…Gefängnisstrafe erhalten hätte. Um diese hintanzuhalten, habe er sich diesen Betrag bei Bekannten ausgeliehen und bezahlt. Er habe niemals die Geschäftsführerfunktion ausgeübt. Somit seien die vom Finanzamt geforderten Beträge von ihm nicht geschuldet, und könne er für die Einbringung nicht haftbar gemacht werden. Er sei…
Hat eine österreichische Handelsgesellschaft Tochtergesellschaften in Budapest und Warschau gegründet und nimmt der Prokurist der österreichischen Gesellschaft auch Geschäftsführungsfunktionen der beiden Ost-Gesellschaften wahr (ohne in ein steuerliches Dienstverhältnis zu diesen Ost-Gesellschaften zu treten), dann unterliegen seine Gesamtbezüge der ausschließlichen österreichischen Besteuerung; dies ungeachtet…
…abgabenrechtlicher Pflichten befreien zu können, ist daher verfehlt. Die Untätigkeit des Berufungswerbers gegenüber der Gesellschaft trotz gegebener Geschäftsführerfunktion stellt das Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten dar. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob der handelsrechtliche Geschäftsführer…
…der Fall so zu sehen sein, dass die österreichische Gesellschaft der einzige Arbeitgeber des Verkaufsleiters ist und dass er im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages von der österreichischen der deutschen Kapitalgesellschaft zwecks Wahrnehmung der erwähnten Geschäftsführerfunktion zur Verfügung gestellt worden ist (Arbeitskräftegestellung), dann unterliegen die gesamten von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Alexander Zeiler LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Manfred C. Müllauer, Wohllebengasse 16, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 24. Juni 2015 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien…
…ob die Berufungswerberin ihre Vertretungsfunktion tatsächlich ausübte, sondern dass sie als Geschäftsführerin bestellt war und ihr daher die Ausübung dieser Funktion oblegen wäre. Die Nichtausübung der Geschäftsführerfunktion begründet daher ein Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgaben, wenn diese bei einem pflichtgemäßen Verhalten aus den Mitteln…
…Beschwerdeführer werde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In einer Stellungnahme vom 25.1.2013 erklärte der Beschwerdeführer dazu, der genannte Rückstand stamme aus der Zeit vor seiner Geschäftsführertätigkeit und sei bei Übernahme der Geschäftsführerfunktion nicht bekannt gewesen. Auch seien keine Gelder zu dessen Begleichung vorhanden gewesen…
Wie aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 18.4.2012 ersichtlich ist, ergaben sich die Kommunalsteuernachforderungen aus einer nicht richtig erfassten Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz durch eine Dienstnehmerin bzw aus der Nacherfassung eines Geschäftsführerbezuges. Dass es Hinweise gegeben habe, aus denen der Beschwerdeführer hätte…
…Aufgrund der vom Bw. bereits vor dem 20.7.2001 faktisch wahrgenommenen Geschäftsführeragenden wusste er im Zeitpunkt der neuerlichen, nun auch formellen Übernahme der Geschäftsführerfunktion am 20.7.2001, dass die dem Finanzamt gemeldeten Lohnabgaben für Juni 2001 noch offen waren. Er hätte daher für…
…seien ignoriert worden. Der Bf. habe sich – mangels ausreichender Unterstützung durch die Gesellschafter – letztlich gezwungen gesehen, seine Geschäftsführerfunktion zurückzulegen und das Arbeitsverhältnis zu beenden. Gänzlich unrichtig sei, dass der Bf. als Geschäftsführer abberufen worden wäre, er selbst habe die Geschäftsführung mit sofortiger Wirkung zum 29…
…entrichtet werden, beraubt ist, sich aber gegen die unzulässige Beschränkung seiner Geschäftsführung oder zumindest seiner Aufsichts- und Kontrollaufgaben in Bezug auf die Entrichtung der Abgaben nicht durch entsprechende gerichtliche Schritte zur Wehr setzt oder von seiner Geschäftsführerfunktion zurücktritt (vgl. VwGH 24.1.2013, 1012/16…
…auch im gegenständlichen Fall zu, da sich die Bw von vorneherein mit ihrer Geschäftsführerfunktion auf dem Papier einverstanden erklärt hat (auf die Gründe der Übernahme der Gf-Funktion kommt es nicht an) und die faktische Geschäftsführung ihrem Lebensgefährten überlassen hat. Die Bw wird daher auch…
…Mehrheitsgesellschafter der (nunmehrigen) BFGmbH und seit dem Jahr 1990 bis zum 11.05.2013 geschäftsführender Gesellschafter mit selbständiger Vertretungsbefugnis. Der Bf vollendete sein 65. Lebensjahr am tt.mm.2013 und legte seine Geschäftsführerfunktion am 11.05.2013 zurück. Am 26.11.2018 schied der Bf…
…Haftungssumme auszuscheiden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für das zeitliche Ende einer Geschäftsführerfunktion weder der Zeitpunkt der Eintragung der Löschung derselben im Firmenbuch noch der Zeitpunkt des Einlangen des Löschungsersuchens entscheidend sind, sondern der Zeitpunkt der gesellschaftsrechtlich maßgebenden Zurücklegung dieser Tätigkeit (vgl. dazu…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf.., Adr1, vertreten durch den selbständig vertretungsbefugten Direktor AA, Adr2 , 1.) über die Beschwerde vom 25…
…78 u.a. auch mit Hinweis auf die entsprechende Jud. des UFS). Das Eingehen von Bürgschaften auf Grund der Gesellschafterstellung sowie die Begründung gesetzlicher Organhaftungen durch Ausübung einer Geschäftsführerfunktion sind typische Bestandteile einer Unternehmerwagnis. Belastungen der Gesellschaftsorgane aus der Verwirklichung dieser Risiken, erfüllen nicht den…
…20.11.1989, 89/14/0141). Ist die Geschäftsführerfunktion mit einer nicht nur geringfügigen Tätigkeit verbunden, so schuldet die Gesellschaft im Zweifel auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung ein angemessenes Gehalt: Es gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen (VwGH 21.10.1999, 97/15/0198…
…sich gegen ihren Vater durchzusetzen, entbindet sie nicht von ihrer Verantwortlichkeit als Geschäftsführerin. Gerade die Untätigkeit der Bw gegenüber der GmbH trotz gegebener Geschäftsführerfunktion stellt das Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten dar. Aus dem Berufungsvorbringen geht klar hervor, dass die Bw darüber informiert war…
…21.10.1999, 97/15/0198, wonach die Gesellschaft im Zweifel auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung ein angemessenes Gehalt schuldet, wenn die Geschäftsführerfunktion mit einer nicht nur geringfügigen Tätigkeit verbunden ist; es gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen). Auch der Umstand, dass es keine…
…die Steuererklärungen oder (bei Selbstbemessungsabgaben) die Selbstberechnungen der zu entrichtenden Abgaben unrichtig gewesen seien, hat ein Geschäftsführer bei Übernahme seiner Geschäftsführerfunktion – wenn keine Hinweise auf Unrichtigkeiten vorliegen – nicht auch noch die Pflicht, (etwa innerhalb des Verjährungszeitraumes) die gesamte Buchhaltung und das gesamte Rechenwerk sowie die…