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UFSW RV/4574-W/02Zulässigkeit eines Gewinnvorab zulasten eines Verlustes im Fall eines Kapitalkontenzusammenschlusses als Vorsorge gegen die endgültige Verschiebung stiller Reserven iSd § 24 Abs 2 UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2007

…| | Rechnungsabgrenzung | 393.844,42 | | 191.019.877,49 | | 191.019.877,49 Das Gewinnvorab sei im Rahmen der Ergebnisverteilung zum Stichtag 31.12.1996 zum Ansatz zu bringen und erhöhe die Verlustzuweisung der stillen Gesellschafter im Ausmaß ihrer…

UFSW RV/3441-W/10Alineare Verlustverteilung: Gewinnvorab oder Tätigkeitsvergütung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…zuzuweisen ist. Vorweg ist festzuhalten, dass in der Berufung ausdrücklich ausgeführt wird, dass die angemessene Leistungsvergütung als Gewinnvorab anzusehen sei. Gemäß § 23 Z 2 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb die Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer…

BFG RV/7103348/2019Verhängung eines Sicherheitszuschlages und Vereinbarung eines Gewinnvorab
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.12.2024

…der Sicherheitszuschläge iHv 5%. Weiters wird die Berücksichtigung des Gewinnvorwegs des Gesellschafters ***4*** bei der Einkünftezuweisung der Gesellschafter für das Jahr 2017 beantragt. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes erging am 03.04.2019. Am 06.05.2019 wurde der Vorlageantrag, ohne inhaltlicher Neuigkeiten an das…

UmgrStR 2002 Rz 1316–13304.1.7.4. Kapitalkontenzusammenschluss
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…starres Kapitalkonto (siehe Rz 1309 ff). Rz 1318: Zur Vermeidung einer Verschiebung von Steuerlasten sind folgende die Buchwertfortführung nicht beeinträchtigenden Vorsorgemaßnahmen denkbar: Gewinnvorab in Verbindung mit einem Ersatzausgleich (Rz 1319 ff) Liquidationsvorab in Verbindung mit einem Ersatzausgleich (Rz 1324 f) Gewinn- und Liquidationsvorab in Verbindung…

BMF-010203/0555-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Einkommensteuer, Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0555-VI/6/201022.10.2010

…ein Vorweggewinn (Gewinnvorab) vereinbart ist. Tätigkeitsvergütungen stellen Entgelte für Leistungen eines Gesellschafters dar, wenn sie nach der tatsächlich durchgeführten Abrede der Gesellschafter Aufwand der Gesellschaft sein sollen und auch dann bezahlt werden sollen, wenn die Gesellschaft keinen Gewinn erzielt. Demgegenüber liegt ein Vorweggewinn (Gewinnvorab) und…

UFSW RV/2342-W/02Schätzung eines Begleitservices
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.06.2005

…wurden die geltend gemachten Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt. 3. Gewinnvorab Bei der Gewinnaufteilung laut Erklärung wurde bei Herrn A ein Vorweggewinn von 50.000 S in Ansatz gebracht. Da dieser Vorweggewinn aus dem Gesellschaftsvertrag nicht hervorgeht und eine andere schriftliche Vereinbarung nicht vorgelegt werden…

EStR 2000 Rz 5860–587019.2.1.4 Leistungsvergütungen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…und sind auch dann zu bezahlen, wenn die Gesellschaft keinen Gewinn erzielt. Demgegenüber liegt ein Vorweggewinn (Gewinnvorab) und keine Tätigkeitsvergütung vor, wenn einem Gesellschafter Vergütungen zB für Dienstleistungen vorweg aus dem Gewinn gewährt und diese nicht als Aufwand behandelt werden. Aus der Vereinbarung eines Vorweggewinnes…

EStR 2000 Rz 5883–588719.2.2 Gewinnverteilung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…einzelnen Gesellschafter, ist sie steuerlich zu korrigieren (vgl. VwGH 7.10.2025, Ro 2024/15/0002). Zum Vorweggewinn (Gewinnvorab) siehe Rz 5860. Rz 5884: Fehlen vertragliche Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern, ist die gesetzlich vorgesehene Gewinnverteilung maßgeblich (VwGH 29.5.1990, 90/14/0002). Einen Anhaltspunkt…

BFG RV/7101961/2017Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2022

…Firma "***1***" klar hervor, dass ich keine Gewinne aus der Firma "***1***" erhalten habe. Ich habe im Jahr 2014 lediglich ein Gewinnvorab in Höhe von 6000,- Euro erhalten. (siehe Beilage 1) Auch der Geschäftsführer der "***1***" bestätigte dies schriftlich, dass ich keine Gewinne erhalten habe …

BFG RV/6100248/2019Berücksichtigung der Gewinnanteile eines Arbeitsgesellschafters bei Verlusten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.10.2020

…BF in seinen Einkommen-steuererklärungen geltend gemacht hatte. Die Prüferin verweigerte dabei unter anderem der im Zuge der Prüfung beantragten aufwandswirksamen Berücksichtigung des Gewinnvorabs an einen in Y tätigen Arbeitsgesellschafter in den Jahren 2011-2014 die Anerkennung. Weiters teilte die Prüferin die von der OG…

