…des Finanzamtes sei somit inhaltlich rechtswidrig, da auf Grund der Bestimmungen des § 8 Abs. 4 AsylG die befristete Aufenthaltsberechtigung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung auch über den Zeitraum Juni 2007 hinaus Gültigkeit habe, und weiters der Bw. keine Leistung aus der Grundversorgung erhalte. Der Bw…
…Antragsteller nach Stellung eines Verlängerungsantrages, unbeschadet fremdenpolizeilicher Bestimmungen, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag weiterhin rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig. In Zusammenfassung obiger Ausführungen ist zunächst zur Tochter M festzustellen: Der Aufenthaltstitel, aufgrund dessen sie sich im Bundesgebiet aufhielt, verlor im Juli 2008 seine Gültigkeit…
…Wirksamkeit des Aufenthaltstitels nach § 8 NAG bei Erstausstellung mit dem Ausstellungsdatum. Eine rückwirkende erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels ist nicht vorgesehen. Die bloße Antragstellung oder Antragsbestätigung ist noch kein Aufenthaltstitel i.S. § 8 NAG, ein Aufenthaltstitel iS § 8 NAG liegt erst ab Beginn dessen Gültigkeit vor…
…der Vergangenheit bereits mehrfach verlängert worden sei. Schon aus Gründen des Vertrauensschutzes wäre bei einer engen Auslegung die Gesetzesänderung hinsichtlich § 3 FLAG im Vergleich zu vergangener Fassung gleichheitswidrig. In dieser Fassung, welche bis 31. Dezember 2005 Gültigkeit gehabt habe, sei der Anspruch auf Familienbeihilfe im…
…dass der Bw. und seine genannten Kinder ab 18.2.2009 einen Aufenthaltstitel nach den Bestimmungen des NAG innehaben und ab Februar 2009 das Finanzamt dem Beihilfenwerber wiederum die Beihilfe für seine Kinder gewährte. Für den hier relevanten Zeitraum von Juli 2006 bis Jänner 2009…
…Aufenthaltstitel erst am 14. 2. 2008 (mit Gültigkeit bis 13. 2. 2009) erteilt werden. In Entsprechung der vorstehenden Darstellung ist offensichtlich, dass sich die Kinder A. und J. im Zeitraum vom 3. 3. 2005 bis 14. 2. 2008 illegal im Bundesgebiet aufgehalten haben. Nach einem…
…Nach dieser Regelung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie selbst sowie die anspruchsvermittelnden Kinder entweder einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 oder 9 NAG haben, oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt wurde oder die subsidiäre Schutzberechtigung…
…kein Aufenthaltstitel iSd § 8 NAG; ein Aufenthaltstitel iSd § 8 NAG liegt erst ab Beginn dessen Gültigkeit vor. Erst ab diesem Zeitpunkt ist für Zwecke der Familienbeihilfe die Voraussetzung nach Vorliegen eines rechtmäßigen Aufenthalts gegeben. Das Vorbringen des Beschwerdeführers, der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung sei eine lange…
…nach Ablauf der Gültigkeit des vorigen Aufenthaltstitels gestellt wurde, steht er nach § 24 Abs. 2 NAG rechtlich einem Erstantrag gleich. Da ein solcher Antrag nicht unmittelbar ein Aufenthaltsrecht schafft, hielt sich A bis zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft tatsächlich ohne rechtlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet auf…
…gem. § 10 Abs. 4 FrG mit einer Gültigkeit bis 19.9.2006 erteilt worden seien. Die beantragte Zuerkennung der Beihilfe wies das Finanzamt mit Bescheid vom 12.11.2007 unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des § 3 FLAG ab. In ihrer Entscheidung führt die Abgabenbehörde I…
…Eine rückwirkende erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels ist nicht vorgesehen. Mit anderen Worten ausgedrückt ist sohin die bloße Antragstellung oder Antragsbestätigung noch kein Aufenthaltstitel, sondern liegt nach der Rechtsprechung des BFG und des Verwaltungsgerichtshofes ein solcher nach § 8 NAG erst ab Beginn dessen Gültigkeit vor (vgl…
…vorläufig beibehalten. Im Sinn dieser Regelungen bewirkten somit die rechtzeitig gestellten Anträge des Berufungswerbers und der Kinder G und A , dass die früheren Aufenthaltstitel während des laufenden Verlängerungsverfahrens ihre Gültigkeit behielten. Der Umstand, dass die Kinder gleichzeitig einen anderen Aufenthaltstitels beantragten, ändert zufolge der in …
…der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltstitel gestellt, der Umstand, dass gleichzeitig die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt wurde, ändert nach der in Absatz 4 vorgesehenen Regelung nichts an dieser Tatsache. Im Sinn der zitierten gesetzlichen Regelung hat daher der bisherige Aufenthaltstitel während des laufenden Verfahrens weiterhin Gültigkeit…
…BF hat eine Gültigkeit bis 20.7.2032. Für die mj. BF wurde am 12.1.2021 ein Antrag auf "Rot-Weiß-Rot Karte plus (§ 46/1/2)" gestellt, welcher Antrag mit nunmehr angefochtenem Bescheid abgewiesen wurde. Zusammenführende Person ist der Vater, der über Aufenthaltstitel …
…mit Gültigkeit von 5.7.2012 bis 4.7.2013 gehabt hätte. Der Antrag auf weitere Verlängerung des Aufenthaltstitels sei von dieser persönlich am 29.8.2013 zurückgezogen worden. Nachweise betreffend die geltend gemachten Kirchenbeiträge seien nicht vorgelegt worden. Rechtliche Würdigung: Aufwendungen für Familienheimfahrten eines…
…in Österreich aufgehalten haben. Das Finanzamt geht aber offenbar davon aus, dass durch die verspätete Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses durch die Berufungswerberin für Zeiträume nach Ablauf bis zur Verlängerung auch kein Aufenthaltstitel vorgelegen sei. Eine derartige Rechtsansicht ist jedoch verfehlt. Dazu ist nämlich auszuführen…
…mit einer Gültigkeit bis 08.07.2017 ausgestellt. Für das Kind E. G. C. wurden bereits Karten mit dem Aufenthaltstitel: Familienangehöriger am 10.12.2014 gültig bis 10.12.2015, 11.12.2015 bis 11.12.2016 ausgestellt. Am 12.12.2016 wurde eine weitere…
…Fall - vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels eingebracht worden ist. Ad "6. Familienbeihilfe in gutem Glauben bezogen:" Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat gemäß § 26 Abs. 1 FLAG die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine rein objektive Rückzahlungspflicht…
…100/2005 in Österreich vorgelegen hätte, ist daher aktenwidrig und schlichtweg unrichtig. Die erstmalige Zuerkennung eines Aufenthaltstitels gemäß § 8 NAG wirkt konstitutiv ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit der (im gegenständlichen Fall erteilten) Aufenthaltsbewilligung. Da sich die Bf. im Zeitraum Oktober 2022 nicht rechtmäßig in Österreich…
…Ablauf der Gültigkeitsdauer des ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels einen Antrag auf Ausstellung eines weiteren Aufenthaltstitels gestellt haben. Der zuletzt erteilte Aufenthaltstitel beruhte auf § 49 Abs. 1 FrG, wonach Angehörige von Österreichern Niederlassungsfreiheit haben. Die Gültigkeit dieses zuletzt erteilten Aufenthaltstitels war im Zeitpunkt des Inkrafttretens des…