…des Abgabenschuldners geltend zu machen. Seinem Wesen nach erweist sich daher der Überweisungsbescheid praktisch nur als Legitimation für den betreibenden Gläubiger zur Geltendmachung bestimmter, sich aus dem Inhalt der gepfändeten Forderung ergebender Gläubigerrechte. Aus der rechtlichen Natur dieses Verfahrensschrittes ergibt sich, dass der Überweisungsbescheid einer…
…solche Rechte, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie entspringen aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis, sondern sind Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art (VwGH 16.12.1993, 92/16/0025). Der Begriff Genussrecht steht für verbriefte und unverbriefte Genussrechte. Genussscheine sind verbriefte Rechte. Die Verbriefung…
…von Gesellschaftsrechten sind Aktien und GmbH-Anteile. Die Genussrechte und die "gewinnbeteiligten Forderungen" haben gemeinsam, dass sie bürgerlich-rechtlich keine Gesellschafterstellung einräumen, sondern sehr vielgestaltige Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art sind. Sie werden oft als Gegenleistung für eine zugesagte bzw. erbrachte Unternehmensfinanzierung gewährt (Krejci/van Husen, Genussrechte…
…von Gesellschaftsrechten sind Aktien und GmbH-Anteile. Die Genussrechte und die "gewinnbeteiligten Forderungen" haben gemeinsam, dass sie bürgerlich-rechtlich keine Gesellschafterstellung einräumen, sondern sehr vielgestaltige Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art sind. Sie werden oft als Gegenleistung für eine zugesagte bzw. erbrachte Unternehmensfinanzierung gewährt (Krejci/van Husen, Genussrechte…
…von Gesellschaftsrechten sind Aktien und GmbH-Anteile. Die Genussrechte und die "gewinnbeteiligten Forderungen" haben gemeinsam, dass sie bürgerlich-rechtlich keine Gesellschafterstellung einräumen, sondern sehr vielgestaltige Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art sind. Sie werden oft als Gegenleistung für eine zugesagte bzw. erbrachte Unternehmensfinanzierung gewährt (Krejci/van Husen, Genussrechte…
…Personen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften (etwa als Aktionäre oder Gesellschafter) Anspruch auf Gewinnbeteiligung erheben können, sondern auch Personen, denen bloße Gläubigerrechte einen solchen Anspruch vermitteln, als Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft anzusehen sind. Dies ergebe sich aus der in der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des Abgabenrechtes begründeten Erwägung…
…1987, 85/15/0155, VwSlg 6200/F). 2. Grundvoraussetzung (conditio sine qua non) für die Fiktion, dass Genussrechte - typische Gläubigerrechte - für Zwecke der GesSt als Gesellschaftsrechte gelten (§ 5 Abs 1 Z 2 iVm § 2 Z 1 KVG) ist, dass der Erwerber gesellschaftsrechtliche Herrschaftsrechte erhält. Das…
…Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Gesellschafter einer KG in das Abgabenrecht übertragen worden, sodass dem Abgabengläubiger die nach handelsrechtlichen Maßstäben zu beurteilenden Gläubigerrechte ebenso offen stünden wie dem Zivilgläubiger. Die abgabenrechtliche Haftung setze nicht voraus, dass der Anspruch gegenüber der Gesellschaft bereits geltend gemacht worden sei…
…schaffen, aber dazu berechtigt bleibt: Es liegt im Wesen einer Verjährungsfrist begründet, dass "Gläubigerrechte und Schuldnerpflichten" nicht unbegrenzt Bestand haben sollen und zwar unabhängig davon, ob die Forderung des einen oder anderen Verfahrensbeteiligten bei Einhaltung der im Gesetz normierten Frist zu Recht erhoben worden wäre…
…verpflichtet gewesen. Da beim Bf als Vertreter der insolventen Gesellschaft das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet worden sei, sei der Haftungsbescheid zur Wahrung der Gläubigerrechte im Konkursverfahren erlassen worden. BESCHWERDE Darin wurde eingewendet, die gegenständliche Umsatzsteuerzahllast für den Monat 11/2006 resultiere in keiner Weise aus einer Tätigkeit…
…Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft sind nicht nur Personen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften (etwa als Aktionäre oder Gesellschafter) Anspruch auf Gewinnbeteiligung erheben können, sondern auch Personen anzusehen, denen bloße Gläubigerrechte einen solchen Anspruch vermitteln (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Jänner 1992, 90/15/0074…
…Genussscheinen solche Rechte, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie würden aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis entspringen, sondern seien Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art (VwGH 16.12.1993, 92/15/0025). Nach Ansicht der Bw. könnten Genussrechte aufgrund ihres schuldrechtlichen Charakters von jeder Körperschaft…
…08 und 3. RV/1335-W/08 erließ das Finanzamt eine dem Grunde nach abweisende Berufungsvorentscheidung. Das KVG enthalte keine Definition der Genussrechte. Genussrechte seien Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art. Eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft sei nicht erforderlich, stehe doch beim Tatbestand des § 5…
…Gewinnanteil, oft auch eine Beteiligung am Liquidationserlös und/oder-überschuss, mitunter auch andere Rechte, räumen jedoch meist keine Herrschafts- und keine Mitverwaltungsrechte ein und werden daher in der Regel als reine "Gläubigerrechte" eingestuft. Genussrechte kann es in den mannigfachsten Formen geben. (Krejci/van Husen, Genussrechte…
…von Gesellschaftsrechten sind Aktien und GmbH-Anteile. Die Genussrechte und die "gewinnbeteiligten Forderungen" haben gemeinsam, dass sie bürgerlich-rechtlich keine Gesellschafterstellung einräumen, sondern sehr vielgestaltige Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art sind. Sie werden oft als Gegenleistung für eine zugesagte bzw. erbrachte Unternehmensfinanzierung gewährt (Krejci/van Husen, Genussrechte…
…von Gesellschaftsrechten sind Aktien und GmbH-Anteile. Die Genussrechte und die "gewinnbeteiligten Forderungen" haben gemeinsam, dass sie bürgerlich-rechtlich keine Gesellschafterstellung einräumen, sondern sehr vielgestaltige Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art sind. Sie werden oft als Gegenleistung für eine zugesagte bzw. erbrachte Unternehmensfinanzierung gewährt (Krejci/van Husen, Genussrechte…
…anderen bezahlt, wobei die Leistung mit dem geschuldeten Betrag vollkommen gleichartig sein muss, und dann vom Gläubiger kraft Gesetzes die Abtretung der Gläubigerrechte fordern kann. Im Gegenstandsfall liegt jedoch wegen des vom Nominale abweichenden Einlösungsbetrages, der nur unter bestimmten Bedingungen das Nominale erreicht, eine gem…
…anderen bezahlt, wobei die Leistung mit dem geschuldeten Betrag vollkommen gleichartig sein muss, und dann vom Gläubiger kraft Gesetzes die Abtretung der Gläubigerrechte fordern kann. Im Gegenstandsfall liegt jedoch wegen des vom Nominale abweichenden Einlösungsbetrages, der nur unter bestimmten Bedingungen das Nominale erreicht, eine gem…
…Regelungen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der KEG und ihrer Gesellschafter in das Abgabenrecht übertragen hat, sodass dem Abgabengläubiger die nach handelsrechtlichen Maßstäben zu beurteilenden Gläubigerrechte ebenso wie dem Zivilgläubiger offen stehen. Diese Gläubigerrechte sind aber wegen Abgabenforderungen abgabenverfahrensrechtlich, also im Administrativverfahren geltend zu machen…
…auf Beteiligung am Gewinn der GmbH bezeichnet werde, noch sei für diese Beurteilung maßgebend, ob der Rückzahlungsanspruch auf einer zivilrechtlich als Darlehensvertrag einzuordnenden Vereinbarung beruhe. Es handle sich bei den gewährten Rechten jedenfalls um Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art. (vgl. das hg Erkenntnis vom 21. Oktober 1999…