5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…
…allerdings auch deswegen, weil lediglich Teilnahmebestätigungen und nicht die Beschreibung der im Sachverhalt angeführten diversen Seminarinhalte vorgelegen waren Herzog-Jirecek führen diesbezüglich im Steuerzahler Handbuch 2001 (für die Veranlagung 2000) auf Seite 200, zu Fortbildungskosten aus: "Begünstigungsfähig sind außerdem nicht nur Fortbildungsmaßnahmen, sondern auch Ausbildungsmaßnahmen…
…Nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen (ebenso § 4…
…Am 11.12.2014 wurde die Bf. von der belangten Behörde aufgefordert, Nachweise bzw. Bestätigungen im Zusammenhang mit den geltend gemachten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorzulegen. Mit bei der belangten Behörde am 22.01.2015 eingelangtem Schreiben teilte die Bf. mit, dass sie - weil von ihr…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen…
…den verpflichtenden Lehrveranstaltungen und nicht zu den freiwilligen Veranstaltungen, weshalb diese Exkursionen auch zu den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dazugerechnet werden müssten. Nach einem weiteren Ermittlungsverfahren erließ das Finanzamt eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte in der Bescheidbegründung aus, weshalb den beantragten Volkskunde-Studiumskosten die Anerkennung zur…
…cit. sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen. Mit der Einfügung der Z 10 in die Bestimmung des…
Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass eine berufliche Veranlassung der gegenständlichen Kosten vorliegt, weil die vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits beruflich notwendig sind und diese von der Bw. sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit…
…Einstellung ist im allgemeinen Arbeitsprozess sicherlich notwendig und auch lobenswert, jedoch müssen die von der Bw. als Fortbildungsmaßnahmen beurteilten Seminare auch die Möglichkeit bieten, Wissen in berufsspezifischer Hinsicht und nicht nur in allgemeiner Art und Weise zu vermitteln. Da dies im vorliegenden Berufungsfall nicht vorliegt…
…Satz leg. cit. auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Für „Werbungskosten“ wie auch „Betriebsausgaben“ ist maßgeblich, dass der…
…Werbungskosten sind. Gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten. Gemäß …
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten u.a. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Um Fortbildung handelt es sich dann, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert…
…gemachte Werbungskosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zählen Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen…
…AbgÄG 2004, BGBl. I 2004/180, zählen dazu auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Diese Gesetzesbestimmung ist gemäß §…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG ua. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit sowie Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen, die in gleicher Weise mit…
…Nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG sind Werbungskosten ua. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…
…Bw. aus, bei den von ihr besuchten Kursen "NLP-Practioner" und dem "Einführungsseminar" handle es sich um eine Aus- und Fortbildungsmaßnahme. Der Kurs befasse sich mit Kommunikation und Rhetorik sowie Teamfähigkeit und stehe daher in direktem Zusammenhang mit der von ihr ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Der…
…Bw. für Bildungsmaßnahmen geltend gemachten Kosten nur insoweit berücksichtigt werden können, als sie nicht bereits vom Arbeitgeber getragen worden seien. Der Vollständigkeit halber werde erwähnt, dass für Fortbildungsmaßnahmen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, eine berufliche Veranlassung nur dann angenommen werden dürfe…
…der Einnahmen. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 normiert genauer, dass zu den Werbungskosten auch die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit zählen. ISd. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG…
…Ausbildung werden von der Bf. Aufwendungen von 4.869,63 Euro (Ausbildungskosten von 2.395,00 Euro zuzüglich Reiseaufwendungen von 2.474,63 Euro) unter dem Titel Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als Werbungskosten geltend gemacht. Nach der von der Bf. übermittelten Vereinbarung mit der…