…vom Gesetzgeber intendierte Lösung im Falle einer Betriebsaufgabe liege in der in Rz 3351d vertretenen Auffassung, wonach die noch offenen Fünftel im Jahr der Betriebsaufgabe in einem Betrag abzusetzen seien. Nur diese Interpretation führe zur im Aufgabezeitpunkt letztmalig möglichen Verrechnung mit dem Ergebnis der ursprünglichen…
…berücksichtigt worden, dass bei Nachzahlungen aus dem Vorjahr eine Regelung gelte, dass generell ein Fünftel steuerfrei zu stellen sei. Mit Berufungsvorentscheidung wurde vom Finanzamt über die Streitpunkte außergewöhnliche Belastung und Versteuerung der Nachzahlungen abgesprochen, wobei zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens von Interesse ist, dass die…
…Bruttobezüge die vom Bw begehrten - unter 2. Lohnzettel dargestellten - Bruttobezüge in Höhe von € 6.362,23 ergaben. Das steuerfreie Fünftel wurde von € 1.426,22 auf € 1.272,45 abgeändert. Am 17. Oktober 2003 erließ das Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO…
…viel Lohnsteuer einbehalten. Sie ersuche das FA gemäß § 240 Abs 3c BAO um Berücksichtigung der Steuerbegünstigung gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG, dh ein Fünftel ihrer Einmalzahlung nach Abzug der Beiträge gemäß § 62 Ziffer 3, 4 und 5, steuerfrei zu belassen. Bei der Einmalzahlung…
…der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4, und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15% zu versteuern. § 67 Abs. 9 EStG 1988 sieht vor…
…hatte durch Eintragung im Erklärungsformular beantragt, aufgrund abzugsfähiger Verluste aus dem Jahr 1990 in Höhe von S 154.545,-- ein weiteres Fünftel als Sonderausgabe im Jahr 2001 in Abzug zu bringen. Der dem Antrag nicht entsprechende Veranlagungsbescheid des Finanzamtes enthielt diesbezüglich keine Begründung. In der…
…einem Fünftel bei den Veranlagungen der Jahre 1998 bis 2002 abzuziehen. Da lt. Tz 24 des Betriebsprüfungsberichtes vom 2. April 2002 im Streitjahr 1999 auf Grund der vorhin zitierten Bestimmung ohnedies ein Fünftel der in den Jahren 1989 und 1990 entstandenen Verluste (das erste Fünftel…
… 62 Z 3,4 und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Bei Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat die auszahlende Stelle…
Übt der zu mehr als 50% an einer slowakischen GmbH beteiligte und in Österreich ansässige Geschäftsführer seine berufliche Tätigkeit (Anzeigenvermittlung für einen deutschen Verlag) zu drei Fünftel in Österreich und zu zwei Fünftel in der Slowakei und in Ungarn aus, so erscheint eine pragmatische Lösung…
Bei der Berichtigung, die jeweils für das Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zwanzigstel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder die…
…ausnahmsweise auf € 25.000,00 abgemildert werden, wovon in Anbetracht der Sorgepflicht für die Tochter ein Abschlag um ein Fünftel und in Anbetracht der nunmehrigen äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten ein weiterer Abschlag um die Hälfte vorzunehmen ist, sodass die verbleibende Geldstrafe - in…
…der Grundlage des österreichisch-japanischen DBA die Rückerstattung der österreichischen KESt-Belastung ihrer österreichischen Dividendenerträge zu beantragen. Das DBA-Japan beschränkt diese Berechtigung allerdings auf eine Rückforderung von ein Fünftel der KESt, da Österreich ein Quellenbesteuerungsrecht von 20% belassen wird. Sollten Anteilsinhaber des japanischen Fonds…
…die restlichen 50% als laufender Bezug mit 15% versteuert werden. Vom Anteil, der als laufender Bezug zu versteuern ist, bleibt ein Fünftel steuerfrei, sodass sich ein Durchschnittssteuersatz von 9% ergibt. Werden vom Insolvenzverwalter Quotenzahlungen an den IEF geleistet, hat der Lohnsteuerabzug ebenfalls gemäß § 67 Abs…
…erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. …
…***BF4***, ***BF5*** waren zu je einem Fünftel-Anteil Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***EZ***, KG ***KG*** ***XX*** mit einer Gesamtfläche von 195.161 m². Für diese Liegenschaft wurden vom Finanzamt ***FA*** folgende wirtschaftliche Einheiten festgestellt worden: Mit Bescheid vom 14.7.2016 zu Einheitswert-Aktenzeichen (EWAZ…
…***Bf1***, ***BF4*** waren zu je einem Fünftel-Anteil Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***EZ***, KG ***KG*** ***Ort*** mit einer Gesamtfläche von 195.161 m². Für diese Liegenschaft wurden vom ***FA*** folgende wirtschaftliche Einheiten festgestellt worden: Mit Bescheid vom 14.7.2016 zu Einheitswert-Aktenzeichen (EWAZ) ***EWAZ…
…***BF3***, ***BF4*** waren zu je einem Fünftel-Anteil Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***EZ***, KG ***KG*** ***Ort*** mit einer Gesamtfläche von 195.161 m². Für diese Liegenschaft wurden vom ***Finanzamt*** folgende wirtschaftliche Einheiten festgestellt worden: Mit Bescheid vom 14.7.2016 zu Einheitswert-Aktenzeichen (EWAZ) ***EWAZ…
…***BF2***, ***BF1*** waren zu je einem Fünftel-Anteil Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***6***, KG ***7*** ***8*** mit einer Gesamtfläche von 195.161 m². Für diese Liegenschaft wurden vom ***FA*** folgende wirtschaftliche Einheiten festgestellt worden: Mit Bescheid vom 14.7.2016 zu Einheitswert-Aktenzeichen (EWAZ) ***9…
…***BF4***, ***BF5*** waren zu je einem Fünftel-Anteil Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***EZ***, KG ***KG*** ***Ort*** mit einer Gesamtfläche von 195.161 m². Für diese Liegenschaft wurden vom ***FA*** folgende wirtschaftliche Einheiten festgestellt worden: Mit Bescheid vom 14.7.2016 zu Einheitswert-Aktenzeichen (EWAZ) ***EWAZ…
…Kalenderjahren. Bei der Berichtigung, die jeweils für das Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder…