…abzuhalten, das Erfordernis der Spezialprävention in Abrede stellt, so ist dem zu entgegnen, dass dieser Strafzweck hier zwar in abgeschwächter Form, aber dennoch grundsätzlich gegeben ist. Andererseits werden gerade auch die Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates anonymisiert im Internet veröffentlicht und sind Gegenstand einer fachwissenschaftlichen Analyse…
…Milderungs- und Erschwerungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und die im Verfahren hervorgekommenen Umstände, die zu Gunsten und zum Nachteil des Täters sprechen, in ihrer Gesamtauswirkung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist gegebenenfalls auch auf das Vorliegen von general- oder spezialpräventiven Gründen…
…die zu Gunsten und zum Nachteil des Täters sprechen, in ihrer Gesamtauswirkung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist auch auf das Vorliegen von general- oder spezialpräventiven Gründen Bedacht zu nehmen; im Übrigen gelten die § 32-35 StGB sinngemäß. Zum persönlichen und beruflichen Umfeld des Beschuldigten…
…sechs Tagen auch im Hinblick auf die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Berufungswerbers angemessen, um die Strafzwecke zu erfüllen. Eine weitere Reduzierung der Strafe kommt im Hinblick auf die zu beachtenden Strafzwecke der General- und Spezialprävention nicht in Betracht. Die Kosten des Finanzstrafverfahrens…
…Rechtsgrundsätze von Billigkeit (Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei) und Zweckmäßigkeit (Angemessenheit in Bezug auf das öffentliche Interesse) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu beachten. Hiebei sind insbesondere auch die Gesichtspunkte der General- und der Spezialprävention in die Beurteilung miteinzubeziehen (vgl…
…ausreichend und angemessen, um die Strafzwecke zu erfüllen. Auch wenn der Berufungswerber in der Berufung auf seine angespannte wirtschaftliche Situation verweist, kommt eine weitere Reduzierung der Strafe insbesondere im Hinblick auf die zu beachtenden Strafzwecke der General- und Spezialprävention nicht in Betracht, wobei der Spezialprävention…
…Ausgewogenheit der Milderungs- und der Erschwerungsgründe sowie ebenfalls als durchschnittlich einzustufende wirtschaftliche Lage) grundsätzlich angemessen erscheinenden Ausgangswert von etwa der Hälfte dieser Strafobergrenze, erscheint unter Berücksichtigung der angeführten, nunmehr aktuell vorliegenden Milderungsgründe, den wirtschaftlichen Gegebenheiten und unter (zusätzlicher) Beachtung der Aspekte der General- und Spezialprävention…
…auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten bei der Strafbemessung hinreichend berücksichtigte. Grundlage für die Strafbemessung ist zufolge § 23 Abs. 1 FinStrG die Schuld des Täters. Nach der herrschenden Auffassung sind aber der Strafbemessung auch die General- und Spezialprävention zugrunde zu legen…
…Schuld notwendigerweise auch zu einer höheren Strafbemessung führe. Zudem sei im Spruchsenatserkenntnis bei der Strafbemessung die General- und Spezialprävention nicht berücksichtigt worden. Der Beschuldigte sei immer noch weiter tätig (Spezialprävention) und die Strafbemessung bei Anwendung solcher Konstruktionen, wie hier die Gründung einer englischen Limited zwecks…
…vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich erwähnt, auch die strafrechtsimmanenten Aspekte der General- und Spezialprävention, d. h. einerseits die Abschreckung potentieller Straftäter durch die (bekannt gewordene) Relation zwischen Straftat und Sanktion und andererseits nach Möglichkeit die Abhaltung des abzuurteilenden Täters von weiteren Finanzvergehen, entsprechend zu berücksichtigen (vgl…
…Selbst wenn ein gnadenwürdiger Umstand vorgelegen wäre, hätte die entscheidende Behörde bei der danach erfolgenden Beurteilung im Zuge einer Ermessensentscheidung die Billigkeit und Zweckmäßigkeit einander gegenüberzustellen, wobei bei letzterem vor allem auch die Gedanken der General- und Spezialprävention zu berücksichtigen wären. Diese verfolgen das Ziel…
…gemäß § 20 Bundesabgabenordnung (BAO) von den Grundsätzen der Billigkeit (Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei) und Zweckmäßigkeit (Angemessenheit in Bezug auf das öffentliche Interesse) auszugehen hat. Unter Zweckmäßigkeit sind im Bereich des Strafrechtes auch die Gesichtspunkte der General- und Spezialprävention zu verstehen. Das…
…gemäß § 20 Bundesabgabenordnung von den Grundsätzen der Billigkeit (Angemessenheit in Bezug auf das berechtigte Interesse der Partei) und Zweckmäßigkeit (Angemessenheit in Bezug auf das öffentliche Interesse) auszugehen hat. Unter Zweckmäßigkeit sind im Bereich des Strafrechts auch die Gesichtspunkte der General- und Spezialprävention zu verstehen. Das…
…wobei aber die persönliche und wirtschaftliche Lage des Bw außer Acht zu lassen war, weil eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe vorzuschreiben ist. Eine weitere Reduktion der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe kam insbesondere aus general- und spezialpräventiven Überlegungen nicht in Betracht. In…
…General- und Spezialprävention zu berücksichtigen (vgl. OGH 2.12.1982, 13 Os 156/82), obwohl dies im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Die vom Beschwerdeführer beantragte Strafbemessung wird angesichts der Höhe der hinterzogenen Abgabe, sowie die lange Dauer der Tatbegehung dem Gebot einer general- und…
…88 und derzeit aushaftenden Rückstand von € 6.960,24 kann auch nicht von einer zeitnahen Begleichung ausgegangen werden. Zum anderen sind nach hM auch die General- und Spezialprävention einzubeziehen. (Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG5, 2018, § 23, Rz 3). Sowohl aus generalpräventiver als auch spezialpräventiver…
…gegenständlichen Verfahren angelasteten Abgaben bis dato keine Schadensgutmachung. In Anbetracht des am Abgabenkonto derzeit aushaftenden Abgabenrückstandes von € 179.265,11 kann auch nicht von einer zeitnahen Begleichung ausgegangen werden. Zum anderen sind nach hM auch die General- und Spezialprävention einzubeziehen. Es ist zu erwähnen…
…Schwere der Zuwiderhandlung als auch deren Dauer zu berücksichtigen sind. Dieser Regelung kann weder nach ihrem eindeutigen Wortlaut (Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung) noch nach Sinn und Zweck der Verhängung von Geldbußen, wonach – wie ausgeführt – Gesichtspunkte der General- und Spezialprävention im Vordergrund stehen, entnommen werden…
…2004, 2001/09/0120). Angesichts der erwähnten Vorstrafen erscheint die Verhängung einer Geldstrafe von 63 Euro im Vergleich zu anderen Straftätern in ähnlichen Situationen als sehr milde, sodass eine Reduzierung der Strafen unter dem Blickwinkel der General- und Spezialprävention nicht möglich war. Festgehalten wird, dass…
…gewichtet worden seien und wie auf die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten eingegangen worden sei, so ist dazu auszuführen, dass es sich bei der Strafbemessung um eine Ermessensentscheidung handelt, im Rahmen derer das öffentliche Sanktionsinteresse, gerichtet auf die Verhinderung weiterer Straftaten (General- und Spezialprävention) zu berücksichtigen…