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Findok · Richtlinien

VB-0311

Einleitung

geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0067-III/11/2019gilt ab 01.08.2016

Inhaltsverzeichnis der VB-0311

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse (VB-0311) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und BeschränkungenBeschränkungen für die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen anlässlich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2136/89, der Verordnung (EWG) Nr. 1536/92, der Verordnung (EWGEG) Nr. 28472406/9396 und, der Verordnung (EG) Nr. 24061224/962009, der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0067-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0031-IV/8/2007
Stammnummer
27089
Enthalten in Fassung
7, 8, 9 (geltend: 9)
Gültig
01.08.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF