5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…
…allerdings auch deswegen, weil lediglich Teilnahmebestätigungen und nicht die Beschreibung der im Sachverhalt angeführten diversen Seminarinhalte vorgelegen waren Herzog-Jirecek führen diesbezüglich im Steuerzahler Handbuch 2001 (für die Veranlagung 2000) auf Seite 200, zu Fortbildungskosten aus: "Begünstigungsfähig sind außerdem nicht nur Fortbildungsmaßnahmen, sondern auch Ausbildungsmaßnahmen…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Von einem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit ist dann auszugehen, wenn die durch die Bildungsmaßnahme erworbenen Kenntnisse in einem…
…sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. …. 10. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. (…)"…
…Am 11.12.2014 wurde die Bf. von der belangten Behörde aufgefordert, Nachweise bzw. Bestätigungen im Zusammenhang mit den geltend gemachten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorzulegen. Mit bei der belangten Behörde am 22.01.2015 eingelangtem Schreiben teilte die Bf. mit, dass sie - weil von ihr…
…EStG 1988 in der hier anzuwendenden Fassung des BGBl. I 106/1999 gehören Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MR, vom 20. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 10. Februar 2006 betreffend Einkommensteuer für 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie in der Berufungsvorentscheidung…
…Einstellung ist im allgemeinen Arbeitsprozess sicherlich notwendig und auch lobenswert, jedoch müssen die von der Bw. als Fortbildungsmaßnahmen beurteilten Seminare auch die Möglichkeit bieten, Wissen in berufsspezifischer Hinsicht und nicht nur in allgemeiner Art und Weise zu vermitteln. Da dies im vorliegenden Berufungsfall nicht vorliegt…
…Nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen (ebenso § 4…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen…
…den verpflichtenden Lehrveranstaltungen und nicht zu den freiwilligen Veranstaltungen, weshalb diese Exkursionen auch zu den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dazugerechnet werden müssten. Nach einem weiteren Ermittlungsverfahren erließ das Finanzamt eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte in der Bescheidbegründung aus, weshalb den beantragten Volkskunde-Studiumskosten die Anerkennung zur…
…cit. sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen. Mit der Einfügung der Z 10 in die Bestimmung des…
Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass eine berufliche Veranlassung der gegenständlichen Kosten vorliegt, weil die vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits beruflich notwendig sind und diese von der Bw. sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit…
…sind. Gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten. Demgegenüber regelt…
…Vortragende (bzw. Coach) beinhaltete. Es kann in der Folge das absolvierte Training nicht als Aus- oder Fortbildungsmaßnahme qualifiziert werden und in der Folge auch eine Definition als vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben nicht stattfinden. Es war aus den angeführten Gründen spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 8…
…Satz leg. cit. auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Für „Werbungskosten“ wie auch „Betriebsausgaben“ ist maßgeblich, dass der…
…Werbungskosten sind. Gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten. Gemäß …
…Aus-/Fortbildungskosten Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 stellen Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit sowie Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten dar. …
…Die Finanzierung dieser berufsspezifischen Aus bzw. Fortbildungsmaßnahme wurde mir zu 100% durch die sogenannte Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS, ESF) sowie durch meinen damaligen Dienstgeber (Fa1) bereitgestellt. Es folgt ein Auszug aus den damals geltenden Förderrichtlinien: - Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 3) Wer…
…sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. [...]. Werbungskosten sind auch:" [...] "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit [!] und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen…