…Lohnsteuerprüfungen statt. Dabei stellten die Prüfer ua. fest, dass die von der Bw. an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlten Gehälter als Arbeitslohn im Sinne des § 41 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) in der ab 1994 anzuwendenden Fassung des Steuerreformgesetzes 1992, BGBl. Nr. 818/1993…
…der GEC-Bank" und führte dazu ergänzend aus, dass die anderen Gesellschafter nicht für die in Rede stehende Leasingverbindlichkeit gehaftet hätten. Der Berufungswerber habe als Geschäftsführer direkt mit den Kunden und Lieferanten zu tun und habe keine Chance gehabt, sich der gegenständlichen Haftung zu entziehen…
…zu behandeln) festgestellt, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer angesichts der jeweils um ATS 7,000.000,00 Umsatz gestaffelten Geschäftsführerbezüge kein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko trage, da die Umsätze annähernd gleich hoch und die Bezüge im Prüfungszeitraum überhaupt unverändert geblieben sind. Dagegen führen wir aus: Mit…
…27. November 2001, dass ein Unternehmerwagnis schon deshalb gegeben sei, weil das Geschäftsführer-Gesellschafter-Entgelt erfolgs-und umsatzabhängig festgelegt wird. A.P. erhalte eine Geschäftsführungsvergütung von 5% des Umsatzes. Es würden monatlich S 30.000.- akontiert. Darüber hinaus erhalte A.P. eine gewinnabhängige Dividende in…
… Wenn die Bw nun vermeint, ein Unternehmerrisiko sei schon deshalb gegeben, weil die Entschädigung der Geschäftsführer-Gesellschafterin erfolgsabhängig gestaltet wurde und so diese wegen des wirtschaftlichen Ergebnisses in den letzten Jahren reduziert wurde, so ist dem entgegenzuhalten, dass ein regelmäßiger Geschäftsführerbezug gegen ein Unternehmerrisiko auf…
…Unternehmerrisiko gar nicht erst eintreten lassen kann. Darüber hinaus wurde im Zuge der Lohnsteuerprüfungsverfahren festgestellt, dass ein Unternehmerrisiko beim Geschäftsführer-Gesellschafter auch auf der Ausgabenseite nicht gegeben ist: Was die durch M.W. selbst zu tragenden GSVG Aufwendungen betrifft, so ist dazu zu sagen…
…und zusätzlich Personal abgebaut wurde. Während die Gesellschaft im Jahre 2003 noch fünf Mitarbeiter aufwies, hat die Firme im Prüfungszeitpunkt 2007 nur mehr zwei, den Geschäftsführer und eine Verwaltungskraft. Auf der Absatzseite sind alle einem Kleinunternehmen verfügbaren Marketingmaßnahmen ergriffen worden, um die Kunden zu erhalten…
… 86 EStG vom 14.7.2003 hielt der Lohnsteuerprüfer folgende berufungsrelevante Feststellung fest: "Nachforderung von Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Geschäftsführerbezüge des Geschäftsführer-Gesellschafters (alle Beträge in ATS): | Jahr | Bemessungsgrundlage | Dienstgeberbeitrag | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 2000 | 3.080…
…Beschwerde zu erledigende Berufung erwogen: Strittig ist, ob die Beschwerdeführerin für die geldwerten Vorteile, die dem ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer KS aus dem Vermögen der Beschwerdeführerin zugeflossen sind, zu Recht zur Haftung für Kapitalertragsteuer herangezogen wurde. Dies wird von Seiten der Beschwerdeführerin im Wesentlichen damit…
…dass im gegenständlichen Verfahren kein Vorteil iSd § 22 Z 2 EStG 1988 vorliege, da der Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbarungsgemäß verpflichtet war, der Beschwerdeführerin die sich aus der Privatnutzung resultierenden Kosten zu ersetzen. Die Schuld sei somit zur Gänze beglichen worden. Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses vom 27…
…Juli 2007, Zl. 2005/15/0013, so zu entnehmen, bei dem ebenfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines an einer GmbH wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers in Rede standen. F4) In ihrer Berufungsentscheidung vom 12. Juli 2002, GZ. 456, ging die Finanzlandesdirektion für Tirol davon aus…
…vorliegenden Fall keine Verletzung eines schutzwürdigen Vertrauens vor. Damit fehlt es an einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung und somit an den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für eine Nachsicht. Ob den Geschäftsführer-Gesellschafter der Berufungswerberin tatsächlich ein Unternehmerwagnis getroffen hat, war nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates im gegenständlichen…
…im Wesentlichen zu klären, ob die Zahlungen des Bf. an Gläubiger der ***4*** GmbH durch das Gesellschaftsverhältnis oder durch die Tätigkeit als Geschäftsführer veranlasst oder überhaupt der privaten Sphäre zuzurechnen waren. Für die Frage der Abziehbarkeit von Schadenersatzzahlungen als Erwerbsaufwendungen ist entscheidend, welcher Sphäre das…
…erwogen: Der Senat stellt auf Basis des oben geschilderten Verwaltungsgeschehens und der aktenkundigen Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: Die Bf ist eine Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandgesellschaft. Einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ist S.. Mit Rechnung vom 28.4.2010 erwarb die Bf eine Neubau-Eigentumswohnung in W…
…Jänner 2010 sogar ein Ausmaß von 750 m² aufweist, wird seit deren Fertigstellung Ende des Jahres 2002 vom Kommanditisten und Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Otmar M und seiner Familie für private Wohnzwecke genutzt. Die Wohnung ist nach seinen individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen geplant und…
…vorliegenden Fall keine Verletzung eines schutzwürdigen Vertrauens vor. Damit fehlt es an einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung und somit an den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für eine Nachsicht. Ob den Geschäftsführer-Gesellschafter der Berufungswerberin tatsächlich ein Unternehmerwagnis getroffen hat, war nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates im gegenständlichen…
…mit dem die Unternehmen L. bzw. M. die Errichtung eines Dachziegelwerkes geplant hatten. Herr K. bemühte sich im Rahmen dieser Abwicklung Kontroll- und Beratungsleistungen zu erhalten. Gesellschafter Geschäftsführer der S.S. GmbH war seit dem 29. November 1984 ebenso Herr F. K. , der auch 100%…
…jene an einer Kapitalgesellschaft Beteiligte, deren Tätigkeit die Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist, abgesehen vom in bestimmten Fällen fehlendes Merkmal der Weisungsgebundenheit. Soweit die Eingliederung des Gesellschafter-Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus bestritten und dazu das Fehlen einer festen Arbeitszeit, einer Urlaubs- und Krankenstandsregelung, eines Konkurrenzverbotes…
…EGT auf minus 500.000 ATS keine wesentliche Kürzung des Bezuges auf deutlich unter 50% zur Folge hat. Diese Berechnung wurde mit dem steuerlichen Vertreter durchgesprochen. Tatsächliche Rückzahlungen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer sind mit den laufenden Bezügen zu verrechnen. Es wird jedoch nicht näher ausgeführt…
…0213). Ausschlaggebend für die Beurteilung eines Unternehmerwagnisses ist das Erscheinungsbild, das sich im Prüfungszeitraum gezeigt hat: Demzufolge haben - nach dem Prüfungsbericht vom 30..August 2001 - die Vergütungen der (Geschäftsführer) Gesellschafterinnen- im Jahr 1996 je S 1.500.000.-, im Jahr 1997 je 1.500.000.-…