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KStR 2013 Rz 130923.3.3 Hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…b KStG 1988 definiert bestimmte DD-Steuerdiskrepanzen im Sinne des § 14 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 als hybride Gestaltung. Erfasst sind der doppelte Abzug von Aufwendungen eines hybriden Unternehmens, einer Betriebsstätte oder einer doppelt ansässigen Körperschaft aufgrund von steuerlichen Sondervorschriften (siehe dazu näher Rz…

KStR 2013 Rz 130923.3 Anwendungsbereich der Sondervorschriften für hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 1 iVm Abs. 2 bis 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…des § 1 Abs. 3 KStG 1988. 23.3.2 Steuerdiskrepanzen (§ 14 Abs. 2 KStG 1988) 23.3.2.1 Allgemeines Rz 1309gf: Die Neutralisierungsregelungen für hybride Gestaltungen gemäß § 14 Abs. 6 bis 10 KStG 1988 setzen das Vorliegen einer Steuerdiskrepanz voraus. Eine Steuerdiskrepanz iSd § 14…

KStR 2013 Rz 130923.9 Sonderregelung für importierte hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.9 Sonderregelung für importierte hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 9 KStG 1988) Rz 1309ke: § 14 Abs. 9 erster Satz KStG 1988 sieht entsprechend Art. 9 Abs. 3 ATAD ein Abzugsverbot von Aufwendungen für die Zahlung einer Körperschaft im Inland vor, wenn diese Zahlung in einem…

KStR 2013 Rz 130923. Sondervorschriften für hybride Gestaltungen (§ 14 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…realisiert werden, kann eine monatsweise Abgrenzung der Aufwendungen oder Erträge erfolgen. Vor dem 1.1.2020 angefallene Aufwendungen oder realisierte Erträge unterliegen nicht den Sondervorschriften für hybride Gestaltungen, auch wenn die Auszahlung oder Vereinnahmung nach dem 31.12.2019 erfolgen sollte. Für Körperschaften, die ihren…

UFSF RV/0200-F/07Durch kollektivvertragliche Gestaltungen kann sich im Rahmen der Lohnverrechnung der Lohnzahlungszeitraum nicht über 30 Tage (= Kalendermonat) hinaus erweitern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008

…Lohnverrechnungsprogramme gefunden habe. Die Angabe der rechtlichen Vertretung, das Arbeitsverhältnis ende aufgrund kollektivvertraglicher Gestaltung erst nach der Verlängerungszeit, berechtigt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates jedenfalls nicht zur Annahme und Eingabe eines Lohnzahlungszeitraumes über einen Kalendermonat (= 30 Tage) hinaus. Abschließend ist noch anzumerken, dass die…

BFG RV/3100390/2015Zinsen aus kurz vor Endfälligkeit erworbenen Aktienanleihen (cash or share Schuldverschreibungen) - Bei exzessiven Gestaltungen ist der Grundsatz von Treu und Glauben im Rahmen der Ermessensübung bei der Haftungsinanspruchnahme der Bank für Kapitalertragsteuer trotz der Aussagen in EStR 2000 Rz 6198 kein gewichtiger Grund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2021

…werden, nicht aber bei strategisch vornehmlich auf Steuergutschriften ausgerichteten Geschäften. Die hinsichtlich der exzessiven Ausnützung eines steuerlichen Vorteils auffälligen Gestaltungen hätten bei der Bank einer sorgsameren Prüfung bedurft. Ihr hätte die unverhältnismäßige hohe Gutschrift an Kapitalertragsteuer zu den geringen Tilgungsverlusten der Depotinhaber auffallen müssen. Hier…

UFSL RV/1343-L/071) Gesellschaftsteuerpflicht bei Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung von Deutschland nach Österreich 2) Missbrauch von Gestaltungen 3) Sache des Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…da kein offensichtlicher Grund für diese Vorgangsweise bekannt sei. Es wurde unterstellt, dass die Berufungswerberin die Gestaltung zur Umgehung der österreichischen Gesellschaftsteuerpflicht gewählt hat. Da jedoch die Zuschussleistung im Jahr 1999 stattgefunden hätte und keine Unterbrechungshandlungen vorgenommen worden wären, sei Bemessungsverjährung eingetreten. Über die Berufung…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 1/5

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw (in der Folge Bw) Anschrift, vertreten durch Stb, vom 15. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA, vom 24. März 2003 betreffend Umsatzsteuer 2000 sowie über die Berufung vom 3. Oktober 2003 gegen den…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 2/5

