…erklärte Tschechien, ab 1.11.2013 nicht der vorrangige Staat für die Gewährung der Familienleistungen zu sein. Für den Monat Oktober 2013 wird dies nicht bestätigt. Der Bf hat im Streitzeitraum und darüber ausschließlich in Österreich gearbeitet. Der Bf beantragte die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung…
…Karenz in Belgien keinerlei Ansprüche aus. Ihr Ehemann sei zwar in Belgien erwerbstätig jedoch nicht für einen belgischen Arbeitgeber sondern für die EUROCONTROL, eine internationale Behörde. Beamte der EUROCONTROL hätten keinerlei Ansprüche auf Familienleistungen von Seiten der belgischen Behörden. Im königlichen Erlass vom 2. 8…
…nach Art 11 Abs 3 lit e Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sei der Wohnmitgliedsstaat für Familienleistungen zuständig ist unzutreffend, weil diese Regelung unter dem Vorbehalt anders lautender Bestimmungen dieser Verordnung anzuwenden ist und nach Art 67 der Verordnung für Rentner der die Rente gewährende…
…verwiesen und ausgeführt, dass durch den Tod des leiblichen Vaters der Kinder und durch den Bezug der deutschen Rente durch die Bw. Deutschland vorrangig zur Zahlung der Familienleistungen für die Kinder verpflichtet sei. Dagegen erhob die Bw. fristgerecht Berufung und führte aus, dass der leibliche…
…Klage der Europäischen Kommission (Rn.103) entschieden, dass der Anpassungsmechanismus, nach dem das für die Höhe der Familienleistungen sowie der sozialen und steuerlichen Vergünstigungen maßgebliche Kriterium der Auslandswohnsitz der Kinder ist, Wanderarbeitnehmer stärker als österreichische Staatsbürger betrifft. Er stellte daher eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der…
…Klage der Europäischen Kommission (Rn.103) entschieden, dass der Anpassungsmechanismus, nach dem das für die Höhe der Familienleistungen sowie der sozialen und steuerlichen Vergünstigungen maßgebliche Kriterium der Auslandswohnsitz der Kinder ist, Wanderarbeitnehmer stärker als österreichische Staatsbürger betrifft. Er stellte daher eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der…
…Klage der Europäischen Kommission (Rn.103) entschieden, dass der Anpassungsmechanismus, nach dem das für die Höhe der Familienleistungen sowie der sozialen und steuerlichen Vergünstigungen maßgebliche Kriterium der Auslandswohnsitz der Kinder ist, Wanderarbeitnehmer stärker als österreichische Staatsbürger betrifft. Er stellte daher eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der…
…Klage der Europäischen Kommission (Rn.103) entschieden, dass der Anpassungsmechanismus, nach dem das für die Höhe der Familienleistungen sowie der sozialen und steuerlichen Vergünstigungen maßgebliche Kriterium der Auslandswohnsitz der Kinder ist, Wanderarbeitnehmer stärker als österreichische Staatsbürger betrifft. Er stellte daher eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der…
…Verordnung (EG) 883/2004 bezogen. Dabei hat die zuständige Behörde entschieden, dass gemäß Artikel 11 und 68(l)(b) Verordnung (EG) 883/2004, mir Familienleistungen in Österreich überhaupt nicht zustehen. Gegen den Abweisungsbescheid, der Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22, vom 16. Dezember 2020…
…Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriften gelten, aber nach den Prioritätsregeln der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels nachrangig sind, ein Antrag auf Familienleistungen gestellt, so gilt Folgendes: a) Dieser Träger leitet den Antrag unverzüglich an den zuständigen Träger des Mitgliedstaats weiter, dessen Rechtsvorschriften vorrangig gelten, teilt…
…Februar 1997, C-59/95, Rs Bastos Moriana). ..." Die neue Verordnung unterschiedet weder zwischen den einzelnen Rentenarten oder zwischen "Familienleistung" und "Familienbeihilfe" noch differenziert sie zwischen den einzelnen Renten. ... Es begegnet keinem Zweifel, dass aufgrund der vom EuGH in den Urteilen vom 12. Juni 1980…
…keine Rente gezahlt wird, so richtet sich der zuständige Träger nach der Dauer der Versicherungs- und Wohnsitzzeiten." Zur Verpflichtung zur Leistung einer Unterschiedszahlung äußert sich Frings in diesem Zusammenhang nicht. Die VO (EWG) 1408/71 unterscheidet zwischen Familienleistungen für aktiv Erwerbstätige (Titel III, Kapitel 7)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, vom 12.3.2015, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 2/20/21/22, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 23.2.2015, mit welchem der Antrag…
…Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der genannten Bestimmung des Amtssitzabkommens zu stellen. In einer Gesamtbetrachtung ist auf Grund der mit der Beschäftigung bei der IIASA verbunden Privilegien der Ausschluss der Ehegattin des Bediensteten der IIASA vom Bezug von Familienleistungen auch dann nicht als unsachlich anzusehen…
…(Sozialversicherungsnummer ***11***-Wohnsitzadresse in ***12***). Auslöser der gegenständlichen Rückforderung von Familienleistungen war nach Ansicht des Finanzamtes die Nichtvorlage von Unterlagen im Zusammenhang mit der neu begonnenen Ausbildung im Konservatorium der Katholischen Privatuniversität der Diözese in ***7*** zum Kirchenmusiker (Grundstufe Elementarlehrgang zum Kirchenmusiker- C Prüfung) ab…
…von Frau B …", hat og. dte. Behörde dem Finanzamt mitgeteilt: Die Betreffende ist seit 1.1.2012 in Österreich wohnhaft, womit vorrangig Familienleistungen nach österr. Recht zu gewähren sind. Der dte. Aufhebungs- und Erstattungsbescheid hinsichtlich zu Unrecht erhaltenen dten. Kindergeldes von € 9.115…
…sofort fällig. Aufgrund der nachweislichen Übersiedelung der ganzen Familie im Dezember 2011 von Deutschland nach Österreich und Wohnsitznahme in A-Ort2 hatte ab Jänner 2012 der Staat Österreich die Familienleistungen zu gewähren. In Österreich hat der Bf (Kindesvater) die Familienbeihilfe für die gemeinsamen Kinder beantragt…
…vom 12. Jänner 2021 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes ***FA**** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 18. Dezember 2020, zu Versicherungsnummer ***000***, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienleistungen (Ausgleichszahlung gem. Verordnung (EG) 883/2004 und Kinderabsetzbetrag) für *******, VNR: ***111***, für die Zeiträume Jänner 2015, April…
…verstoßen. In Randnummer 103 wurde begründend ausgeführt, dass der Anpassungsmechanismus, nach dem das für die Höhe der Familienleistungen sowie der sozialen und steuerlichen Vergünstigungen maßgebliche Kriterium der Auslandswohnsitz der Kinder ist, Wanderarbeitnehmer stärker als österreichische Staatsbürger betrifft. Er stellte daher eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der…
…Verzichtserklärung): 23 des Kindes 25 89 Anmeldebescheinigung für EU-Bürger der ganzen Familie 48 von Ihnen 46 von Ihnen 89 Bescheinigung wie lange der Anspruch auf polnische Familienleistungen bestand 20 seitens ihrer Gattin Mutterschaftsbeihilfe ***15*** ***3*** wurde mit Bescheid des Präsidenten der landwirtschaftlichen Sozialversicherungskasse vom…