in diesem Bereich kein Recht eingeräumt werden sollte, die Grundfreiheit zu beschränken, weil keine Gefahr einer "überschiessenden" Anwendung droht. Hinzu kommt…
…zu erblicken sein. Die Durchsetzung der Einhaltung der EU-Grundfreiheiten kann von Parteienseite in der Slowakei im Rechtsmittelweg unter Anregung der Einholung einer Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof erwirkt werden. Das BM für Finanzen wäre darüber hinaus auf der Grundlage von Artikel 25 Abs. 3 des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Eisenberger & Herzog, Rechtsanwaltssozietät, 8010 Graz, Hilmgasse 10, vom 18. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 17. Februar 2004, GZ. 12345, betreffend Altlastenbeitrag für den Zeitraum 1. April 2003 bis 30…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Rechtsanwaltssozietät Eisenberger & Herzog, 8011 Graz, Hilmgasse 10, vom 24. Mai 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 11. Mai 2004, Zl. 800/30539/1/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die Beschwerde wird als…
…inländischen Kraftfahrzeugsteuer befreit. Dies sei auch europarechtlich geboten, da für das betreffende Fahrzeug in Deutschland Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werde und eine zusätzliche Vorschreibung in Österreich eine Behinderung der EU-Grundfreiheiten darstellen würde. Auch die Verhängung des Verspätungszuschlages werde in den angefochtenen Bescheiden nicht begründet. Es werde…
…dieselbe Tätigkeit bei einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Betrieb auszuüben. Die Einschränkung der Steuerfreiheit des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe verstoße daher gegen die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 39 EGV (bzw. Art. 28 EWR-Abkommen und Art…
…Jakom/Laudacher; taxlex 2010, 265) bestätigt worden sind. Denn nach Überzeugung des Berufungssenates muss die in Rede stehende Befreiungsbestimmung im Lichte der unmittelbar anzuwendenden Grundfreiheiten des Unionsrechts bzw des Freizügigkeitsabkommens so gelesen werden, dass die Steuerfreiheit für als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder auch Arbeitnehmern zusteht, die…
…3 Abs. 1 Z 10 lit. a EStG 1988 auf Dienstnehmer inländischer Betriebe zur Auffassung gelangt sei, dass die im Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaften enthaltenen Grundfreiheiten im nationalen Steuerrecht zu beachten seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b…
…anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR müssen aber auch auf dem Gebiet der Steuern ihre Befugnisse unter Wahrung der Grundfreiheiten ausüben und deshalb jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen (vgl. VwGH 3.8.2000, 98…