Ein Vorsteuerabzug steht nur Unternehmern zu. Die Unternehmereigenschaft richtet sich nach § 2 UStG 1994. Gem. § 2 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 3/5

…Februar 2008 wurde dem steuerlichen Vertreter des Bw auch vorgehalten, dass nach Ansicht des Referenten die gesamte Gestaltung durch das Naheverhältnis des Bw zu seinem Bruder geprägt sei und keinesfalls den von der Rechtsprechung aufgestellten Fremdverhaltensgrundsätzen entspreche. Auch Vorbereitungshandlungen könnten nur dann eine Unternehmereigenschaft begründen…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 4/5

…der Welt zu schaffen. Keinesfalls liegt der Zahlung im Jahr 2002 an den Bw aber ein Leistungsaustausch zugrunde. Im Ergebnis wurde durch die gewählte Gestaltung im Jahr 2002 der Vergleichsbetrag an den Bw durch die von seinem Bruder beherrschte BBauGmbH bezahlt, um diesem den entstandenen…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 5/5

…die auf diesen Vereinbarungen beruhen würden, gelten, wenn es diese geben würde. Letztlich ist die gesamte Gestaltung und Durchführung nur durch das Naheverhältnis zwischen dem Bw und seinem Bruder, dem Geschäftsführer und 100%-Gesellschafter der DWGmbH, zu erklären. Im Interesse einer familienhaften Unterstützung sollte unter…

EAS 1336Provisionsumleitung über eine irische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/8-IV/4/9830.09.1998

…ob in einem konkreten internationalen Besteuerungsfall Missbrauch vorliegt, ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und kann nicht generalisierend im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen…

UFSW RV/0756-W/04Zurechnung von Teilen von Beratungshonoraren an die Abgabenpflichtige statt an OFF-Shore-Firmen auf den Kanalinseln (Guernsey)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der CI in Liquidation und MVV, , vertreten durch Mag. Margit Müller, Wirtschaftstreuhänderin, 2362 Biedermannsdorf, Klosterstraße 12, vom 23. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch OR Dr. Eleonore Ortmayr…

EAS 3100Gewinnausschüttung an eine deutschen natürlichen Personen gehörende deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3087-IV/4/200925.11.2009

…es sich allerdings bei dieser deutschen Holdinggesellschaft um eine funktionslose Briefkastengesellschaft, deren einziges Ziel die Vermeidung der österreichischen Quellenbesteuerung ist, dann könnte eine solche rein künstliche Gestaltung nicht bewirken, dass die österreichischen GmbH-Gewinnausschüttungen dieser Briefkastengesellschaft zuzurechnen sind; vielmehr sind sie im "Durchgriff" durch diese…

EAS 1242Gleichzeitige Geschäftsführung für zwei verbundene Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 472/1-IV/4/9830.03.1998

…auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich anzuerkennen ist. Zutreffendenfalls ist sodann weiter zu erheben, ob die Vertragsbeziehungen zwischen den beiden…

UFSW RV/1637-W/11Verfassungswidrigkeit der Änderung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang von Kapitalerhöhung oder Beteiligungserwerb im Konzern iSd § 11 Abs. 1 Z 4 KStG idF Budgetbegleitgesetz 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…Es würde also der idente Sachverhalt ungleich behandelt. Diese Regelung verstoße daher gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art 7 Abs 2 B-VG, Art 2 StGG). Zur Vermeidung unerwünschter Gestaltungen hätte es dieser Regelung nicht bedurft, da für diese Fälle mit § 22 BAO ohnedies eine Schranke gegeben…

UFSW RV/1810-W/04Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft, in deren Vermögen sich Grundstücke befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2008

…Dezember 1967, 787/67). Bei der Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Bereich der Grunderwerbsteuer ist davon auszugehen, dass die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes in der Hauptsache an die äußere zivil- bzw. formalrechtliche Gestaltung anknüpfen (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, zu § 1 Rz 30 und…

BFG RV/7103612/2018Ausscheiden eines Gruppenmitglieds, weil der Bescheid, mit dem das Ausscheiden des übergeordneten Gruppenmitglieds rechtskräftig geworden ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.02.2019Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. als beisitzenden Richter, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerde der Bf, Adr…

UFSI RV/0591-I/04Vorliegen einer gemischt freigebigen Zuwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.06.2005

…einer der maßgeblichen Umstände des Einzelfalles- den Schluss auf den Bereicherungswillen der einen Partei rechtfertigen. Weiters ist der Bereicherungswille bei Zuwendungen unter Angehörigen zu vermuten, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht (VwGH 12.7.1990, 89/16/0088…