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UFSW RV/3801-W/02Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2003

…berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einhebung der Abgaben, beizumessen. Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten…

UFSL RV/0177-L/07Keine Wiederaufnahme bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2009

…Prinzips der Vorrangigkeit der Rechtsrichtigkeit gegenüber jenem der Rechtsbeständigkeit kommt aber eine Wiederaufnahme nicht in Betracht, wenn die steuerlichen Auswirkungen absolut bzw. relativ bloß geringfügig sind. Eine Interessensabwägung im Sinne es § 20 BAO verbietet bei (absoluter bzw. relativer) Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der…

BFG RV/7100699/2022Amtswegige Wiederaufnahme bei neu hervorgekommenen Tatsachen aufgrund Einreichung einer berichtigten KÖSt-Erklärung und darauffolgenden Betriebsprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.05.2026

…Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen - insbesondere auch in Bezug auf das Ergebnis der neuen Sachentscheidung - in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. VwGH 24.04.2014, 2010/15/0159). Im vorliegenden Fall ist die steuerliche Auswirkung, die auf die neu hervorgekommenen Tatsachen…

UFSL RV/0138-L/05Wiederaufnahme bei absoluter bzw. relativer Geringfügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…Prinzips der Vorrangigkeit der Rechtsrichtigkeit gegenüber jenem der Rechtsbeständigkeit kommt aber eine Wiederaufnahme nicht in Betracht, wenn die steuerlichen Auswirkungen absolut bzw. relativ bloß geringfügig sind. Eine Interessensabwägung im Sinne des § 20 BAO verbietet bei (absoluter bzw. relativer) Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der…

BFG RV/5101671/2018Wiederaufnahme bei Hervorkommen von Tatsachen betreffend die Art der Bewirtschaftung bei Liebhabereibetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 4/5

…in den Eingaben angeführten, bei einer Ermessensentscheidung gemäß § 303 BAO zu berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsüberlegungen sind dabei jedoch nur im Falle der Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in die Ermessensentscheidung anzustellen (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 § 303 E 316 und E 330 mit Verweis auf VwGH 10.05…

BFG RV/7101938/2023Wiederaufnahme auf Antrag - das Neuhervorkommen von Tatsachen ist aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2023

…wäre. Da im aktuellen Fall bei Berücksichtigung der Umstände der Spruch des Bescheides auf ein Guthaben von mehr als 11.000,00 € gelautet hätte und nicht auf ein Guthaben von 87,00 €, könne nicht von einer Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen gesprochen werden. …

UFSS RV/0347-S/02Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2005

…Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit (vgl. VwGH vom 29. 12. 1985, 85/14/0071, vom 26. 11. 1991, 91/14/0179, und 25. 3. 1992, 90/13/0238, sowie Schimetschek, die Verfahrenswiederaufnahme wegen neuer Tatsachen…

UFSW RV/3016-W/091. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen 2. Forderungsverzicht und verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.09.2011

…im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 10.5.1994, 94/14/0024). Da es sich bei den durch den neuen Sachbescheid gezogenen steuerlichen Folgen ausschließlich um die Auswirkungen der Aufdeckung…

UFSW RV/3017-W/091. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen 2. Forderungsverzicht und verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.09.2011

…im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 10.5.1994, 94/14/0024). Da es sich bei den durch den neuen Sachbescheid gezogenen steuerlichen Folgen ausschließlich um die Auswirkungen der Aufdeckung…

UFSW RV/0855-W/08Vorsteuermissbrauch in der Bauwirtschaft, mangelhaft bezeichnete Wiederaufnahmsgründe, relative Geringfügigkeit der Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2010Teil 3/4

…2009, 2006/15/0079). Nur im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 10. Mai 1994, 94/14/0024)." Der VwGH kam im zitierten Erkenntnis vom 22.4.2009, 2006/15/0257, nach…

UFSW RV/0845-W/03Unzulässigkeit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens wegen behaupteter Geringfügigkeit des Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2003

…auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das "öffentliche Interesse insbesondere an der Einhebung der Abgaben" beizumessen (z.B. VwGH 25.3.1992, 90/13/0238). Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit …

