…steuerlicher Wirkung auf der Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Ausland "importiert" werden. Im Übrigen ist zu beachten, dass ab 1.September 2003 auch ausländische Immobilien-Investment-KGs den Regeln des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegen können und dass daher in diesem Fall beim Ansatz von "ausschüttungsgleichen Erträgen"…
…2002/13/0188) ist jedoch vorerst zu prüfen, ob gewerbliche Einkünfte vorliegen: "Gewerbliche Fruchtgenussbestellungen" Die Auffassungen von Lehre und Rechtsprechung zur Gewerblichkeit von vergleichbaren Tätigkeiten - zum so genannten "gewerblichen Grundstückshandel" haben belangte Behörde und Bf zutreffend wiedergegeben, ziehen allerdings hieraus diametral entgegengesetzte Schlüsse. Gewerbliche Einkünfte…
…zur Annahme von Gewerblichkeit qualifizierte Umstände hinzutreten müssen“ (VwGH 13.09.2006, 2002/13/0059). Qualifizierte Umstände sind nach diesem VwGH-Erkenntnis * „zeitlicher Zusammenhang zwischen Verbesserungsmaßnahmen und Veräußerungsvorgängen“ oder * eine aktive („initiative“) und nicht bloß passive Käufersuche, wobei * eine „ absolut nicht unbeträchtliche Anzahl von Verkaufsvorgängen…
…2000/15/0024, ergebe, sei die Bettenanzahl für die Beurteilung der Gewerblichkeit durchaus von Bedeutung. Im Beschwerdefall würden die Verpflegung der Gäste und die Zimmerreinigung aufgrund der geringen Bettenanzahl keinen Gewerbebetrieb begründen, beim Abendmenü sei der Verwaltungsaufwand überschaubar, da dieses vom Nachbarhotel lediglich transferiert werde…
…vorliegenden Fall nicht durchgeführt. - Was die laufende Zahlungsentgegennahme, Anzahlungsverwaltung und durchgehende telefonische Erreichbarkeit und die Eigenverwaltung (versus die Vergabe an eine Hausverwaltung) als Indiz für die Gewerblichkeit beweisen soll, kann von der Finanzverwaltung nicht nachvollzogen werden, da dies normale Tätigkeiten im Sinne einer Vermietung darstellen. …
…Wertpapierhandel DDr. X. führt betreffend Annahme der Gewerblichkeit iZh mit I.-Modell (Handel mit Optionen) laut Schreiben aus: DDr. X. hat in einem Zeitraum von wenigen Monaten mehr als 20 Optionen mit Gewinnabsicht verkauft und gekauft und damit eine gewerbl. Tätigkeit entfaltet. Bereits der Umfang…
…Gründen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…auszugehen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…die Wirtschaftsgüter umgeschlagen werden, desto näher liegt die Annahme der Gewerblichkeit. Bei Beurteilung dieses Kriteriums muss allerdings auf die "Branche" abgestellt werden, der der Umschlag von Wirtschaftsgütern zuzuordnen ist, und die branchenübliche Umschlagszeit des Kapitaleinsatzes uä. berücksichtigt werden. b) Für die Gewerblichkeit spricht, wenn die …
…wenn die Leasingtätigkeit der Berufungswerberin für sich betrachtet infolge fehlender Gewerblichkeit der Judikatur zufolge gar keinen Teilbetrieb begründen könnte. Der Verwaltungsgerichtshof hat somit für den strittigen Fall geradezu ein Präjudiz hinsichtlich der Gewerblichkeit der von der Berufungswerberin ausgeübten Leasingtätigkeit geschaffen. 8) Die Berufungswerberin betreibt einen…
…die zwangsläufig angefallen wären, wenn es schon keine Provisionen gegeben hat). Eine steuerliche Gewerblichkeit liege daher aus den im Vorlageantrag und oben angeführten Gründen nicht vor. Es ist von gelegentlichen Vermittlungen auszugehen, die unter § 29 Z 3 EStG zu subsumieren sind. Zur Frage der Verschuldensform…
…Gründen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit R9-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…Gründen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…folgen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…folgen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…folgen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in dieser auf verfahrensrechtliche Themen ausgerichteten Berufungsentscheidung das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…folgen: Aufgrund des unzweifelhaft gewerblichen Handels mit V-Produkten mit diesbezüglichen Umsatzerlösen von 2004 bis 2006 erübrigt es sich, in diesem auf verfahrensrechtliche Themen auszurichtenden Berufungsverfahren das Vorliegen und die Dauer der Gewerblichkeit (Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb) weiterer Geschäftsfelder zu beurteilen. Die Beendigung der…
…und die Instandhaltung von Sportstätten sowie die Verbindung mit einem Restaurationsbetrieb bereits als gewerbliche Nebenleistungen anzusehen seien (Doralt/Kauba, EStG § 23, Rz 122; Jakom/Baldauf, EStG § 23 Rz 79). In SWK 2009, S 743 habe sich Andreaus mit der Abgrenzung von Gewerblichkeit und Vermögensverwaltung beschäftigt…
…Eine solche Aussage wäre entbehrlich gewesen, wenn die Leasingtätigkeit der Beschwerdeführerin für sich betrachtet infolge fehlender Gewerblichkeit der Judikatur zufolge gar keinen Teilbetrieb begründen könnte. Der Verwaltungsgerichtshof hat somit für den Streitfall geradezu ein Präjudiz hinsichtlich der Gewerblichkeit der von der Bw. ausgeübten Leasingtätigkeit geschaffen. …
…zusammengefasst damit, dass die von der Beschwerdeführerin ins Treffen geführten Nebenleistungen teils zwar angeboten, aber nur auf Wunsch der Gäste durchgeführt würden, teils Ausfluss der Gastfreundschaft seien, insgesamt aber nicht ein Ausmaß erreichten, das zu einer Gewerblichkeit der Vermietung von Ferienwohnungen führen würde. Die Beschwerdeführerin…