UFSS RV/0284-K/12Mitunternehmerstellung von stillen Gesellschaftern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2013

…zeige auf, dass von vornherein festgestanden sei, dass mit einem Gewinnvorab von 2,5% des Umsatzes für die GmbH der erzielbare Jahresgewinn bereits aufgebraucht sei und den stillen Gesellschaftern nur mehr die Verzinsung ihrer Einlage mit 2% p.a. verbleiben könne. Gleichzeitig hielt das Höchstgericht…

UFSW RV/2062-W/10Nichthervorkommen neuer Tatsachen kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011Teil 2/2

…im Verhältnis 37,50% zu 62,50% geteilt. Im zweiten Halbjahr 2005 wurde das steuerliche Ergebnis von -1.153.473,70 unter Berücksichtigung eines Gewinnvorwegs von € 171.714,63 wie folgt aufgeteilt (die Prozentangaben sind in der Beilage enthalten): | BT GmbH | 30% …

UFSG RV/0341-G/081. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens 2. Grundsatz des Parteiengehörs 3. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2009Teil 1/2

…Gesellschafterin" zu 50% am Gewinn und am Vermögen des Unternehmens der "Geschäftsherrin" einschließlich der stillen Reserven und des Firmenwertes beteiligt. Zugunsten der VN-Holding-AG wurde ein Gewinnvorab iHv. € 3.300.000,- vereinbart. Beide Verträge haben in ihrer Präambel - auszugsweise wörtlich wieder gegeben - jeweils…

UFSW RV/2898-W/06Bei der Ermittlung des im Falle eines Zusammenschlusses nach § 23 UmGrStG geforderten positiven Verkehrswertes ist auch der kalkulatorische Unternehmerlohn zu berücksichtigen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009Teil 1/2

…in schlüssiger Weise einen positiven Verkehrwert zum Zusammenschlussstichtag bzw. Vertragsabschlussstichtag nachzuweisen. So wurde der kalkulatorische Unternehmerlohn nicht in die Gesamtbetrachtung miteinbezogen. Zudem ist die gewählte Vorsorgemethode kombiniert mit Gewinnvorab iSd. § 24 (2) UmgrStG nicht vorgesehen. Weiters erfolgt im Gutachten die Ermittlung des Wertes des umzugründenden…

UFSW RV/2354-W/02Ermittlungstätigkeit, verdeckte Ausschüttung, mündlicher Darlehensvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2008

…10 % erhalte. Weitere vertragliche Regelungen beträfen Ertragszuweisungen ausschließlich an den Geschäftsherrn sowie dass dieser 1995 zur Abgeltung der stillen Reserven und des Firmenwertes zum 31.3.1995 ein Gewinnvorab in Höhe von 40 % des Jahresergebnisses erhalten solle, höchstens jedoch bis sämtliche anteilige stillen Reserven und…

UFSW RV/1664-W/07keine Nachsicht bei möglicher Ratenzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2008

…auf die rückerstattete Lohnsteuer entfallen dürfte. Jedenfalls wären die Bruttobezüge in der Bilanz und der Feststellungserklärung gemäß § 188 BAO für das Jahr 1999 korrekterweise als Gewinnvorab ausgewiesen worden. Die ertragsteuerliche Konsequenz dieses Vorgehens wäre nun darin gelegen, dass der Bw. vom Finanzamt dazu aufgefordert worden…

UFSW RV/0198-W/03Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2005

…der Verlust der Geschäftsherrin nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988 zu ermitteln. Von diesem Betrag ist für die Mühewaltung der Geschäftsherrin ein Gewinnvorab in Höhe von 120.000,00 (in Worten einhundertzwangzigtausend Schilling) abzuziehen. An den verbleibenden Gewinnen bzw Verlusten ist der Gesellschafter mit 45…

UFSW RV/0196-W/03Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2005

…der Verlust der Geschäftsherrin nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988 zu ermitteln. Von diesem Betrag ist für die Mühewaltung der Geschäftsherrin ein Gewinnvorab in Höhe von 120.000,00 (in Worten einhundertzwangzigtausend Schilling) abzuziehen. An den verbleibenden Gewinnen bzw Verlusten ist der Gesellschafter mit 45…

UFSG RV/0609-G/02Fremdvergleich bei Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2005

…6: 1.: Der atypisch stille Gesellschafter ist am Bilanzgewinn/Bilanzverlust abzüglich eines Gewinnvortrages bzw. zuzüglich eines Verlustvortrages aus dem Vorjahr abzüglich der Auflösung von Kapitalrücklagen im Verhältnis seiner vereinbarten atypisch stillen Einlage zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zum nominellen Stammkapital des Geschäftsherrn zuzüglich allfälliger Darlehen…

UFSL RV/0810-L/04Aufteilungsverhältnis der Gewinne zwischen den Beteiligten einer unechten stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2005

…Vertretung. Gem. § 13 des Vertrages "Ergebnisverteilung" wird das Jahresergebnis entsprechend den fixen Kapitaleinlagen der Gesellschafter verteilt. Zur Vermeidung der endgültigen Verschiebung von stillen Reserven wurde vereinbart, dass Herr AR einen Gewinnvorab iHv. 10 % des Jahresgewinnes erhält, bis der Betrag der stillen Reserven erreicht ist. Sollte…