…mehreren dieser Baurestmassennachweise gehe hervor, dass die verfahrensgegenständlichen Baurestmassen vor Ort gebrochen worden und auf der Baustelle verblieben seien. Erfahrungsgemäß würden diese Baurestmassen dann im Zuge des Neubaus im Rahmen einer Geländeverfüllung als Rollierung oder als Hinterfüllungsmaterial wieder eingebaut werden. Wann diese Baurestmassen wieder eingebaut…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. November 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 15. Oktober 2018, Zl. 420000/01453/2017, betreffend Altlastenbeitrag und Nebenansprüche zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Haslinger/Nagele Rechtsanwälte GmbH, Mölker Bastei 5, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 20. April 2018 gegen die Bescheide des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 20. März…
…Der Einbau ist zudem auf 2.000 Tonnen beschränkt. Von der Bf. konnten für die im Sachverhalt in Normaldruck angeführten Geländeverfüllungen keine derartigen Nachweise gemäß dem BAWP beigebracht werden, Die vorgelegten nachträglich erstellten Abfallinformationen konnten vom Bundesfinanzgericht - wie bereits in der Beweiswürdigung ausgeführt - nicht als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adresse X., vertreten durch Ellinger & Ellmerer, Rechtsanwälte, Georg-Pirmoser-Straße 15, 6330 E., über die Beschwerde vom 29.2.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Innsbruck vom 27…
…ausgeführt, dass eine bloße Verfüllung oder Geländeanpassung keine Baumaßnahme darstelle. Der Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung für die „Hobelhalle“ sei nahezu erst zwei Jahre nach der Vornahme der Geländeverfüllung/Geländeanpassung gestellt worden, weshalb nicht alle Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht erfüllt sind. Zum…
…bzw. seiner Vertreterin ebenso erwiesen, wie Brandstiftung als Brandursache. Ebenso unstrittig ist, dass die beitragspflichtige Tätigkeit (Geländeverfüllung/Geländeanpassung) vom Bf. veranlasst wurde. Von den in der mündlichen Verhandlung vom 25. September 2018 gestellten Beweisanträgen, die Beischaffung des Bezug habenden Aktes des Magistrates C. zum Beweis…
… 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
… 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen mit Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
…ob das Bodenaushubmaterial zulässigerweise für das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen verwendet wurde. Zudem strittig ist die Menge des verwendeten Bodenaushubmaterials. Zum Zeitraum der verfahrensgegenständlichen Geländeverfüllung/-anpassung ist zu bemerken: Der angefochtene Bescheid umfasst einen beitragspflichtigen Zeitraum vom 1. bis zum 4…
…Hühnermaststallung ein fester Untergrund notwendig sei. Die verwendeten Materialien seien als Untergrund geeignet und sei mittlerweile die Baubewilligung erteilt worden. Der Geländeverfüllung komme daher eine konkrete bautechnische Funktion zu. Gemäß der Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde B. vom 12. November 2004 sehe der Flächenwidmungsplan der…
…einer Kompostieranlage, eines Zwischenlagers für Baurestmassen oder einer Biogasanlage erfüllt. Er habe vielmehr ihm und dem Zollorgan gegenüber erklärt, dass es sich um eine reine Geländeverfüllung handle, es sei bei dem Ortsaugenschein am 1.7. 1998 auch keinerlei bauliche Maßnahme erkennbar gewesen. Bei diesem Ortsaugenschein…
bei gehörig kundgemachten Gesetzen niemand damit entschuldigen kann, dass ihm diese nicht bekannt seien. Es ist bei jemandem, der sich wirtschaftlich betätigt, etwa im Bereich der Abfallübernahme, zumutbar vorauszusetzen, dass er sich über verschiedene in diesem Zusammenhang relevante rechtliche Belange entsprechend erkundigt, so auch bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Mag. Klaus Rieger, Rechtsanwalt, 8572 Bärnbach, Telepark 1/II, vom 12. Juli 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz, vertreten durch HR Mag. Peter Pozezanac, vom 15. Juni 2004, Zahl: 1234, betreffend Altlastenbeitrag…
…von Abfällen; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen…
…Wiedergabe des von ihm als erwiesen angenommenen Sachverhaltes und nach dem Hinweis auf das Schreiben der Gemeinde E vom 7. Juni 2016 mit dem Inhalt, dass die Bf die Geländeverfüllung nicht angezeigt, sondern am 19. Mai 2016 schriftlich um die Erteilung der Baubewilligung ersucht habe…
…dabei aber nicht festgestellt worden, ebenso wenig wie der Umstand, dass der untersuchte Abfall die Kriterien eines Recyclingmaterials der Qualitätsklasse "B" erfülle und daher für eine Geländeverfüllung geeignet sei. Tatsächlich sei der verfahrensgegenständliche Betonabbruch sodann auch nicht in einer Baurestmassendeponie abgelagert, sondern (laut vorliegendem Baurestmassennachweis…
…Baufläche im Retentionsbereich der Raab in HQ30 befindet und dem Bf. in wasserrechtlicher Hinsicht zur Vermeidung von Überflutungen im Hochwasserfall besondere Vorkehrungen, namentlich die Schüttung und Geländeverfüllung zur Eignung als Bauplatz aufgetragen waren, wäre der Bf. nach der geltenden Rechtsordnung nicht in der Lage gewesen…
…Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Die mit Ablauf des 1., 2. und 3. Quartals 2011 für die Geländeverfüllung mit Bodenaushub entstandene Altlastenbeitragsschuld wird gemäß § 201 Abs.1, Abs.2 Z.3 und Abs.4 BAO iVm § 3 Abs.1 Z.1 lit.c…
…mit "Bf" bezeichnet) gemäß § 201 Abs 1, Abs 2 Z 3 und Abs 4 BAO für Bodenaushub (Abfälle), welcher im Jahr 2014 für die Geländeverfüllungen ***Standort1***, ***Standort2*** und ***Standort3*** unzulässigerweise verwendet wurde, und für den die Altlastenbeitragsschuld jeweils gemäß § 3 Abs 1 Z 1 lit…