…von Abfällen; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen…
…einer Kompostieranlage, eines Zwischenlagers für Baurestmassen oder einer Biogasanlage erfüllt. Er habe vielmehr ihm und dem Zollorgan gegenüber erklärt, dass es sich um eine reine Geländeverfüllung handle, es sei bei dem Ortsaugenschein am 1.7. 1998 auch keinerlei bauliche Maßnahme erkennbar gewesen. Bei diesem Ortsaugenschein…
…mit "Bf" bezeichnet) gemäß § 201 Abs 1, Abs 2 Z 3 und Abs 4 BAO für Bodenaushub (Abfälle), welcher im Jahr 2014 für die Geländeverfüllungen ***Standort1***, ***Standort2*** und ***Standort3*** unzulässigerweise verwendet wurde, und für den die Altlastenbeitragsschuld jeweils gemäß § 3 Abs 1 Z 1 lit…
…an, dass auf dem Gelände des Kieswerkes ***KW3*** eine Trabrennbahn unter der Zuhilfenahme von recyclierten Baurestmassen errichtet worden sei. Seit 2010 wird eine größere Menge Recyclingmaterial in ***KW1*** zwischengelagert. Diese Tätigkeiten (Geländeverfüllungen/Geländeanpassungen/Lagerung) sind nach Meinung der ***X.*** nicht altlastenbeitragspflichtig gewesen. 3.2.1…
…yy der Katastralgemeinde YX (nunmehr Grundstück Nr. yx der KG YX ) mit insgesamt 2.249,50 Tonnen Betongranulat und 1.097,39 Tonnen Ziegelgranulat Geländeverfüllungen bzw. -anpassungen vorgenommen. Bei der Aufbereitung der verwendeten Baurestmassen war nach den Ermittlungsergebnissen des Zollamtes Klagenfurt Villach die Gewährleistung einer…
…Zahl: 700000/dd/2012, wurden für die Beschwerdeführerin für die Geländeverfüllungen auf den oben erwähnten Grundstücken Altlastenbeiträge, Säumnis- und Verspätungszuschläge im Gesamtbetrag von 378.643,20 Euro festgesetzt und ihr zur Entrichtung aufgetragen. Dagegen richtet sich die in der Hauptsache eingebrachte und noch nicht erledigte…
… 3 Abs 1a Z 4 ALSAG für Bodenaushub entbehrlich wäre, wenn Bodenaushub, der für Geländeverfüllungen und -anpassungen verwendet wird, als "neu" anzusehen wäre. Mit Schreiben vom 16. September 2010 hat die Bf dagegen durch ihren Vertreter Beschwerde eingebracht und insbesondere auch auf das bei der…
…mehreren dieser Baurestmassennachweise gehe hervor, dass die verfahrensgegenständlichen Baurestmassen vor Ort gebrochen worden und auf der Baustelle verblieben seien. Erfahrungsgemäß würden diese Baurestmassen dann im Zuge des Neubaus im Rahmen einer Geländeverfüllung als Rollierung oder als Hinterfüllungsmaterial wieder eingebaut werden. Wann diese Baurestmassen wieder eingebaut…
…Der Einbau ist zudem auf 2.000 Tonnen beschränkt. Von der Bf. konnten für die im Sachverhalt in Normaldruck angeführten Geländeverfüllungen keine derartigen Nachweise gemäß dem BAWP beigebracht werden, Die vorgelegten nachträglich erstellten Abfallinformationen konnten vom Bundesfinanzgericht - wie bereits in der Beweiswürdigung ausgeführt - nicht als…
…an, dass auf dem Gelände des Kieswerkes ***KW3*** eine Trabrennbahn unter der Zuhilfenahme von recyclierten Baurestmassen errichtet worden sei. Seit 2010 wird eine größere Menge Recyclingmaterial in ***KW1*** zwischengelagert. Diese Tätigkeiten (Geländeverfüllungen/Geländeanpassungen/Lagerung) sind nach Meinung der ***X.*** nicht altlastenbeitragspflichtig gewesen. 3.2.1…
…1. (…) 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen…
…die zur Verfüllung von Geländeunebenheiten bzw. zur Vornahme von Geländeanpassungen verwendet werden, einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen unabhängig von einer solchen Wiederverwendung weiterhin als Abfälle im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten. Unter Geländeverfüllungen oder -anpassungen im Sinne des § 2 Abs. 5 Z 1 leg. cit…
…dass gerade keine vorübergehende Lagerung, sondern ein dauerhafter Verbleib auf den Grundstücken intendiert war. Für diese Einschätzung spricht auch die Tatsache, dass die Bf. die Anschüttungen in der Beschwerde ausdrücklich als Geländeverfüllungen bzw. Geländeanpassung bezeichnet. Diese beiden Tätigkeiten erfüllen aber das Tatbestandsmerkmal des Ablagerns gem. …
…der hg. Judikatur für die Erfüllung aller normierten Voraussetzungen erforderlich ist, dass alle erforderlichen Bewilligungen (Anzeigen, Nichtuntersagungen) für die in dieser Gesetzesbestimmung angeführten Geländeverfüllungen oder Anpassungen in dem für die Beurteilung der Voraussetzungen für eine Beitragsfreiheit relevanten Zeitpunkt (vgl. dazu § 7 AISAG) vorliegen müssen. Weiters…
…als dass dies eben nur für die erwähnten Ausnahmetatbestände in § 3 Abs. 1a ALSAG zu gelten hat. Der Tatbestand des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. der Vornahmen von Geländeverfüllungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c ALSAG wurde systematisch vom Gesetzgeber anders gestaltet…
…1 Z. 1 lit. c verwendet werden, ausgenommen. Dieser Ausnahmetatbestand für Geländeverfüllungen oder Geländeanpassungen kann nur dann zum Tragen kommen, wenn es sich um eine zulässige Verwendung von Abfällen handelt. Eine Unzulässigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt oder…
…für ein Qualitätssicherungssystem entsprochen habe, sei die Zulässigkeit und Unbedenklichkeit des verfahrensgegenständlichen Recyclingmaterials nicht als gegeben anzusehen. Zudem stelle eine Geländeverfüllung/Geländeanpassung mit Abfällen für sich noch keine Baumaßnahme dar. Gegen diese Beschwerdevorentscheidung hat die Bf. mit Eingabe vom 10. Oktober 2016 den Antrag auf…
…1 Z. 1 lit. c verwendet werden, ausgenommen. Dieser Ausnahmetatbestand für Geländeverfüllungen oder -anpassungen kann nur dann zum Tragen kommen, wenn es sich um eine zulässige Verwendung von Abfällen handelt. Eine Unzulässigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt oder…
…da § 3 Abs.1 Z.1 lit.c ALSAG nicht auf einen dauerhaften oder vorübergehenden Charakter der Maßnahme abstellt. Die hierfür erforderlichen Bewilligungen für die Vornahme der Geländeverfüllung/Geländeanpassung müssen, um eine Abgabenfreiheit gewähren zu können, in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt…
…1 Z. 1 lit. c verwendet werden, ausgenommen. Dieser Ausnahmetatbestand für Geländeverfüllungen oder -anpassungen kann nur dann zum Tragen kommen, wenn es sich um eine zulässige Verwendung von Abfällen handelt. Eine Unzulässigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt oder…