…Weise unverhältnismäßig beeinträchtigt würde. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in der Existenzgefährdung. Diese müsste gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend (auch) mit verursacht sein. Allerdings bedeutet persönliche Unbilligkeit nicht nur Gefährdung der Existenzgrundlagen oder des Nahrungsstandes bzw. besondere finanzielle Schwierigkeiten…
…Weise unverhältnismäßig beeinträchtigt würde. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in der Existenzgefährdung. Diese müsste gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend (auch) mit verursacht sein. Allerdings bedeutet persönliche Unbilligkeit nicht nur Gefährdung der Existenzgrundlagen oder des Nahrungsstandes bzw. besondere finanzielle Schwierigkeiten…
…Weise unverhältnismäßig beeinträchtigt würde. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in der Existenzgefährdung. Diese müsste gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend (auch) mit verursacht sein. Allerdings bedeutet persönliche Unbilligkeit nicht nur Gefährdung der Existenzgrundlagen oder des Nahrungsstandes bzw. besondere finanzielle Schwierigkeiten…
…Unbilligkeit ist dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändert (VwGH 27.4.200021.11.2007, 992007/13/0086/15/0161; VwGH 22.9…
…dieser Abgaben abgewendet werden könnte (VwGH 30.1.1991, 87/13/0094). Allerdings bedeutet "persönliche Unbilligkeit" nicht nur Gefährdung der Existenzgrundlagen oder des Nahrungsstandes bzw. besondere finanzielle Schwierigkeiten und Notlagen. Es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschulden mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden ist, die außergewöhnlich sind…
…gerade) die Einhebung der Abgaben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Abgabenschuldners, in besonderer Weise beeinträchtigen würde. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtwerbers gefährden würde oder die Abstattung der Abgabenschuld mit…
…der mit dem heutigen Aussetzungsbegehren dargestellte beantragte Aussetzungsbetrag von € 65.723,84. Die Bf., die in Zypern tätig sei, habe keine Bankverbindlichkeiten und keine sonstigen offenen Lieferantenverbindlichkeiten oder sonstige Verbindlichkeiten und sei daher aufgrund dieses Umstandes nicht als Gefährdungsfall anzusehen, sodass keine Gefährdung der…
…Vollstreckung der angefochtenen Entscheidung die umgehende Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen sowie die Vernichtung seiner Existenzgrundlage und der seines minderjährigen Kindes zur Folge hätte. Zum anderen behauptet er im nächsten Absatz das Gegenteil, dass nämlich - bei in absehbarer Zeit unveränderter Vermögenslage (!) - die Gewährung der…
…vor rechtskräftiger Beendigung des Abgabenverfahrens den zu entrichtenden Abgabenbetrag, ohne Gefährdung seiner Existenz bzw. die seiner Familie, vorzufinanzieren, da er aufgrund der hohen Zinsenbelastung infolge Fremdfinanzierung mit einem Konkurs rechnen müsse. Dieser Umstand würde den Eintritt eines unersetzbaren Schadens im Sinne des Artikel 244 ZK…
…Weiters mit der aus der weltweiten Finanzkrise resultierenden schweren wirtschaftlichen Notsituation, durch die der Gatte der Bw., ein Vermögensberater, sein gesamtes Vermögen verloren hat. Das Nichtvorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit wurde einzig mit der Existenz des von der Bw. geführten Gewerbebetriebes bzw. mit der Erwartung…
…da die Einhebung die Existenz des Unternehmens gefährden würde oder die Abstattung mit außergewöhnlichen wirtschaftlich negativen Auswirkungen verbunden sei. Durch das plötzliche Ableben des Geschäftsführers PL sei das Unternehmen in eine wirtschaftlich schwierige Lage versetzt worden, welche durch den unermüdlichen Einsatz der Gattin BL habe…
…bei der Sozialversicherung wurden dem Bw. monatliche Raten von 200,00 Euro gewährt und ist damit zu rechnen, dass die dortige Restschuld in einem Jahr abbezahlt ist, sodass danach auch dieser Betrag dem Bw. zur freien Verfügung bleibt. Aufgrund dieses Vorbringens erscheint die Gefährdung der…
…eine allfällige Verschleuderung von Vermögenswerten, wie in der Literatur oft als Beispiel angeführt, vom Antragsteller nicht einmal behauptet worden sei. Auch eine eventuelle Gefährdung der "Existenz des Abgabepflichtigen und seiner Familie" sei im Falle einer Privatstiftung wohl kaum zu gewärtigen, zumal diese Stiftung seit Mitte…
…damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteilen bzw. der Gefährdung der Existenz - wäre im gegenständlichen Fall erst anzunehmen, wenn tatsächlich die Abgabeneinhebung vollzogen würde. Unter Beachtung der krankheitsbedingten eingeschränkten Erwerbsfähigkeit (eine Darstellung zum Leben mit Krebs werde beigeschlossen) wäre persönliche Unbilligkeit dadurch gegeben, dass die Einhebung in einem…
…der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdete. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus persönlichen Gründen) nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung…
…ließ sich eine Gefährdung der Existenzgrundlage nicht ableiten. Die Beschwerdeführerin konnte laut dem ursprünglich vorgelegten Bericht - wie bereits die belangte Behörde ausgeführt hat - im Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 ihren Umsatz auf 13.137.729,83 Euro steigern und der Bilanzgewinn hat im…
…ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO könne persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine persönliche Unbilligkeit liege nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährden würde…
…was darüber hinausgehe, würde die Existenz gefährden. Letztendlich wurde um Ermäßigung ersucht. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 06.06.2016 als unbegründet ab. So sei die Haftungsinanspruchnahme gerade deshalb erfolgt, weil der "geringe" Rückstand an Betriebssteuern nicht entrichtet worden sei. Auch könnten…
…nicht zu beseitigen. Der der Bf. verbleibende Betrag von 223,53 Euro stehe außer Verhältnis zur einzuhebenden Abgabenschuld. Deren Abstattung wäre sohin nur durch die Veräußerung von Vermögen möglich. Die Bf. komme mit ihren finanziellen Mitteln ohne Gefährdung ihrer Existenz gerade noch über die Runden…
…Vorbringen der Entstehungsgeschichte und des Hintergrundes des Abgabenrückstandes für eine sachliche Unbilligkeit plädiert werde. Richtig sei vielmehr, dass das Nachsichtsansuchen ausschließlich auf den Grund der persönlichen Unbilligkeit gestützt werde. Diese persönliche Unbilligkeit werde wie im Nachsichtsantrag ausgeführt auf die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Berufungswerberin…