…gültig zu Stande gekommenen Vertrages. Was als Gesellschafterkredit oder -darlehen zu gelten hat, muss nach objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen betrachtet werden, wobei es auch auf den Parteiwillen ankommt. Allein die Hingabe eines Geldbetrages durch einen Gesellschafter an seine Gesellschaft ist noch kein Gesellschafterkredit oder -darlehen…
…EAS 2224 eine auf § 48 BAO gestützte Ausgleichungsmaßnahme als sachgerecht angesehen wurde, wenn auf Grund der Anwendung von ausländischen Unterkapitalisierungsvorschriften den in Österreich versteuerten Zinsen aus Gesellschafterkrediten bei der ausländischen Tochtergesellschaft die Abzugsfähigkeit versagt wurde, weil darin verdeckte Gewinnausschüttungen erblickt werden. Dass Unterkapitalisierungsvorschriften nicht grundsätzlich…
Vergibt eine betriebführende österreichische KG (Ö-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin eine deutsche GmbH (D-GmbH) ist, an eine griechische Kommanditpersonengesellschaft (GR-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin wiederum die Ö-KG ist, einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö…
…Anleiheschuldnerin gezeichnet, sodass keine Urkunde iSd GebG vorliegt. Mit Verweis in der Niederschrift auf § 33 TP 8 Abs 4 GebG geht die erstinstanzliche Behörde davon aus, dass es sich um einen Gesellschafterkredit handelt, der mit Eintragung in die Bücher der g. b.-o. GmbH die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 9. September 2008 durch die Vorsitzende HR Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder HR Mag. Ilse Rauhofer, Ing. Gottfried Parade und Dr. Otto Farny über die Berufungen der C-GmbH, Adr, vertreten durch Hammerschmied Hohenegger und Partner…
Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…
Beabsichtigt eine österreichische GmbH in der Schweiz eine Niederlassung zu eröffnen und diese teilweise durch Eigenkapital und teilweise durch ein Gesellschafterdarlehen zu finanzieren, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die Beschaffung der Finanzierungsmittel auf in der österreichischen Firmenzentrale stattgefundene Vorgänge zurückzuführen ist…
Entnahmen Rz 750: Der Begriff Entnahmen steht hier nicht für jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger…
Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im…
19.2.1.4.2 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen Rz 5871: Gewährt der Gesellschafter (auch bei nur mittelbarer Beteiligung (VwGH 17.6.1992, 87/13/0157) der Mitunternehmerschaft ein Darlehen (ein solches ist auch die Anleihezeichnung durch einen Mitunternehmer der emittierenden Gesellschaft), so…
…Verlust auswirken. Wird daher beispielsweise das nach österreichischem und deutschem Recht ermittelte Betriebsergebnis der gruppenzugehörigen deutschen Tochtergesellschaft - bei Außerachtlassung der beispielsweise mit 100 angesetzten Zinsen für den Gesellschafterkredit - im Jahr 1 in beiden Ländern negativ - 20 und im Jahr 2 positiv mit + 60 angenommen, dann…
…kurz Bw.) ein. Demnach wurde der Bw. durch die Gesellschafterin A X ein Gesellschafterdarlehen/Gesellschafterkredit mit einer Verzinsung von 0 % p.a. gewährt, wobei die Aufnahme in die Bücher ab Bilanz 31.12.2001 mit € 1.225.844,24 und ab Bilanz 31.12…
Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der gesellschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Hingabe von Darlehen Stellung genommen. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen…
…kurz Bw.) ein. Demnach wurde der Bw. durch die Gesellschafterin A X ein Gesellschafterdarlehen/Gesellschafterkredit mit einer Verzinsung von 0 % p.a. gewährt, wobei die Aufnahme in die Bücher ab Bilanz 31.12.2001 mit € 1.225.844,24 und ab Bilanz 31.12…
…00 € im Vermögen hatte. Die G. Holding AG war im Prüfungszeitraum Gesellschafterin der M.GmbH. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 31. August 2005 gegenüber der M.GmbH die Gebühr für das als "Gesellschafterkredit vom 23. Oktober 2000 mit G. B. International AG" bezeichnete…
…Die G. Holding AG war im Prüfungszeitraum Gesellschafterin der Bw. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 31. August 2005 gegenüber der Bw. die Gebühr für das als "Gesellschafterkredit vom 23. Oktober 2000 mit G. B. International AG" bezeichnete Rechtsgeschäft mit 32.000,03 € fest…
…Die G. Holding AG war im Prüfungszeitraum Alleingesellschafterin der Bw. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 31. August 2005 gegenüber der Bw. die Gebühr für das als "Gesellschafterkredit vom 23. Oktober 2000 mit G. B. International AG" bezeichnete Rechtsgeschäft mit 176.000,01 € fest…
…Die G. Holding AG war im Prüfungszeitraum Mitgesellschafterin der Bw. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 31. August 2005 gegenüber der Bw. die Gebühr für das als "Gesellschafterkredit vom 6. November 2000 mit G. B. International AG" bezeichnete Rechtsgeschäft mit 87.199,99 € fest…
…vom 31. August 2005 gegenüber der Berufungswerberin (Bw.), deren Alleingesellschafterin nach der Aktenlage die G. AG ist, die Gebühr für das als "Gesellschafterkredit vom 23. Oktober 2000 mit G. AG" bezeichnete Rechtsgeschäft mit EUR 176.000,01 fest. Die Berechnung der festgesetzten Gebühr sei gemäß §…
…rechtsgültig zustande gekommenen Kreditvertrag zur Ursache haben, sodass die Aufnahme in die Bücher des Kreditschuldners die gegenständliche Gebührenpflicht nach sich ziehen müsse." Das Finanzamt folgte im Gebührenbescheid den Prüfungsfeststellungen und setzte für den Rechtsvorgang "Unbare Entnahme- Gesellschafterkredit vom 7. Juli 2004" gegenüber der X.GmbH…