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VB-0336Anlage 1
geltende FassungRichtlinien14.11.2022

Anlage 1 Liste der Fischereierzeugnisse, die den Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen | KN-Code | Warenbezeichnung | ex | 0301 91 | Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster), lebend, ausgenommen aus Binnenfischerei | ex |…

UZKAbschnitt 2 Seefischerei und Meereserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Seefischerei und Meereserzeugnisse Artikel 208 Erzeugnisse der Seefischerei und andere Meereserzeugnisse (1) Unbeschadet des Artikels 60 Absatz 1 sind bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von den Einfuhrabgaben befreit: a)Erzeugnisse der Seefischerei und andere Meereserzeugnisse, die im Küstenmeer eines Landes oder…

ZT-250513.5. Kontingente für Fischereierzeugnisse aus Peru (Kontingente Nrn. 09.7195, 09.7196, 09.7197, 09.7198, 09.7199, 09.7200, 09.7201, 09.7202, 09.7203, 09.7204 und 09.7205)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

13.5. Kontingente für Fischereierzeugnisse aus Peru (Kontingente Nrn. 09.7195, 09.7196, 09.7197, 09.7198, 09.7199, 09.7200, 09.7201, 09.7202, 09.7203, 09.7204 und 09.7205) Laut Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 404/2013 in…

MO-83007.19. MO19 Fischereierzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.06.2017

7.19. MO19 Fischereierzeugnisse 7.19.1. VO 1984/2003 - Statistisches Dokument Großaugenthun und Schwertfisch siehe VP 01812/074V2008, VP 01814/076V2008 Verordnung (EG) Nr. 1984/2003 der Kommission über eine Regelung zur statistischen Erfassung von Schwertfisch und Großaugenthun in der Union (1) Bei der…

ZT-250516. autonome Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

16. autonome Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse Diese Bestimmung betrifft die Kontingente Nrn. 09.2503, 09.2504, 09.2505, 09.2746, 09.2748, 09.2750, 09.2754, 09.2759, 09.2760, 09.2761, 09.2762, 09.2765, 09.2770, 09.2772, 09.2774, 09.2776, 09…

VB-0311Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

Die Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse (VB-0311) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und BeschränkungenBeschränkungen für die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen anlässlich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2136/89, der Verordnung (EWG…

VB-03110. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen anlässlich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie die Kontrolle der zulässigen Mindestgrößen für Fische sind die folgenden: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 3703/85 der…

VB-03111. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien01.10.2019

1. Gegenstand (1) Vermarktungsnormen bestehen für folgende Waren: | KN-Code | Warenbezeichnung |   |   | Folgende Seefische, frisch oder gekühlt ausgenommen Fischfilet und anderes Fischfleisch der Position 0304: |   | 0302 22 | Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa) |   |…

VB-03112. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien04.09.2009

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die im Abschnitt 1 genannten Waren unterliegen der Einfuhrkontrolle durch Organe des Bundesamtes für Ernährungssicherheit - Qualitätskontrolle spätestens in dem Zeitpunkt, in dem die Waren dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gestellt werden. (2) Der…

VB-03112.2. Einfuhrkontrolle
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

2.2. Einfuhrkontrolle 2.2.1. Kontrollorgane (1) Die Einfuhrkontrolle obliegt in Österreich fachlich befähigten Kontrollorganen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES), Gruppe Vermarktungs- und Qualitätsnormen, Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Tel. 05 555 4131232352, E-Mail: kontrolle-baes@baes.gv.at. (2) Die Verständigung der Kontrollorgane…

VB-03112.2.2. Kontrollbescheinigung
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

2.2.2. Kontrollbescheinigung (1) Das Kontrollorgan ist befugt, die Waren vor ihrer Abfertigung durch die Zollbehörde auf ihre Vermarktungsnormen zu untersuchen und in die Begleitpapiere Einsicht zu nehmen. Das Kontrollorgan ist dabei ermächtigt, die Packstücke in der erforderlichen Anzahl zu öffnen oder öffnen zu…

VB-03112.2.3. Einfuhrstellen
geltende FassungRichtlinien28.07.2011

2.2.3. Einfuhrstellen (1) Die Einfuhrkontrolle der unter Abschnitt 1 fallenden Waren erfolgt nur bei den in Abs. 2 und 3 angeführten Einfuhrstellen. Diese Waren dürfen daher zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr nur bei diesen Zollstellen abgefertigt werden, falls noch keine EG…

VB-03112.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
geltende FassungRichtlinien28.07.2011

…im(1) Die Beschränkungen Abschnitt 1 genannten Waren können Bewilligungen zum Anschreibeverfahrenfür Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse sind im Hinblick auf die nach dem TierseuchenrechtZolltarif mit der Maßnahme "VB-0311: Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse" (sieheVuB-Code VB-0320"0311") durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich nicht erteilt werdengekennzeichnet…

VB-03112.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für die im Abschnitt 1 genannten Waren können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die nach dem Tierseuchenrecht (siehe VB-0320) durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich nicht erteilt werden. Wenn es die konkret zu setzenden Überwachungsmaßnahmen in Einzelfällen gestatten, können für…

VB-03113. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

3. Ausnahmen (1) Der Einfuhrkontrolle unterliegen nur jene Waren, die in der EU "vermarktet" werden. Unter Vermarktung sind dabei das erste Anbieten und der erste Verkauf für den menschlichen Verzehr auf dem Gebiet der GemeinschaftUnion zu verstehen. Von der Einfuhrkontrolle ausgenommen sind daher alle jene…

VB-03114. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) ist gemäß § 21 Abs. 2 des Vermarktungsnormengesetzes als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder…

BMF-010311/0067-III/11/2019Information zu der am 1. Oktober 2019 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse (VB-0311)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0067-III/11/201901.10.2019

…für die Art Scomber japonicus) in die Kontrolle von Vermarktungsnormen anlässlich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen einbezogen. Somit unterliegen nunmehr alle Makrelenarten des KN-Codes 0302 44 dieser Kontrolle. Diese Änderung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse (VB-0311 Abschnitt 1) berücksichtigt. &nbsp…

VB-03364. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Seekatzen gehören), Köpfe, Schwänze, Blasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse. Hinweis: Die in den Z 3 bis 13 angeführten Ausnahmen wurden in der Liste der Fischereierzeugnisse, die den Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen (Anlage 1), berücksichtigt. (2) Das Vorliegen einer der Ausnahmefälle gemäß Abs. 1 ist im…

VB-03360. Einführung
geltende FassungRichtlinien22.09.2022

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den ZollämternZollorganen anlässlich der Einfuhr und der Ausfuhr von Fischereierzeugnissen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung…

UZK-DAUnterabschnitt 4 Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Unterabschnitt 4 Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren Artikel 129 Zollrechtlicher Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Zum Nachweis des zollrechtlichen Status der in Artikel…