IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, über die Beschwerde vom 14.03.2016 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 22.02.2016 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 30.4.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 4/5/10 vom 8.4.2013, Steuernummer XY, betreffend Haftung gemäß § 12 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des Beschwerdeführers, vom 27.11.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 25.10.2012 betreffend Haftung gemäß § 12 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, über die Beschwerde vom 27. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 30. März 2012 betreffend Haftung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G.M., (Bw.) vertreten durch Mag. Sylvia Hafner, Rechtsanwältin, 1050 Wien, Castelligasse 8/Gartenstr. 14, vom 23. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch OR Mag. Hans Merinsky, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.D., (Bw.) vertreten durch Mag. Sylvia Hafner, Rechtsanwältin, 1050 Wien, Castelligasse 8/Gartenstr. 14, vom 23. Juni 2009 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch OR Mag. Hans Merinsky, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Heinz Kobleder Steuerberatungs GmbH, 2340 Mödling, Enzersdorfer Straße 25, vom 16. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 11. April 2008 betreffend Haftung gemäß § 12 BAO im…
…zwischen den Gesellschaftern und das daraus abgeleitete Nichtverschulden des Bw. wäre daher in keiner Weise entscheidungsrelevant. In diesem Zusammenhang wäre darauf hinzuweisen, dass die Gesellschafterhaftung gemäß § 12 BAO verschuldensunabhängig wäre. Anders als etwa bei der Vertreterhaftung nach § 9 BAO komme es hier nicht darauf an…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AE, geb. Datum, Adresse, vertreten durch D, Rechtsanwälte, Adresse1, vom 10. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Hofrat A, vom 6. August 2007, mit dem die Berufungswerberin gemäß § 12 der…
…Die Erlassung eines Haftungsbescheides ist eine Einhebungsmaßnahme. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 12 BAO für die Heranziehung des Berufungswerbers zur Haftung für die gegenständlichen Abgaben lagen daher vor. Die Gesellschafterhaftung zählt zu den persönlichen Haftungen im Sinne des § 7 BAO, deren Geltendmachung im Ermessen der Abgabenbehörde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 1. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 4. April 2006 betreffend Haftung gemäß § 12 BAO im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger nach der am 7. September 2006 in 1030…
…von 28.865,15 € zur Bekanntgabe auf, welche Mittel und Vermögenswerte zur Entrichtung dieser Abgabenschulden bei der primärschuldnerischen Gesellschaft noch vorhanden wären, andernfalls diese Abgabenansprüche durch Geltendmachung der Gesellschafterhaftung im Sinne des § 12 BAO durchgesetzt werden müssten. Außerdem sollten im Zuge der Vorhaltsbeantwortungen jeweils…
…ein, die die strittige Haftungsschuld aus vorstehenden Erwägungen jedoch nicht ist. Dass die bescheidmäßige Geltendmachung der Gesellschafterhaftung gegenüber dem Berufungswerber erst nach Aufhebung von dessen Konkursverfahren und nicht schon eher erfolgte, kann dem Finanzamt gegenständlich schon deshalb nicht zum Vorwurf gemacht werden, weil nach ausgewiesener…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FE, vom 7. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 31. Jänner 2003 zu StNr. 000/0000, mit dem der Berufungswerber gemäß § 12 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Fa. SM OEG im Ausmaß…
…auch in Anspruch genommen werden. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für ihre Heranziehung zur Haftung nach § 12 BAO waren daher insgesamt erfüllt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Gesellschafterhaftung gemäß § 12 BAO verschuldensunabhängig ist. Anders als etwa bei der Vertreterhaftung nach § 9 BAO kommt es…
…Fa. I-GmbH). Schließlich ergab eine SV-Abfrage Bezüge von der R-GmbH. Die Einbringung der Haftungsschuld beim Berufungswerber erscheint insgesamt gesehen realistisch, weshalb die Geltendmachung der Gesellschafterhaftung zweckmäßig war. Unter Berücksichtigung aller angeführten Umstände war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 12. September 2007
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der am 22. März 2010 verstorbenen Bw., A., S. 5, vertreten durch Dr. Norbert Stütler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Anichstraße 40, vom 23. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 19. September 2007 betreffend Haftung gemäß…
…nicht aktenkundig. Insofern in der Berufung ein Verschulden am Abgabenausfall bestritten wurde, ist darauf hinzuweisen, dass die Gesellschafterhaftung gemäß § 12 BAO keine verschuldensabhängige Haftung wie die Vertreterhaftung nach § 9 BAO ist". Nach gewährter Fristerstreckung wurde dazu in einer Stellungnahme vom 15.12.2005 ausgeführt, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A , in B , vertreten durch Rechtsanwälte C , in D , vom 20. Februar 2013, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Jänner 2013, betreffend Haftungsinanspruchnahme gemäß §12 Bundesabgabenordnung (BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A , in B , vertreten durch Rechtsanwälte C , in D , vom 20. Februar 2013, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Jänner 2013, betreffend Haftungsinanspruchnahme gemäß §12 Bundesabgabenordnung (BAO…