UFSL RV/0439-L/071. Wiederaufnahme von Amts wegen - keine Geringfügigkeit der Auswirkungen 2. Schätzung eines Gastgewerbebetriebes - Vernichtung von Grundaufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2010Teil 2/2

…Der Küchenumsatz scheint darin nicht auf. Mit Schreiben vom 17. Juli 2009 wurde vom Berufungswerber wie folgt geantwortet: zu 1. Die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer 2000 bis 2004 und Einkommensteuer 2001 bis 2004 werde damit begründet, dass wegen Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen…

UFSF RV/0357-F/09Neuhervorgekommene Tatsachen, Verkehrswertschätzung eines Gebäudes, Anwendungsvoraussetzungen der Befreiung nach § 24 Abs 6 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2010Teil 2/3

…1992, 90/13/0238). Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit (VwGH 12.4.1994, 90/14/0044). Amtswegige Wiederaufnahmen werden nämlich nach ständiger Rechtsprechung des VwGH in der Regel dann nicht zu verfügen sein…

BFG RV/7100736/2020Berücksichtigung von Verfahrensfehlern bei der Ermessensübung iZm der Wiederaufnahme eines Feststellungsverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2021

…des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides auf diesen Betriebsprüfungsbericht. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die belangte Behörde entsprechend den Ausführungen unter "Prüfungsabschluss" die in den Textziffern 1, 3 und 4 getroffenen Feststellungen als neu hervorgekommene Tatsachen für die Wiederaufnahme nach § 303 Abs…

UFSW RV/2055-W/02Wiederaufnahme, Aufteilung der Vorsteuern, Honorare Lebensgefährte, Arbeitszimmer bei Physiotherapeutin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2003

…derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit, wobei die Geringfügigkeit an Hand der steuerlichen Auswirkungen zu beurteilen ist. Bei den angeführten Wiederaufnahmegründen Honorare an den Lebensgefährten und Benützungsentgelt für einen Arbeitsraum in der Wohnung des Lebensgefährten…

UFSL RV/0397-L/05Amtswegige Wiederaufnahme eines Feststellungsverfahrens, in dem der Sachverhalt nicht vollständig bekannt war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.05.2006

…Ansicht der Berufungswerberin auch das Ermessen bei der Verfügung einer Wiederaufnahme der Verfahren fehlerhaft geübt. Die gemäß § 20 BAO gebotene Interessensabwägung verbiete bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit sei dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten…

UFSW RV/2191-W/09Rechtmäßigkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme; Voraussetzungen für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2009

…sondern aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Im Rahmen der Ermessensübung stehe wohl nur eine Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen der Verfügung der Wiederaufnahme entgegen. Diese Geringfügigkeit sei aber an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe und nicht auf Grund der steuerlichen…

UFSW RV/2439-W/02Bindung der Finanzverwaltung an rechtskräftige Urteile von Strafgerichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2006

…etwaigen neuen Sachbescheides, weiters die Uneinbringlichkeit der zu erwartenden Abgabennachforderung, das Verschulden der Behörde an der Nichtgeltendmachung der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel im wieder aufzunehmen Verfahren, die Rechtswidrigkeit einer Wiederholungsprüfung, rechtswidrig erlangte Beweismittel und der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. Ellinger-Iro-Kramer…

BFG RV/7103584/2016Missbrauch im Zusammenhang mit der Vermietung zweier Luxuseinfamilienhäuser unter Zwischenschaltung einer GmbH sowie keine unternehmerische Tätigkeit bei überlanger Bautätigkeit; fortgesetztes Verfahren zu UFS GZ RV/0316-W/13 bzw. VwGH 28. Juni 2016, 2013/13/0080
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2019Teil 4/4

…Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen - insbesondere auch in Bezug auf das Ergebnis der neuen Sachentscheidung - in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. nochmals das hg. Erkenntnis vom 22. April 2009, 2006/15/0257, mwN). Bei Ausübung des Ermessens sind alle im Zusammenhang mit der…

UFSG RV/0208-G/02Liebhaberei bei Geschenkartikelhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2003

…berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das "öffentliche Interesse insbesondere an der Einhebung der Abgaben" beizumessen. Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten…