20.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital 20.2.1.3.1 Allgemeines Rz 6112: Unter Genuss- oder Partizipationskapital fallen Partizipationsscheine im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 oder § 73c VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015…
…versteht man unter Genussrechten bzw. Genussscheinen solche Rechte, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie entspringen aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis, sondern sind Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art (VwGH 16.12.1993, 92/16/0025). Der Begriff Genussrecht steht für verbriefte und unverbriefte Genussrechte…
…bildenden „Terms and Conditions“ (in weiterer Folge „Genussscheinbedingungen“ oder „GB“, als Beilage in englischer Sprache dem Erkenntnis beigefügt) zum Nominale von € 500.000,00 erworbenen Genussrechte (in weiterer Folge auch EPR(-1)). Diese waren in drei Tranchen von der BCC (in weiterer Folge „BCC“…
…Genussscheininhaber in Folge der zwischenzeitlichen zinsbringenden Veranlagung des Vermögens der BCC ergebende höhere Abschichtungserlös stelle rechtlich und wirtschaftlich gesehen „den Abschichtungserlös für das Genussrecht" und nicht einen auf der Ebene des Genussscheininhabers gesondert festzustellenden und als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu behandelnden Zinsertrag dar. Die Ausführungen…
…and Conditions“ (in weiterer Folge „Genussscheinfteilte das BVBbedingungen“ oder „GB“, als Beilage in englischer Sprache dem Erkenntnis beigefügt) zum Nominale von € 500.000,00 erworbenen Genussrechte (in weiterer Folge auch EPR(-1)). Diese waren in drei Tranchen von der BCC (in weiterer Folge „BCC“…
…Genussscheininhaber in Folge der zwischenzeitlichen zinsbringenden Veranlagung des Vermögens der BCC ergebende höhere Abschichtungserlös stelle rechtlich und wirtschaftlich gesehen „den Abschichtungserlös für das Genussrecht" und nicht einen auf der Ebene des Genussscheininhabers gesondert festzustellenden und als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu behandelnden Zinsertrag dar. Die Ausführungen…
…kurz ,,Nennbetrag" genannt) eingeräumt. ................." In weiterer Folge setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien mit Bescheid vom 29. September 2008 Gesellschaftsteuer in Höhe von € 30.000,- fest und begründete dies damit: "Der Erwerb von Genussrechten unterliegt der GesST gem. § 2Z1KVG. Das Einstehen…
…Feststellung folgenden Inhalts getroffen: Die Bw. habe am 1.12.2005 574 Stück Genussrechte an der A-GmbH&Co.OEG zum Stückpreis von € 50.000,00 und somit zum Gesamtpreis von € 28,700.000,00 erworben. Hinsichtlich der im Jahr 2005 iHv €…
Kapitalertrag, den (beschränkt steuerpflichtige) ausländische Anleger aus obligatorischen Genussrechten erzielen, ist nicht vom Katalog der in § 98 EStG 1988 aufgezählten steuerpflichtigen Inlandseinkünfte erfasst; ein solcherart nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die…
Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach…
…Dezember 2015 (Einzahlung vom 17. Dezember 2015) ein Inhaberpapier emittiert, bei dem es sich - ungeachtet seiner Bezeichnung als Genussrecht - nicht um ein solches, sondern um eine Anleihe (mit einzelnen Darlehenskomponenten) handelt. Folgende Aspekte liegen im Detail zugrunde: | Stück | Nennbetrag pro Stück | Summe…
…für Schulden der Bf. gegenüber Dritten. ... Laufzeit, Kündigung und mitgliedschaftsähnliche Rechte: Die Genussscheinbedingungen betreffend Laufzeit, Kündigung und mitgliedschaftsähnliche Rechte runden das Bild einer ,unternehmerischen' Beteiligung der vorliegenden Genussrechte ab. Die Genussscheine werden ca. auf 10 Jahre gegeben, allerdings unter Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten, da die Bf…
…des Art. 3 lit. d der Richtlinie 2008/7/EG und der zitierten Rechtsprechung wirft damit die vom Verwaltungsgericht im angefochtenen Erkenntnis gewonnene Auslegung des Begriffs Genussrechte und der Subsumtion der in den Genussscheinen verbriefte Rechte unter das Tatbestandsmerkmal "Genussrechte" in § 5 Abs. 1 Z…
…Dezember 2015 (Einzahlung vom 17. Dezember 2015) ein Inhaberpapier emittiert, bei dem es sich - ungeachtet seiner Bezeichnung als Genussrecht - nicht um ein solches, sondern um eine Anleihe (mit einzelnen Darlehenskomponenten) handelt. Folgende Aspekte liegen im Detail zu Grunde: | Stück | Nennbetrag pro Stück |…
…Geld geborgt wurde (dann Darlehen) oder ob die Bf. über die Hingabe des Kapitals hinaus eine Teilnahme von Seiten der Genussrechtsberechtigten an den Chancen und Risiken ihrer Unternehmung wünschte. Zentraler Berufungs/Beschwerdegrund ist, dass es sich um ,Nominalgenussrechte' (Anleihen) mit einer überwiegend fixen Verzinsung handelt…
…Rz 470 ff zu § 5 KVG, mwN)." rechtliche Beurteilung der vorliegenden Genussrechte Die gegenständlichen Genussscheinbedingungen (bezeichnet als "Tranche 2015") unterscheiden sich insbesondere von jenen, die der Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes vom 25.6.2019, Ra 20109/16/0115 zu Grunde lagen (bezeichnet als "Tranche 2014") lediglich…
…3.12.2015 sowie auf die BFG-Erkenntnisse RV/11100324/2011 vom 10.12.2015 und RV/1100326/2011 vom 18.12.1015. Es liegt damit im Streitfall kein (im Jahr 2007 verwirklichtes) Spekulationsgeschäft vor. Die Erträgnisse aus den gegenständlichen Genussrechten sind gemäß § 27 Abs…
…l. die Feststellung getroffen, dass Herr X (in der Folge Erblasser) am 8. Dezember 2006 den Erwerb von Genussrechten an einer Gesellschaft nach luxemburgischen Recht, im Nominale von 1 Million Euro gezeichnet habe. Die Gesellschaft sei ausschließlich zu dem Zweck gegründet worden, Anteile an der…
…und neu begebenen Aktien, und erreichte damit die Sperrminorität (Griss 353 – 362) Die Anschaffungskosten des gesamten Aktienpaketes betrugen 635 Mio €. Die Finanzierung des Erwerbes erfolgte zum einen durch die Emission von Genussrechten (236 Mio €), was noch detailliert darzustellen ist. Zum anderen wurde der…
Dieses Gutachten stellt ausschließlich auf die zivilrechtliche Sicht der Verfügung über die Genussrechte (EPR) ab und kann daher im Hinblick auf § 21 BAO im Steuerrecht und Steuerverfahren nicht übernommen werden. C. Spekulationsgeschäft Bei entsprechend gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 Abs 1 BAO) – ohne sich allzu sehr…