RIS AI
18 995 Treffer115 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0063-W/02Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Gehältern und sonstigen Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinnes abgesetzt werden: Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die von einem in § 1 Abs. 2 Z 2 und Abs. 4 bezeichneten Unternehmen an wesentlich Beteiligte für eine Tätigkeit…

UFSW RV/2502-W/11DB- und DZ-Pflicht von Bezügen eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2013

…mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum…

UFSW RV/3378-W/07Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2008

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/3566-W/07Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/0367-W/04Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2007

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/0258-W/04Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/2101-W/03Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2006

…1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die…

UFSW RV/0064-W/04Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Bezüge des Gesellschafter Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2006

…Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von…

UFSS RV/0621-S/02Gehälter und Vergütungen iSd § 22 Z 2 EStG 1988 iV § 41 Abs. 3 FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2005

…unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Rechtsanwälte, Betriebshygieniker und Wirtschaftstreuhänder werden in dieser Gesetzesstelle nicht…

UFSW RV/2583-W/07Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2012

…mehr als 25% beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum…

UFSG RV/0344-G/03DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2005

…berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gem. § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber…

UFSW RV/1113-W/02Geschäftsführervergütung, wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer, Sachbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2003

…Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 22 Z 2 EStG 1988. Demnach sind Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt werden, Einkünfte aus genannter Tätigkeit. Eine wesentliche Beteiligung liegt dann…

BMF-010222/0243-VI/7/2009Information zu den Neuerungen zur Kommunalsteuer ab 2010
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0243-VI/7/200923.12.2009

…geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer umfasst. Bemessungsgrundlage Zur Bemessungsgrundlage gehören Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die der freie Dienstnehmer als Gegenleistung (Entgelt) für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des freien Dienstvertrages erhält. Als Vergütungen jeder Art sind auch jene Bezüge (zB Auslagenersätze für freie…

BFG RV/7102895/2016DB/DZ-Pflicht eines zu 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2016

…und soll gleichzeitig eine klare Abgrenzung von den beitragsfreien Bezügen gewährleisten. Auf Grund des Gesetzeswortlautes ist folglich bei den beitragspflichtigen Arbeitslöhnen von zwei Gruppen von Bezügen auszugehen: Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 gewährt werden. Gehälter und sonstige Vergütungen…

UFSK RV/0702-K/07DB- und DZ-Pflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer (Fahrtkostenvergütungen in Form von Kilometergeldern).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.10.2008

…Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- und Stammkapital der…

UFSW RV/0299-W/08Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag von den Vergütungen für den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer - wirtschaftlicher Organismus und Eingliederung auch dann gegeben, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer den Betrieb (Beratungsleistungen) alleine führt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2010

…Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von…

UFSK RV/0022-K/04DB- und DZ-Pflicht für Vergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.11.2004

…Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988. Die Regelung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag, der von der in § 41 FLAG festgelegten Beitragsgrundlage…

UFSG RV/0352-G/02DB- und DZ-Pflicht für die Vergütungen des mehrheitlich beteiligten Gesellschafters, der nicht Geschäftsführer ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2004

…Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Nach § 22 Z. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 fallen unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von…

UFSW RV/2152-W/08Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Vergütungen des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.04.2012

…der Beschäftigung des Herrn Name nicht auseinandergesetzt. Strittig sei, ob die in den Kalenderjahren 2002 bis 2006 für die Geschäftsführungstätigkeit an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Alleingesellschafter ausbezahlten Gehälter und sonstigen Vergütungen als Einkünfte nach § 22 Z. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 zu qualifizieren…

UFSK RV/0547-K/07DB- und DZ-Pflicht von den Gehältern und sonstigen Vergütungen eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2010

…ausgeführt, dass die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von der Kapitalgesellschaft an den wesentlich beteiligten Geschäftsführer für seine sonst (mit Ausnahme der Weisungsgebundenheit) alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden, der DB- und DZ- Bemessung zuzurechnen seien…