…in den USA zwei Tochtergesellschaften gegründet, deren Aufgabe in der Geschäftsvermittlung in osteuropäischen Staaten besteht, wobei eine Gesellschaft (Gesellschaft B) für die GUS-Staaten und die andere (Gesellschaft C) für die übrigen osteuropäischen Länder zuständig ist, und haben diese beiden Agenturgesellschaften (B und C) in…
…Arbeiten - vorwiegend im Bereich der Metallverarbeitung - selbständig Gewerbetreibende aus osteuropäischen Ländern (insbesondere der Slowakei) vermittelte. Im Zuge von Lohnsteuerprüfungen wurde jedoch die Feststellung getroffen, dass es sich bei der von der Berufungswerberin ausgeübten Tätigkeit in Wahrheit um eine Überlassung von Arbeitskräften handle und ihr daher…
…es durchaus wahrscheinlich sei, dass vielen Bürgern es unbekannt sei, dass im osteuropäischen Raum Provisionen für Geschäftsvermittlungen etc. geleistet werden würden, würde dies doch den Erfahrungen des täglichen osteuropäischen Geschäftslebens entsprechen. Es werde sich wohl kaum ein österreichisches Unternehmen finden lassen, welches keine Provisionen zahlen…
…sich um ein Vermittlungsgeschäft gehandelt, welches auf den traditionell sehr guten Kontakten zu den österreichischen Handelshäusern basiert habe. Die erst in Zukunft aufzubauenden, belastbaren Verbindungen zu großen Einkaufsorganisationen internationaler Konzerne, insbesondere mit Präsenz in Asien und Osteuropa, habe im Vordergrund gestanden. Im Zuge der Trennung…
…Geschäftsunterlagen werden in den Räumen der Auftraggeber übergeben), so steht gemäß Artikel 7 des DBA-CSFR, das nach wie vor gegenüber beiden Staaten anzuwenden ist, das ausschließliche Besteuerungsrecht an den gezahlten Vermittlungsprovisionen Österreich zu. Diese Beurteilung setzt allerdings voraus, dass die Vermittlungsagenten nicht in ein…
…Zusammenhang unschädlich; denn diese Vollmacht würde nur dann betriebstättenbegründend wirken, wenn sie "in dem anderen Staat" (das wäre im gegebenen Zusammenhang "in Österreich") ausgeübt würde. Dies ist aber bei den in Osteuropa getätigten Vertragsabschlüssen nicht der Fall. 6. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…als Finanzberater für einen Strukturvertrieb (X-GmbH mit Sitz in Ort) vor, indem er von der X-GmbH angebotene Kurse und Seminare besuchte. Geschäftsanbahnungen haben im Jahr 1999 noch nicht stattgefunden. Das freie Gewerbe „Geschäftsvermittlung in Form der Vermittlung von Verträgen zwischen Personen die nach…
…aus der Türkei, Japan und Brasilien andererseits tätig, wobei seine Tätigkeit auch in der Betreuung und Einstellung der Darmverarbeitungsmaschinen und der Personaleinschulung besteht, und eröffnet er neben seinem mit einer Angestellten besetzten Wiener Büro ein ebenfalls mit einem Angestellten besetztes Moskauer Büro, dann ergibt sich…
…Geschäftsvermittlung in der Form der Vermittlung von Verträgen zwischen Personen, die nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz zur Erbringung von Finanzdienstleistungen berechtigt sind/oder gewerblichen Vermögensberatern und solchen Personen, die derartige Leistungen in Anspruch nehmen wollen unter Ausschluss jeder den Finanzdienstleistern bzw. den Vermögensberatern vorbehaltenen Tätigkeit angezeigt. In…
…worden. Der Bf habe in Österreich weder ein Büro betrieben noch habe es allfällige Untermietverträge gegeben, sein Unternehmen habe er ausschließlich von B aus gesteuert. Aus gewerberechtlichen Gründen sei lt. Schreiben der BH C vom 07.01.2008 die Berechtigung der Geschäftsvermittlung gelöscht worden. Ab…
…Daneben wies er in der Einkommensteuererklärung einen Verlust aus Gewerbebetrieb i.H.v. S 20.963,64 aus der Tätigkeit als Versicherungsagent aus. Die Gewerbeberechtigung "Geschäftsvermittlung in der Form der Vermittlung von Bausparverträgen zwischen befugten Gewerbetreibenden und Privatpersonen, die derartige Leistungen in Anspruch nehmen wollen…
… 161 Abs. 1 FinStrG von nachstehendem Sachverhalt auszugehen: Der seit 2002 als selbständiger Unternehmer iSd UStG 1994 (Betriebsgegenstand: Geschäftsvermittlung in Form der Vermittlung von Dienstleistungen zwischen befugten Gewerbetreibenden und Privatpersonen, die derartige Leistungen in Anspruch nehmen wollen, beschränkt auf die Namhaftmachung und Zusammenführung der Vertragspartner…
Meldet eine österreichische Großhandelsfirma in Prag einen angemieteten Büroraum als Zweigniederlassung an, dann wäre es nur dann zulässig, diese Geschäftseinrichtung nicht als Betriebstätte im Sinn des Art. 5 DBA-Ö/CSSR zu werten, wenn sie bloß der Erbringung von "vorbereitenden" Tätigkeiten oder von "Hilfstätigkeiten" dient…
…besitzt, die in Österreich gewöhnlich ausgeübt wird (siehe auch EAS 1289, wonach eine Abschlussvollmacht unschädlich ist, wenn sie in Osteuropa ausgeübt wird). Beim Ansatz der hier maßgebenden Verrechnungspreise wird - soferne keine Vergleichspreise zur Verfügung stehen - gegen die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode kein Einwand zu erheben sein…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
…begründet. Die aus der Agenturtätigkeit erzielten Gewinne des russischen Unternehmens werden daher zwischen Russland und Österreich entsprechend aufzuteilen sein. Es kann nicht davon gesprochen werden, dass die Ausübung solcher Aktivitäten in dem österreichischen Büro bloße Hilfstätigkeiten im Sinn von Artikel 4 Abs. 3 lit. f…
…den Charakter von Beratungsvergütungen hätten, stünde Artikel 7 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich entgegen. Artikel 6 (unbewegliches Vermögen) kommt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zur Anwendung, weil eine Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit in Bezug auf unbewegliches Vermögen nicht als "Nutzung unbeweglichen Vermögens" im…
Eröffnet ein österreichisches Bauträgerunternehmen in Rußland eine in den dortigen Firmenbüchern eingetragene Filiale, deren Aufgabe darin besteht, der Abwicklung eines laufenden Bauprojektes (unter 24 Monaten Baudauer) sowie der Bearbeitung von erwarteten Folgeaufträgen zu dienen, dann wird einer von der russischen Steuerverwaltung vertretenen Auffassung, daß hiedurch…
…und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat zu benutzen sowie die Büroserviceleistungen der Gesellschaft (z.B. Korrespondenzabwicklung in mehreren Sprachen, Terminkoordinierung, Nutzung von Konferenzräumen, Inanspruchnahme persönlicher Assistenz in der Telefonzentrale, Gästebetreuung durch die Rezeption) in Anspruch…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen die Bw., vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und fahrlässiger Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 27. Juni 2003 gegen das…