…geplant worden sei, die Erwerber um die Baubewilligung angesucht hätten und der Änderungsplan noch nicht genehmigt sei, die Erwerber wesentlichen Einfluss auf die Gesamtkonstruktion als Bauherr genommen hätten, den Erwerbern von den Baufirmen und Professionisten Rechnung gelegt und für die Errichtung kein Fixpreis vereinbart worden…
…hätte um die Baubewilligung angesucht, jeder Käufer plane sein Haus selbst, es gäbe keine "vorgegebene Gesamtkonstruktion" und es seien noch keine Verträge mit einem Bauführer abgeschlossen worden. Vom Finanzamt wurde dem Käufer für diesen Rechtsvorgang mit vorläufigem Bescheid gemäß § 200 Abs. 1 BAO vom 15…
…hätten um die Baubewilligung angesucht, jeder Käufer plane sein Haus selbst, es gäbe keine "vorgegebene Gesamtkonstruktion" und es seien noch keine Verträge mit einem Bauführer abgeschlossen worden. Vom Finanzamt wurde den Käufern für diesen Rechtsvorgang mit vorläufigen Bescheiden gemäß § 200 Abs. 1 BAO vom 10…
…hätte um die Baubewilligung angesucht, jeder Käufer plane sein Haus selbst, es gäbe keine "vorgegebene Gesamtkonstruktion" und es seien noch keine Verträge mit einem Bauführer abgeschlossen worden. Vom Finanzamt wurde den Käufern für diesen Rechtsvorgang mit vorläufigen Bescheiden gemäß § 200 Abs. 1 BAO vom 15…
…Die vorgetragene Einflussmöglichkeit auf die bauliche Gestaltung sei unbeachtlich, weil sie nicht auf die Gesamtkonstruktion der Anlage Wirkung gehabt hätte und von untergeordneter Bedeutung gewesen sei. Außerdem komme die Abzinsung des Darlehens nicht in Betracht, da es nicht als Gegenleistung für den Liegenschaftserwerb vom Grundstücksveräußerer…
…Die vorgetragene Einflussmöglichkeit auf die bauliche Gestaltung sei unbeachtlich, weil sie nicht auf die Gesamtkonstruktion der Anlage Wirkung gehabt hätte und von untergeordneter Bedeutung gewesen sei. Außerdem komme die Abzinsung des Darlehens nicht in Betracht, da es nicht als Gegenleistung für den Liegenschaftserwerb vom Grundstücksveräußerer…
…auch generell im Hinblick auf eine nach der Rsp des VwGH für eine Bejahung der Bauherreneigenschaft erforderliche Möglichkeit der Einflussnahme hinsichtlich der Gestaltung der Gesamtkonstruktion (siehe dazu oben) - von der Zustimmung der übrigen Miteigentümer abhängig und konnte sie somit entgegen dem Beschwerdevorbringen gerade nicht wie…
…muss, aber auch berechtigt ist, von den Bauausführenden Rechnungslegung zu verlangen (VwGH 27.6.1991, 90/16/0169). Der Einfluss auf die Gestaltung muss sich auf die Gesamtkonstruktion beziehen. Die Berücksichtigung unwesentlicher Details (Versetzung von Zwischenwänden und Türen, Ersetzen einer Tür durch ein Fenster, Änderung…
…durchsetzbare Rechte geltendgemacht werden. Der Bf hat nach vorliegendem Sachverhalt in seiner Stellung bereits als Eigentümer definitiv keine wesentliche bauliche Einflussnahme, dh. eine Änderung an der Gesamtkonstruktion des Gebäudes, mehr vorgenommen. Nach obiger VwGH-Judikatur ist aber dann, wenn einem Erwerber bei objektiver Betrachtung als…
…durchsetzbare Rechte geltendgemacht werden. Die Bf hat nach vorliegendem Sachverhalt in ihrer Stellung bereits als Eigentümerin definitiv keine wesentliche bauliche Einflussnahme, dh. eine Änderung an der Gesamtkonstruktion des Gebäudes, mehr vorgenommen. Nach obiger VwGH-Judikatur ist aber dann, wenn einem Erwerber bei objektiver Betrachtung als…
…erforderlichen Einfluss auf die Gestaltung der Gesamtkonstruktion darzulegen. Aus den vorgelegten Plänen ist ersichtlich, dass sich die Abänderungen nur auf die Verlegung von Zwischenwänden und eine Änderung der Raumaufteilung beziehen. Auch mit der Vergrößerung der Terrasse wurde kein Einfluss auf die Gestaltung der Gesamtkonstruktion genommen…
…entwickelten, für die Bauherreneigenschaft sprechenden Kriterien aber kumulativ vorliegen müssen, hätte die Prüfung der Frage, inwieweit die Bw auf die verwirklichte Gesamtkonstruktion Einfluss nehmen konnte, bereits unterbleiben können. Mit der bestehenden Rechtslage ist weiters das Begehren der Bw, die Grunderwerbsteuer vom Nettobetrag zu ermitteln, nicht…
…entwickelten, für die Bauherreneigenschaft sprechenden Kriterien aber kumulativ vorliegen müssen, hätte die Prüfung der Frage, inwieweit der Bw auf die verwirklichte Gesamtkonstruktion Einfluss nehmen konnte, bereits unterbleiben können. Mit der bestehenden Rechtslage ist weiters das Begehren des Bw, die Grunderwerbsteuer vom Nettobetrag zu ermitteln, nicht…
…Dabei wären nicht nur Zwischenwände versetzt, sondern wesentliche Änderungen vorgenommen worden, die auf das äußere Erscheinungsbild und auf die technischen Erfordernisse des Gebäudes (zB Statik der Gesamtkonstruktion, Leitungsführungen etc.) große Auswirkungen gehabt hätten. Die beschwerdeführende Partei wäre nicht in ein fertig geplantes Bauprojekt eingebunden und…
…Dabei wären nicht nur Zwischenwände versetzt, sondern wesentliche Änderungen vorgenommen worden, die auf das äußere Erscheinungsbild und auf die technischen Erfordernisse des Gebäudes (zB Statik der Gesamtkonstruktion, Leitungsführungen etc.) große Auswirkungen gehabt hätten. Die beschwerdeführende Partei wäre nicht in ein fertig geplantes Bauprojekt eingebunden und…
…3.2002, 2001/16/0429 ). Die Käufer sind nur dann als Bauherren anzusehen, wenn sie auf die bauliche Gestaltung des Hauses, und zwar auf die Gestaltung der Gesamtkonstruktion Einfluss nehmen können (vgl VwGH vom 27. Juni 1994, 92/16/0196, VwGH vom 27. Juni 1994…
…daher nicht darlegen, dass sie auf die Gestaltung der Gesamtkonstruktion des Hauses habe Einfluss nehmen können, wie dies für die Zuerkennung der Bauherreneigenschaft erforderlich ist. Die Beurteilung der übrigen maßgeblichen Kriterien könnte somit schon jetzt im Hinblick auf die Rechtsprechung als nicht mehr entscheidungsrelevant dahingestellt…
…hat den Auftrag zur Planung, zum Dachausbau, zur Sanierung des Gebäudes erteilt? 9.) Welchen Einfluss können bzw. konnten sie als Erwerber auf die Gesamtkonstruktion geltend machen? 10.) Wer hat um Baugenehmigung angesucht? Wem wurde die Baugenehmigung erteilt? 11.) Wie viele Wohnungen entstehen im Dachgeschoss? 12.…
…Das Gebäude wurde von der Fa. K GmbH geplant. Der Auftrag zum Planen wurde von den Familien H erteilt. Die Gesamtkonstruktion des Gebäudes wurde zwischen den Familien H einvernehmlich festgelegt. Bauführer waren beide Familien. Das Bauvorhaben ist noch nicht fertiggestellt, sodass derzeit noch keine Aufschlüsselung…
…Das Gebäude wurde von der Fa. K GmbH geplant. Der Auftrag zum Planen wurde von den Familien H erteilt. Die Gesamtkonstruktion des Gebäudes wurde zwischen den Familien H einvernehmlich festgelegt. Bauführer waren beide Familien. Das Bauvorhaben ist noch nicht fertiggestellt, sodass derzeit noch keine Aufschlüsselung…