…das Förderziel mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung und insbesondere deren verfassungsrechtlichen Prinzipien im Einklang stehen. Werden Zwecke verfolgt, die mit der österreichischen Rechtsordnung nicht im Einklang stehen, kann der Zweck der Körperschaft nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Die Einstellung der Allgemeinheit gegenüber dem Förderziel…
Das Förderziel muss in der Beseitigung oder Verminderung der Mittellosigkeit und der damit verbundenen Gefahren bestehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Notlage selbst verschuldet ist. Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sind aber noch nicht mit wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit gleichzusetzen. Es kann auch keine Rede davon…
…in ihrer individuellen Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden würden. Eine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit liege nicht vor. Zudem bestünden in einem nicht unbeachtlichen Teil der Bevölkerung Bedenken gegenüber dem Förderziel, das allein auf Basis fernöstlicher spiritueller Lehren erreicht werden solle. Schließlich stünde der Verein laut Statuten einerseits…
…und auch Informationen auf die Website der Beschwerdeführerin gestellt wurden. Schließlich kann auch die Einstellung der Allgemeinheit zum Förderziel als positiv bezeichnet werden. Dass die Förderung in erster Linie einzelnen Wirtschaftsunternehmen zugutekam kann nicht festgestellt werden. Sowohl die Mitglieder der Beschwerdeführerin als auch die Teilnehmer…
…und auch Informationen auf die Website der Beschwerdeführerin gestellt wurden. Schließlich kann auch die Einstellung der Allgemeinheit zum Förderziel als positiv bezeichnet werden. Dass die Förderung in erster Linie einzelnen Wirtschaftsunternehmen zugutekam kann nicht festgestellt werden. Sowohl die Mitglieder der Beschwerdeführerin als auch die Teilnehmer…
…stehe daher der Allgemeinheit offen. Da mit der satzungsmäßigen Förderung der Allgemeinheit, dem Nutzen der Förderziele für die Allgemeinheit, der gemeinnützigen Widmung des Vereinsvermögens im Auflösungsfall und mit dem wissenschaftlicher Vereinszweck alle Kriterien zur Einstufung des Vereins als gemeinnützig erfüllt seien, werde um Zuerkennung der…
…Rz 268: Betriebe, inSiehe Rz 313a deren Rahmen in der Dritten Welt hergestellte Produkte vertrieben werden, stellen selbst bei einem Verein mit einem entsprechend begünstigten Förderziel (zB Jugendfürsorge, Entwicklungshilfe) je nach Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht einen begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb oder einen Gewerbebetrieb dar"Weltladen". Eintrittsgeld, Einhebung von …
…in deren Rahmen fair gehandelte Produkte aus Entwicklungsländern vertrieben werden, stellen selbst bei einem Verein mit einem entsprechend begünstigten Förderziel (zB Jugendfürsorge, Entwicklungshilfe) je nach Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht einen begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb oder einen Gewerbebetrieb dar. Werbeeinnahmen Rz 314: Siehe Rz 157 bis 164. Wissenschaftsveranstaltung Rz…
…unter anderem durch bestimmte Operationelle Programme (OP) erreicht. OP seien Maßnahmenpakete der Erzeugerorganisation für welche Beihilfen beantragt werden können. Förderziel dieser OP sei die Förderung von Maßnahmen welche vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) vorgegeben und in einem…
…Vorbehalte eines beachtlichen Teils der Bevölkerung (Allgemeinheit) gegenüber dem Förderziel, liegt grundsätzlich keine gemeinnützige Zweckverfolgung vor (Stoll, BAO Kommentar - Digital First, Rzeszut/Tanzer/Unger, § 36 BAO (Ebner) Rz 5). Daraus ergibt sich insgesamt das Erfordernis einer positiven Einstellung der Allgemeinheit gegenüber dem Förderziel (vgl Stoll…
…10 nicht nur Realinvestitionen, sondern auch Wertpapieranschaffungen gefördert. Letztere führen zu einer Erhöhung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen, das eigentlich angestrebte Förderziel wird damit aber nur mittelbar erreicht. In Zukunft soll die Begünstigung des § 10 ausschließlich auf den Erwerb körperlicher Wirtschaftsgüter ausgerichtet werden. Wertpapieranschaffungen sollen daher…
…130 Abs. 1 B-VG als Beschwerden zu behandeln sind. Die Beschwerdeführerin hat zusammenfassend in Ergänzung des Antrages vorgebracht, dass das begünstigte Förderziel in der Linderung bzw. Beseitigung der persönlichen Notlage bestehe. Es seien daher auch die Mittel zur Verwirklichung des begünstigten Zwecks weniger in…
…1990, 89/13/0177; 8.9.1992, 88/14/0014). Begünstigungsschädlich seien Einschränkungen der Fördertätigkeit, die nicht am Förderziel, sondern an subjektiven Merkmalen orientiert seien. Das letztgenannte, laut Vorbringen des Bf. den Ausbildungsverein der Gewerbezweig von anderesBundesland betreffende Erkenntnis des VwGH sei besonders hervorzuheben, wonach…
…vorliegt, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt, etwa in den Vereinsrichtlinien, Rz 20 abgeleitet, dass die Einstellung der Allgemeinheit gegenüber dem Förderziel positiv sein muss.(s. Baldauf, in Baldauf/Renner/Wakounig (Hrsg.), Die Besteuerung der Vereine, 10. Auflage…
…1 BAO nicht vor, wenn der geförderte Personenkreis nach der Rechtsgrundlage des Rechtsträgers oder durch die tatsächliche Geschäftsführung eng begrenzt oder dauernd nur klein ist. Die Einstellung der Allgemeinheit gegenüber dem Förderziel muss positiv sein. Im gegenständl. Fall ist Zweck der Stiftung überwiegend die Förderung…
…89/13/0177; 8.9.1992, 88/14/0014). Begünstigungsschädlich seien Einschränkungen der Fördertätigkeit, die nicht am Förderziel, sondern an subjektiven Merkmalen orientiert seien. Das letztgenannte, laut Vorbringen des Bw den Ausbildungsverein der Wirtschaftszweig von Bundesland betreffende Erkenntnis des VwGH sei besonders hervorzuheben, wonach bei…
…Gebiet nützt. Nach § 2 der dem Antrag vom 8. Juli 2003 beigelegten Statuten bezweckt der Bw. die Pflege und die Förderung des Fußballsportes im Sinne der Gemeinnützigkeit. Vereine, deren Förderziel der Körpersport ist, verfolgen gemeinnützige Zwecke (vgl. Kohler/Quantschnigg/Wiesner, Die Besteuerung der Vereine, 8…
…und zwar im § 5 Investitionsprämiengesetz (IPrämG). Das IPrämG hatte ein ähnliches Förderziel wie § 108e EStG 1988 und sah ebenso die fristgebundene Geltendmachung durch Vorlage eines als Abgabenerklärung geltenden Verzeichnisses vor. Auch nach der zum IPrämG entwickelten Lehre ist das Verzeichnis spätestens mit der Erklärung über…
…IZPr entsprechenden Regelung gegeben, und zwar im § 5 Investitionsprämiengesetz (IPrämG). Das IPrämG hat ein ähnliches Förderziel wie § 108e EStG 1988 und sieht ebenso die fristgebundene Geltendmachung durch Vorlage eines als Abgabenerklärung geltenden Verzeichnisses vor. Dementsprechend kommt die Lehre auch zum Ergebnis, dass das Verzeichnis spätestens…
…IZPr entsprechende Regelung gegeben, und zwar im § 5 Investitionsprämiengesetz (IPrämG). Das IPrämG hat ein ähnliches Förderziel wie § 108e EStG 1988 und sieht ebenso die fristgebundene Geltendmachung durch Vorlage eines als Abgabenerklärung geltenden Verzeichnisses vor. Dementsprechend kommt die Lehre auch zum Ergebnis, dass das Verzeichnis spätestens…