…im Ausland lebende Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Unterhaltsleistungen an minderjährige haushaltszugehörige Kinder im Ausland, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw Kinderabsetzbetrag gegeben ist, können im Umfang des halben Unterhalts (VfGH 17.10.1997, G 168/96…
…Entscheidungsgründe Im Beschwerdefall war strittig, ob die Rückforderung von Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbetrag für die im Spruch genannten Kinder zu Recht erfolgte (Rückforderungsbescheid v.29.05.2018). Die Beihilfenbehörde begründete die Rückforderung unter Hinweis auf den ständigen Aufenthalt der Kinder bzw. der gesamten Familie in den…
…September 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Juli 2024 betreffend Rückforderung von für die Kinder ***Kind 2*** und ***Kind 1*** für den Zeitraum Juni 2023 bis Mai 2024 bzw Jänner bis Mai 2024 bezogenen Beträgen an Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbeträgen, zu Recht: I…
…die eine Änderung im Anspruch auf Familienbeihilfe bzw des Kinderabsetzbetrages bewirken. Dies wurde aber im Gegenstandsfall unterlassen, obwohl ihr Sohn die Lehre abgebrochen hat und in der Folge Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hat. Aus diesem Grunde erfolgte die Rückforderung der Familienbeihilfe zu Recht. Gemäß…
… 236 BAO geltend gemacht werden. Ein entsprechendes Nachsichtsersuchen wurde von der Beschwerdeführerin auch bereits eingebracht. Somit bestand ab der Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes der Beschwerdeführerin kein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw Kinderabsetzbetrag, weil keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die zu Unrecht bezogenen Beträge sind zurückzuzahlen…
…Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Der als Ergebnis eines Überprüfungsverfahrens für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. Oktober 2022 mittels Bescheid vom 16. März 2023 verfügten Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen trat die Bf. mittels Beschwerde, respektive der Vorlage von - den Besuch einer Schule bzw…
…samt Kinderabsetzbeträgen für ihre Kinder in voller Höhe. Seit Jänner 2019 erhielt die Bf. aufgrund der Gesetzesänderung nur mehr die indexierte Familienbeihilfe für ihre in Tschechien lebenden Kinder. Die Bf. stellte am 20. März 2019 einen Antrag auf Auszahlung der vollen, nicht indexierten Familienbeihilfe bzw…
…an eine Person, die einer Vollwaise gleichgestellt ist, anders zu beurteilen wäre, als in Österreich ausbezahlte Waisenversorgungsgenüsse. Selbst wenn dem Beschwerdeführer aufgrund der Zuwendungen aus Liechtenstein keine erhöhte Familienbeihilfe bzw. nicht in dem ausbezahlten Ausmaß zugestanden wäre, könne diesem kein Vorwurf gemacht werden, zumal er…
…zum nächstmöglich Ausbildungsbeginn für seine Berufsausbildung. Hätte sie damals die Auskunft erhalten, dass sie keine Familienbeihilfe bzw. keinen Kinderabsetzbetrag mehr für ihren Sohn erhalte, hätte dieser sich umgehend als arbeitslos gemeldet um versichert zu sein und auch Bezüge zu erhalten. So würden dem Sohn wichtige…
…Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag müssen demjenigen, von dem sie zurückgefordert wird, tatsächlich ausbezahlt worden sein. Da die polnische Familienleistung 500+ daher auf die bereits ausbezahlte österreichische Familienleistung bzw. Differenzzahlung anzurechnen war, erfolgte die Rückforderung letzterer sowie des gleichzeitig ausbezahlten Kinderabsetzbetrages (KG) für den Zeitraum…
…23. Jänner 2024 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge als im Zeitraum vom 1. Jänner 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zum Unrecht bezogen rückgefordert. Hierbei wurde begründend ausgeführt, dass für ab dem WS 2020/2021 begonnene Studien im Einzelfall vom Anspruchsberechtigten in Bezug auf den Beginn bzw…
…Beschwerdeführer ein Vorlageantrag eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum November und Dezember 2022 keine Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbeträge erhalten habe. D. Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht am 02.05.2023 zur Entscheidung vorgelegt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen…
…Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. 3.2. Rechtliche Beurteilung Ausgehend vom Inhalt der Norm des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 vertritt das Verwaltungsgericht - aus nachfolgend angeführten Gründen - die Auffassung, dass über die Anspruchsberechtigung der Bf. aus Familienbeihilfe bzw…
…Anspruches auf Familienbeihilfe nach den Bestimmungen des FLAG 1967 zu erfolgen hat. Es ist nicht Sache der Zivilgerichte, zu entscheiden, welchem Elternteil die Familienbeihilfe bzw. der Kinderabsetzbetrag zusteht. Die Festlegung eines Hauptaufenthalts mag somit allenfalls eine Indizwirkung entfalten, bindend für den Anspruch auf Familienbeihilfe ist…
…muss angenommen werden, dass im oben genannten Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden hat bzw. besteht. Beschwerde Mit internem Formular des Finanzamts legte der Bf am 3.8.2015 Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom 2.7.2015 mit dem ersichtlichen Antrag (der Vordruck des Finanzamts…
…Österreich erwerbstätig gewesen sein, wäre Österreich als Beschäftigungsstaat zur Erbringung von Familienleistungen nachrangig (da die Mutter nach der Aktenlage in Polen erwerbstätig war) im Wege einer Ausgleichszahlung bzw. Differenzzahlung zuständig. Dann bestünde in Österreich grundsätzlich Anspruch auf die volle Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag, da in Polen…
…vielmehr die Verpflichtung gehabt, jene Tatsachen zu melden, die eine Änderung im Anspruch auf Familienbeihilfe bzw des Kinderabsetzbetrages bewirken. Dies wurde aber im Gegenstandsfall unterlassen und sogar sämtliche Vorhalte des Finanzamtes blieben von der Bw. unbeantwortet. Dass es für die Beihilfenempfängerin nicht vorhersehbar gewesen sei…
…Einstellung der Gewährung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages mit Bescheid nicht vorgesehen. Wenn der Bw nun vermeint, dass er-nachdem das Finanzamt seiner Bitte (Meldung vom 19. Juli 2001) um Einstellung der Familienbeihilfe nicht nachgekommen ist und die Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbeträge weiterhin ausbezahlt wurden…
…die zur Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe geführt haben, sind ebenso wie deren gutgläubiger Verbrauch im Anwendungsbereich des § 26 Abs. 1 FLAG 1967 unmaßgeblich. Selbst wenn, wie der Bf. vorbringt, der unrechtmäßige Bezug der Familienbeihilfe bzw. des Kinderabsetzbetrages ausschließlich durch das Finanzamt verursacht worden wäre…
…EStG) 1988 ergibt sich eine objektive Rückzahlungspflicht desjenigen, der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zu Unrecht bezogen hat (vgl VwGH 31.10.2000, 2000/15/0035 und 96/15/0001; 28.11.2002, 2002/13/0079 bzw BFG 12.09.2022, RV/7102584/2022). Damit hat der…