Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Csaszar und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Leopold Pichlbauer und Dr. Werner Loibl im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der Bw, vertreten durch Schwarz & Kallinger Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 4400 Steyr, Bahnhofstraße…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Csaszar und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Leopold Pichlbauer und Dr. Werner Loibl im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der Bw, vertreten durch Schwarz & Kallinger Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 4400 Steyr, Bahnhofstraße…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Csaszar und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Leopold Pichlbauer und Dr. Werner Loibl im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der Bw, vertreten durch Schwarz & Kallinger Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 4400 Steyr, Bahnhofstraße…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die Beschwerde vom 3.4.2009 der Bf Management Vermögens-Consulting GmbH in Liquidation, vertreten durch die ****, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 27.2.2009 betreffend Körperschaftsteuer 2005-2007 sowie betreffend Anspruchszinsen 2005…
…95/14/0042, und 8.5.2003, 99/15/0002) liegt eine steuerlich nicht beachtliche Reise vor, wenn eine Geschäftsreise mit einer Erholungsreise verbunden wird, wobei die nahezu ausschließliche berufliche Veranlassung nachzuweisen bzw. unter Anlegung eines strengen Maßstabes zu prüfen ist. Angesichts dessen kann sich…
…bei Reisen private und betriebliche Zwecke oft vermengen, bedarf es hier einer besonders eingehenden Prüfung, ob es sich bei den entsprechenden Aufwendungen um betriebliche oder solche der privaten Lebensführung handelt. Für Geschäftsreisen gelten die gleichen Grundsätze wie für sog. Studienreisen (siehe Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz…
Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben. Solche Vergütungen stellen auch Vorwegbezüge dar, die als Sonderbetriebseinnahmen bei den Einkünften des Gesellschafters zu erfassen sind. Gemäß § 188 Abs. 1 BAO werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen…
…wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen (VwGH 13.12.1988, 88/14/0002). Zur Anerkennung der (nahezu) ausschließlichen beruflichen Veranlassung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung des Bw., vertreten durch PZP Steuerberatung GmbH, 4910 Ried im Innkreis, Am Burgfried 14, vom 28. November 2003 gegen | 1) | den Bescheid des Finanzamtes Wels, vertreten durch Hofrat Dr. Josef Moser…
…Fortbildung sind die Richterreisen 2004 nach Kuba und 2006 nach Thailand und die RiAA-Reise 2005 nach Zypern keine Studienreisen im steuerlichen Sinn. Die Richterreisen 2004 und 2006 bzw die RiAA-Reise 2005 stellen aber auch keine beruflich veranlassten Reisen - etwa vergleichbar einer Geschäftsreise - dar…
ausgeschlossen werden konnte und Geschäftsreisen in Verbindung mit Erholungsreisen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind (Aufteilungsverbot), wurden die gegenständlichen Reisen der Privatsphäre zugeordnet. Die angefallenen Kosten (Flug- und Nächtigungskosten, Taggelder) in Höhe von S 22.378,00 (Reise Rom 1997) und S 21.930,00 (Reise Barcelona…
…und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen (VwGH 13.12.1988, 88/14/0002). Kosten einer Auslandsreise sind grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung, außer sie sind ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist…
…festzuhalten, dass das Notebook ausschließlich beim Kunden und bei der ***5*** verwendet wird/wurde. Eine private Mitverwendung in ***9*** liegt nicht vor. Das Notebook wird lediglich nach Beendigung der Geschäftsreise im Wohnhaus aufbewahrt. Der "Altbestand Inventar", 1990 - 1998, stammt aus der Zeit vor 2000, als…
…dann nicht zu einer endgültigen Beendigung des Laufes der sechsmonatigen Aufenthaltsfrist, wenn der Auslandsaufenthalt das übliche Maß einer Urlaubs- und/oder Geschäftsreise nicht überschreitet und die für den Inlandsaufenthalt maßgebenden Gründe darauf schließen lassen, die Person werde nach Beendigung ihres vorübergehenden Auslandsaufenthaltes wiederum ins Inland…
…dann nicht zu einer endgültigen Beendigung des Laufes der sechsmonatigen Aufenthaltsfrist, wenn der Auslandsaufenthalt das übliche Maß einer Urlaubs- und/oder Geschäftsreise nicht überschreitet und die für den Inlandsaufenthalt maßgebenden Gründe darauf schließen lassen, die Person werde nach Beendigung ihres vorübergehenden Auslandsaufenthaltes wiederum ins Inland…
…Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien demzufolge auch außerhalb Tschechiens verbrachte Samstage, Sonntage, Feiertage sowie tschechienrelevante Geschäftsreisetage mitzuzählen. Dies gilt allerdings nur für jene derartigen Tage, "nach denen die Beschäftigung in diesem Staat fortgesetzt wird". Der Wortlaut vermeidet eine Bezugnahme auf ein "unmittelbares" Fortsetzen. Die…
…Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nur insoweit der Schweiz zusteht, als die berufliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Jene Vergütungen, die auf die 200tägigen Geschäftsreisen in Südeuropa entfallen, unterliegen der Besteuerung in Österreich; und zwar auch dann, wenn der Aufenthalt in einem der südeuropäischen Länder…
…Beendigung des Auslandsaufenthaltes wiederum in das Inland zurückkehrt. Dies ist beispielsweise bei Urlauben, Geschäftsreisen oder Familienheimfahrten der Fall. Auch im Fall der Aussetzung eines Beschäftigungsverhältnisses (zB vorübergehende Karenzierung oder Beurlaubung) kann von einer Hemmung des Fristenlaufes ausgegangen werden. Die Dauer der kurzfristigen Unterbrechung oder Aussetzung…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist die ordentliche Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1 . Der Beschwerdeführer (Bf.) ist Sales Manager. Gemäß § 1 des Anstellungsvertrages ist die Tätigkeit mit Geschäftsreisen verbunden, für welche die effektiven Auslagen gemäß der jeweils bei der … gültigen Spesenregelung ersetzt werden. Gemäß …
…In einer Beilage machte er Werbungskosten in Höhe von 2.566,00 € - darunter Fahrten zur Fa. X, Geschäftsreisen nach Graz und Prag, Telefonkosten - geltend (Bl. 1/2005 ESt-Akt). Auf Vorhalt des Finanzamtes legte der Bw einen mit 14. Jänner 1984 datierten Vertrag mit…