…einer Lieferung oder in einer sonstigen Leistung besteht. Im Erkenntnis vom 4.6.2003, 98/13/0178 führt der VwGH aus, dass nach dem Urteil des EuGH 16.10.1997, Rs C-258/95 Fillibeck, ein Arbeitgeber keine Dienstleistung im Sinne des Art. 2 Abs…
…0178, unter Verweisung auf die EuGH-Entscheidung vom 16. Oktober 1997, C-258/95 - "Fillibeck", entschieden, dass ab dem EU-Beitritt Österreichs keine Dienstleistung gegen Entgelt vorliegt, wenn zwischen der unentgeltlichen Arbeitgeberleistung und der Arbeitsleistung oder dem Lohn der Arbeitnehmer keine konkrete Verknüpfung besteht. Da…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 13. Jänner 2004 über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien, vertreten durch Mag. Astrid Krünes, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1993 bis 1995 sowie…
…des Arbeitnehmers im Sinne von Art. 6 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie (vgl. EuGH 16.10.1997, Rs C-258/95, Fillibeck, Rz. 26). Eine solche Auslegung ist daher in den Fällen geboten, in denen der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, die Strecke zwischen seiner Wohnung…
…der "Dienstleistungen gegen Entgelt" setzt das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem empfangenen Gegenwert voraus (EuGH 16.10.1997, Rs C-258/95, Julius Fillibeck Söhne GesmbH Co KG, betreffend unentgeltliche Beförderung von Arbeitnehmern). Ein derartiger Zusammenhang liegt dann nicht vor…
…dürfe. Dass dem Vorliegen von derartigen Vereinbarungen indizielle Wirkung zukommen kann, hat der EuGH bereits in der Rs. "Fillibeck" dargelegt. Ein Verlassen des Arbeitsplatzes war daher grundsätzlich erlaubt und auch faktisch möglich. Dies wurde von der Berufungswerberin auch nicht bestritten (Vorlageantrag vom 24.03.2009)…
…Begründend wird ausgeführt, dass die Ansicht des Finanzamtes dem Urteil des EuGH, 14.10.1997, C-158/95, Julius Fillibeck Söhne GmbH & Co. KG, und den UStRl 2000 Rz 71 zuwiderlaufe. In der genannten Randzahl der UStR werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die unentgeltliche Beherbergung…
…und Beherbergungsgewerbes - als Eigenverbrauch der Umsatzbesteuerung. Gegen den im Anschluss an die Umsatzsteuerprüfung erlassenen Umsatzsteuerbescheid des Jahres 2004 wurde fristgerecht berufen. In der Berufung wurde unter anderem ausgeführt, dass der EuGH in der Rechtssache Julius Fillibeck Söhne GmbH & Co KG (EuGH von 16. 10. 1997…
…sich nahmen oder verweigerten. Mit Erkenntnis VwGH 17.7.2002, 98/13/0178, habe der Gerichtshof unter Hinweis auf die Entscheidung des EuGH "Fillibeck" entschieden, dass eine Umsatzbesteuerung der Überlassung kostenloser Mahlzeiten an Arbeitnehmer nicht in Betracht komme, wenn die Arbeitgeberleistungen vorwiegend betrieblichen Interessen dienten…
…habe bzw. kein entsprechender Lohnabzug erfolge. Die Bw. verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des EuGH vom 16. Oktober 1997, RS C-258/95, Julius Fillibeck Söhne GmbH & Co KG, zu Art. 2 Z 1 und Art. 6 Abs. 2 der 6. MWSt-Richtlinie…
…Hotel Scandic Gasaback, werde vom EuGH bejaht, dass eine geringfügige Gegenleistung als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage gelte. Die Rechtsprechung des EuGH zu "Fillibeck" (EuGH von 16.10.1997, Rs C-258/95) sage aus, dass Leistungen an Arbeitnehmer, denen eindeutig ein Austauschverhältnis zugrunde liege - dh der Leistung…
…Leistung somit nicht zu unternehmensfremden Zwecken erbracht werde (vgl. EuGH 6.10.1997, Rs C-258/95, Fillibeck). Kein Leistungsaustausch und kein Eigenverbrauch seien gegeben, wenn das Verhalten des Arbeitgebers ausschließlich oder überwiegend vom eigenen Interesse diktiert sei, somit bei Abwägung aller Umstände dazu diene…
…Leistung somit nicht zu unternehmensfremden Zwecken erbracht werde (vgl. EuGH 6.10.1997, Rs C-258/95, Fillibeck). Kein Leistungsaustausch und kein Eigenverbrauch seien gegeben, wenn das Verhalten des Arbeitgebers ausschließlich oder überwiegend vom eigenen Interesse diktiert sei, somit bei Abwägung aller Umstände dazu diene…
…Arbeitsstätte und zurück sicherstellt (vgl. EuGH 16.10.1997, Rs C258/95, Fillibeck). Für die Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben ist vielmehr entscheidend, ob hinsichtlich der Eigenverbrauchsbesteuerung für Dienstnehmer des Entlohnungsschemas I und II (nunmehr VII: Fahrer, Lenker, Kontrolleure) aus dem Arbeitsbogen der…
…Tolsma, C-16/93, Rn 13 bis 20,; 16.10.1997, Fillibeck, C-258/95, Rn 15-17). Im Beschwerdefall lägen zwei getrennte Zahlungsvorgänge, nämlich einerseits Zahlungen an die Bf. für deren Leistungen (Bar und Zimmer) und Zahlungen an die PP für deren Sexualdienstleistungen vor…
…der erbrachten Dienstleistung und dem empfangenen Gegenwert voraus (EuGH 16.101997, Rs C-258/95, Julius Fillibeck Söhne GesmbH Co KG betreffend die unentgeltliche Beförderung von Arbeitnehmern). Ein derartiger Zusammenhang liegt dann nicht vor, wenn der Arbeitnehmer für die Sachzuwendung nichts zu bezahlen hat und…
…246/08, Kommission/Finnland , Rn 45; 21. 3. 2002, Rs C-174/00, Kennemer Golf , Rn 39; 16. 10. 1997, Rs C-258/95, Fillibeck, Rn 12; 12. 9. 2000, Rs C-358/97, Kommission/Irland , Rn 32; 16. 12. 2010, Rs C-270/09,…
…Nach dem, auch in der Anfragebeantwortung erwähnten Urteil des EuGH vom 16.10.1997 C-258/95, Fillibeck, erfüllt zwar die unentgeltliche Beförderung von Arbeitnehmern von der Wohnung zur Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber grundsätzlich den privaten Bedarf der Arbeitnehmer und dient damit unternehmensfremden Zwecken. Eine…
…zurücklegen, verwenden sie das Fahrzeug für private Zwecke, so auch bei den beruflich veranlassten Fahrten zum und vom Arbeitsplatz (siehe BFG 17.06.2015, RV/5101752/2014 unter Verweis auf EuGH in der Rs Fillibeck). Bei den wenigen Dienstreisen im Beschwerdezeitraum, kann davon ausgegangen werden…
…zurücklegen, verwenden sie das Fahrzeug für private Zwecke, so auch bei den beruflich veranlassten Fahrten zum und vom Arbeitsplatz (siehe BFG 17.06.2015, RV/5101752/2014 unter Verweis auf EuGH in der Rs Fillibeck). Bei den wenigen Dienstreisen im Beschwerdezeitraum, kann davon ausgegangen werden…