Findok · Richtlinien
VB-0311
2.3. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0067-III/11/2019gilt ab 28.07.2011
Inhaltsverzeichnis der VB-0311
Wortlaut laut Findok
2.3. Bewilligungen zum AnschreibeverfahrenZolltarif und Codierungen in e-zoll
Für die im(1) Die Beschränkungen Abschnitt 1 genannten Waren können Bewilligungen zum Anschreibeverfahrenfür Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse sind im Hinblick auf die nach dem TierseuchenrechtZolltarif mit der Maßnahme "VB-0311: Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse" (sieheVuB-Code VB-0320"0311") durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich nicht erteilt werdengekennzeichnet.
Wenn es(2) Für die konkret zu setzenden Überwachungsmaßnahmen in Einzelfällen gestatten, können für bestimmte Waren Bewilligungen zum Anschreibeverfahren erteilt werden. In diesen Fällen ist vorCodierung der Bewilligungserteilung im Wege des Bundesministeriums für Finanzen das Einvernehmen mit der Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Gesundheit, herzustellen.in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Informationscodes und Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Zusätzlicher Information Code
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Code
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Text
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Hinweise
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70800
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Antrag auf Durchführung der Vermarktungsnormenkontrolle
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Siehe Abschnitt 2.2.1.
Dokumentenarten
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Dokumenten-artencode
(BESCH_ART_CODE)
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Beschreibung
(KURZ_BESCHR)
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Hinweise
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7261
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EG-Kontrollbescheinigung - Vermarktungsnormenkontrolle
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Siehe Abschnitt 2.2.2.
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7262
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Ausnahme für Fischkonserven
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Siehe Abschnitt 3 Abs. 3 - dieser Code ist nur bei Fischkonserven zulässig
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7279
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Ausnahme - Ware von VuB 0311 (Vermarktungsnormenkontrolle) nicht erfasst
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Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 3. oder einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 1.;
dieser Code darf nicht gemeinsam mit einem der folgenden Codes verwendet werden: 70800 oder 7261
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0067-III/11/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0031-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27089
- Enthalten in Fassung
- 4, 5, 6, 7, 8, 9 (geltend: 9)
- Gültig
- 28.07.2011 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF