…dass die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 jeweils am fünfzehnten Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats eintritt. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer…
…Bescheid vom 5. August 2021 konnte sich der Säumniszuschlag auch nicht stützen, zumal diesbezüglich ein Aussetzungsantrag nach § 212a BAO gestellt wurde, welcher die Festsetzung von Säumniszuschlägen verhindert (§ 217 Abs 4 lit a BAO), ist darauf hinzuweisen, dass die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 21…
…die Anlastung der Säumniszuschläge durch den erst nach Eintritt der Fälligkeit der Umsatzsteuer gestellten Aussetzungsantrag nicht vermieden werden habe können. Mit Eingabe vom 15. 6. 2009 wurde die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. Darin wurde ausgeführt, die Vorschreibung der Säumniszuschläge…
…Bw. hatte die Umsatzsteuersondervorauszahlung für das Jahr 2000 nicht rechtzeitig gemäß § 21 Abs. 1 a UStG 1994 bis zum 15. Dezember dieses Kalenderjahres entrichtet. Das Finanzamt ging daher davon aus, dass im Folgejahr 2001 automatisch die Fälligkeit für die Entrichtung der normalen Umsatzsteuervorauszahlung am 15…
…Monat ab der Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides zu. Festgestellt wird, dass die den gegenständlichen Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Umsatzsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung des Finanzamtes vom 22.9.2016 mit Bescheiden vom 27.9.2016 wie folgt festgesetzt wurden: | Abgabe | Betrag in € | Fälligkeit …
…den Geschäftsführungszeitraum des Bw. und es wäre entsprechend der Bestimmung des § 80 Abs. 1 BAO seine Pflicht gewesen, die Abgaben aus den verwaltenden Mitteln zu entrichten. Entgegen den Berufungsausführungen fällt auch die Fälligkeit und somit die Entrichtungspflicht der Umsatzsteuervorauszahlung März 1999 (15. Mai 1999) in…
…Die Voranmeldung wurde bei Außerachtlassung der Vorverlegung der Fälligkeit zeitnah am 24. Dezember 2001 beim Finanzamt eingereicht, weshalb im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten er lediglich eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten hat. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Dezember 2001 in…
…dass zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Kammerumlage 01-03/2005 am 17. Mai 2005 in Höhe von € 8.649,10 und der Umsatzsteuer-Zahllast 04/2005 am 15. Juni 2005 in Höhe von € 11.762,51 auf dem Abgabenkonto gemäß der Darstellung ein…
…die Umsatzsteuern für 1991 und 1992 jeweils nicht bis zu ihrer Fälligkeit entrichtet, und die gesetzlichen Voraussetzungen im Sinne des § 217 Abs. 1 BAO damit erfüllt wären. Ergänzend hielt das Finanzamt in dieser Entscheidungsbegründung fest, dass die strittigen Säumniszuschläge im Falle positiver Erledigung der gegen…
…Waage und bestünden bei der Täterin auch durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich sohin ein Ausgangswert an Geldstrafe in Höhe von € 16.600,00. Richtig ist wohl, dass sich A in den Tagen vor und nach der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung für April 2014…
…Entrichtung gekommen ist. Den bekämpften Säumniszuschlägen liegen ausnahmslos Selbstberechnungsabgaben zugrunde. Für diese ergibt sich die Fälligkeit bereits aus spezialgesetzlichen Bestimmungen und zwar im Hinblick auf die Umsatzsteuer aus § 21 UStG. Im berufungsgegenständlich maßgeblichen Anwendungsbereich des UStG 1972 hatte der Unternehmer gemäß § 21 Abs. 1 leg…
…dass die Fälligkeit der Umsatzsteuer für das Jahr 2011 der 15.02.2012 gewesen sei (nicht veränderbare gesetzliche Frist). Da die Umsatzsteuer 2011 zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet gewesen sei, sei sie mit Bescheid vom 29.06.2015 und in Folge auch der Säumniszuschlag für…
…Fälligkeit der Umsatzsteuer kein neuer Fälligkeitszeitpunkt begründet wurde (vgl. VwGH 22. 2. 1995, 94/13/0242; Ritz, BAO-Kommentar/3, § 210, Tz 9; Ellinger/Bibus/Ottinger, Abgabeneinhebung, § 210, Tz 12). Da die gemäß § 210 Abs. 4 BAO eingeräumte Nachfrist erst nach dem Fälligkeitstag der Umsatzsteuer…
…in der Vergangenheit liegt (VwGH 22.2.1995, 94/13/0242; VwGH 29.1.1998, 97/15/0168; Ruppe, UStG § 21 Tz 42). Im Berufungsfall waren die Fälligkeiten für die mit Veranlagungsbescheiden vom 3. März 2000 für die Jahre 1992 bis 1996 nachgeforderten Umsatzsteuern dem…
…RZ 1874c UStR). Nach der in RZ 1874c UStR dargelegten Ansicht der Finanzverwaltung würden sowohl die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer als auch der daraus resultierende Vorsteuerabzug am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats wirksam. Dies gelte auch dann, wenn die Umsatzsteuervoranmeldung zu einem früheren Zeitpunkt beim Finanzamt eingereicht…
…bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer siehe Rz 2821 bis Rz 2827. Rz 2766: Wird die Vorauszahlung nicht spätestens an ihrem Fälligkeitstag entrichtet, so tritt die Verpflichtung zur Entrichtung eines 1. Säumniszuschlages ein, soweit der Eintritt dieser Verpflichtung nicht…
…Die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer tritt gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1972 und 1994 jeweils am 15.ten Tag des auf einen Kalendermonat folgenden zweitfolgenden Kalendermonats ein. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der…
…dass die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 jeweils am fünfzehnten Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats eintritt. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer nicht…
…sollte. Soweit der Beschuldigte vorbringt, dass er den weiteren Plan gehabt hätte, später noch vor der Fälligkeit der tatsächlichen Zahllast eine berichtigte UVA nachzureichen, wodurch am Abgabenkonto der D GmbH zum Fälligkeitstag oder schon vorher eine Belastung mit der korrekten Umsatzsteuervorauszahlung und der Korrektur des…
…Herbst 2005 die Umsatzsteuerschuldigkeiten nicht fällig hätten werden können, auf den Zeitpunkt der Fälligkeit keinen Einfluss zeitigen. Diese Gründe waren jedoch bei der Prüfung des groben Verschuldens im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO zu würdigen: Der Einwand der Beschlagnahme wurde grundsätzlich durch die Aktenlage…