…auch von einem Dritten klar erkannt werden könnten. Es werde auf die Ausführungen im vorigen Punkt verwiesen. Weiters sei darauf zu verweisen, dass Gehaltszahlungen bis auf zwei Monate gleich seien. Dieser Effekt rühre in erster Linie daraus, dass Kollektivvertragsgehaltserhöhungen nur mit Jahresbeginn durchzuführen seien und…
…nichtselbständiger Arbeit anerkannt und mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 9. Mai 2003 dem Bw. 1.171,19 € gutgeschrieben. Die Gehaltszahlungen an die Exgattin, die Aufwendungen für die Bewirtung, die Werbegeschenke, die Kulanzzahlungen und das Organmandat wurden zu Gänze nicht als Werbungskosten anerkannt…
…sind. Zum selben Ergebnis kommt man im Umkehrschluss aus VwGH 21.2.1990, 89/13/0060: die mangelnde Betriebsausgabeneigenschaft der Gehaltszahlungen an den Kommanditisten bedeutet, dass die Gehaltszahlungen ein Teil des Gewinnes aus Gewerbebetrieb sind. Abweichende Beurteilungen in anderen Rechtsbereichen, hier insbesondere im Sozialversicherungsrecht, verändern…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Feldhofer und Partner Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, Wirtschaftstreuhänder, 3300 Amstetten, Kruppstraße 1, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs betreffend Körperschaftsteuer für 1997 bis 2001 sowie Haftungs- und Abgabenbescheid betreffend Kapitalertragsteuer für 1998…
| 770.000 | 770.000 | 490.000 | 490.000 | 168.000 | Differenz von Bw. auf "Darlehen" gebucht | 560.000 | 25.000 | 560.000 | 240.000 | 322.000 | | | | | | | Differenz…
…Weiters gab der Bw. bei erwähnter Schlussbesprechung an, dass die an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Beträge höher als die aus den Gehaltszahlungen erwachsende steuerliche Ersparnis gewesen seien. Unter Bedachtnahme auf den vorstehend ermittelten Sachverhalt, gelangte die Betriebsprüferin zu dem Ergebnis, dass im gegenständlichen Fall kein…
…die Bezüge des Bundesdienstes (Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit) falsch seien. Es treffe zwar zu, dass der Bw. Gehaltszahlungen erhalten habe, diese Zahlungen seien jedoch unrechtmäßig gewesen, da er bereits im Oktober 2004 gekündigt habe. Seitens des Bundesdienstes sei jedoch weiter ein Gehalt überwiesen worden…
…hat die streitgegenständlichen Gehaltszahlungen von der Y-GmbH nicht erhalten. - Der Bw. hat die streitgegenständlichen Gehaltszahlungen von der Z-KEG erhalten. Diese Sachverhaltsannahmen sind dadurch zu begründen, dass zunächst folgende Indizien für den Erhalt der Gehaltszahlungen sowohl von Y-GmbH als auch von der Z…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde des Bf., Adresse1, PLZ-Ort, vertreten durch RA Mag. Peter Zivić, Weihburggasse 20, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 29. November 2012, betreffend Abweisung des Antrages auf Durchführung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Finanzamtes vom 27. August 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer für das Jahr 2005…
…Folgemonats und wird als Anweisungsgrund "Aktenstudium/Referentenent." unter Angabe des/der Monats/Monate angegeben. Da die Zahlungen für die Vormonate (insbesondere für Dezember 2005) nicht innerhalb der ersten 10 Tage des folgenden Kalenderjahres (2006) erfolgten, werden die im Jahr 2005 zugeflossenen Gehaltszahlungen (gemäß § 19 Abs…
…an die Gattin ausbezahlt wurde. Die monatlichen Gehaltszahlungen wurden bar und zeitlich unterschiedlich wie folgt übergeben: [Grafik] Im Rahmen des weiteren Ermittlungsverfahrens stellte das Finanzamt (FA) dem Steuerpflichtigen folgende Fragen betreffend ausbezahlter Gehälter an die damalige Gattin: "1.) Sie werden ersucht, den abgeschlossenen Arbeitsvertrag vorzulegen…
…nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nur im Falle des Vorliegens einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zulässig. Im vorliegenden Fall standen Zulässigkeit und Schlüssigkeit einer abgabenbehördlichen Schätzung sowie die Beurteilung der Fremdüblichkeit von Gehaltszahlungen an die Ehegattin in Frage. Zu beiden Punkten, die im…
…Mai 2002 wurde der Bw. durch die Abgabenbehörde erster Instanz aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten bzw. Unterlagen einzureichen: Bezüglich der Gehaltszahlungen an die Gattin würde der Bw. ersucht werden, einen entsprechenden Vertrag (schriftliche Vereinbarung mit genauer Bezeichnung der Tätigkeit) nachzureichen. Weiters sei der Zahlungsfluss der…
Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an…
15.4.3.8 Dauer Rz 946: Gegenstand eines Dienstverhältnisses können sowohl auf längere Dauer angelegte Beschäftigungen als auch kurzfristige oder vorübergehende Tätigkeiten sein. 15.4.3.9 Disziplinarmaßnahmen Rz 947: Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Nichterreichen der vereinbarten Leistung dienstrechtliche Zwangsmaßnahmen zu setzen (zB…
…21.12.2020, 33 Cg 38/19s (verbunden mit 33 Cg 39/19p), wonach sie als Masseverwalterin Gehaltszahlungen der Beschwerdeführerin an ***DN1*** und ***DN2*** erfolgreich nach § 28 IO angefochten hatte. Mit Bescheid vom 22.3.2021 wies die belangte Behörde den Wiederaufnahmeantrag ab. Sie führte…
…Dienstvertrag wurde vorgelegt) in ein unbefristetes Dienstverhältnis übergeführt worden sei. Bei den Bezügen habe es sich um "normale" Gehaltszahlungen und nicht um allfällige Aufwandsentschädigungen gehandelt und außerdem habe es auch keine Kostenübernahme von Gebietskörperschaften gegeben. Nach Auffassung der A-GmbH sei somit keine Steuerbefreiung vorgelegen…
…19 Rz 17; Doralt, EStG10, § 19 Rz 49). 9) Die Gehaltszahlung für Dezember 2006, die dem Bw am 10. Jänner 2007 auf seinem Bankkonto gutgeschrieben worden ist, ist jedenfalls als kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres im Sinne der oben angeführten Bestimmung anzusehen. Auch sind…
…dass die dementsprechend vermehrten "Geldentnahmen über das Verrechnungskonto" in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "verdeckte" Gehaltszahlungen (und nicht als verdeckte Ausschüttung) zu beurteilen seien. Dies - mit der Folge, dass diese Gehaltszahlungen bei der Beschwerdeführerin aufwandswirksam sind und beim Geschäftsführer der Einkommensteuer unterliegen - hätte jedoch der Feststellung bedurft…