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UFSW RV/0092-W/09Säumniszuschläge für Umsatzsteuerjahresbeträge, da diese nach Fälligkeit festgesetzt wurden und ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung nach Fälligkeit gestellt wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…dass die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 jeweils am fünfzehnten Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats eintritt. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer…

BFG RV/7102723/2021Säumniszuschlag nach Wiederaufnahme der Jahresumsatzsteuer nach Fälligkeit der entsprechenden Umsatzsteuer; keine Vorrangregeln, wann über welche Beschwerde entschieden werden müsste
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.12.2021

…Bescheid vom 5. August 2021 konnte sich der Säumniszuschlag auch nicht stützen, zumal diesbezüglich ein Aussetzungsantrag nach § 212a BAO gestellt wurde, welcher die Festsetzung von Säumniszuschlägen verhindert (§ 217 Abs 4 lit a BAO), ist darauf hinzuweisen, dass die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 21…

UFSI RV/0335-I/09Säumniszuschlag bei Antrag auf Aussetzung der Einhebung nach Fälligkeit der Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2010

…die Anlastung der Säumniszuschläge durch den erst nach Eintritt der Fälligkeit der Umsatzsteuer gestellten Aussetzungsantrag nicht vermieden werden habe können. Mit Eingabe vom 15. 6. 2009 wurde die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. Darin wurde ausgeführt, die Vorschreibung der Säumniszuschläge…

UFSW RV/3419-W/02Die nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung zum 15. eines Kalenderjahres bewirkt die Vorverlegung der Fälligkeit der laufenden Umsatzsteuervorauszahlungen im folgenden Kalenderjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2004

…Bw. hatte die Umsatzsteuersondervorauszahlung für das Jahr 2000 nicht rechtzeitig gemäß § 21 Abs. 1 a UStG 1994 bis zum 15. Dezember dieses Kalenderjahres entrichtet. Das Finanzamt ging daher davon aus, dass im Folgejahr 2001 automatisch die Fälligkeit für die Entrichtung der normalen Umsatzsteuervorauszahlung am 15…

BFG RV/7101580/2017Säumniszuschlag, da Fälligkeit festgesetzter Umsatzsteuern bereits eingetreten, Einwände gegen die Festsetzung der Stammabgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2017

…Monat ab der Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides zu. Festgestellt wird, dass die den gegenständlichen Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Umsatzsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung des Finanzamtes vom 22.9.2016 mit Bescheiden vom 27.9.2016 wie folgt festgesetzt wurden: | Abgabe | Betrag in € | Fälligkeit …

UFSW RV/2239-W/05Schuldhafte Pflichtverletzung an der Nichtabfuhr von Umsatzsteuer, welche nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit des Bw. festgesetzt wurde, bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…den Geschäftsführungszeitraum des Bw. und es wäre entsprechend der Bestimmung des § 80 Abs. 1 BAO seine Pflicht gewesen, die Abgaben aus den verwaltenden Mitteln zu entrichten. Entgegen den Berufungsausführungen fällt auch die Fälligkeit und somit die Entrichtungspflicht der Umsatzsteuervorauszahlung März 1999 (15. Mai 1999) in…

UFSL FSRV/0044-L/03Umsatzsteuerliche Pflichtverletzungen des Geschäftsführers eines türkischen Imbißlokales
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.09.2004

…Die Voranmeldung wurde bei Außerachtlassung der Vorverlegung der Fälligkeit zeitnah am 24. Dezember 2001 beim Finanzamt eingereicht, weshalb im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten er lediglich eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten hat. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Dezember 2001 in…

UFSW RV/1556-W/06Säumniszuschlag auf Grund Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen nach der Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2007

…dass zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Kammerumlage 01-03/2005 am 17. Mai 2005 in Höhe von € 8.649,10 und der Umsatzsteuer-Zahllast 04/2005 am 15. Juni 2005 in Höhe von € 11.762,51 auf dem Abgabenkonto gemäß der Darstellung ein…

UFSL RV/2214-L/02Säumniszuschläge bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 1/2

…die Umsatzsteuern für 1991 und 1992 jeweils nicht bis zu ihrer Fälligkeit entrichtet, und die gesetzlichen Voraussetzungen im Sinne des § 217 Abs. 1 BAO damit erfüllt wären. Ergänzend hielt das Finanzamt in dieser Entscheidungsbegründung fest, dass die strittigen Säumniszuschläge im Falle positiver Erledigung der gegen…

BFG RV/2300009/2016Nicht erweisliche Wissentlichkeit in Bezug auf die Fälligkeit der eigenen Umsatzsteuervorauszahlung auf Seite einer langjährigen Transportunternehmerin, welche den Fuhrpark und die Maschinen ihres Unternehmens an eine GmbH zu überhöhten Marktpreisen veräußert und dabei zwecks Abgabenbetrug zu Unrecht in gelegten Rechnungen jeweils angibt, den vollen Kaufpreis mit Datum der Rechnungslegung erhalten zu haben.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017

…Waage und bestünden bei der Täterin auch durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich sohin ein Ausgangswert an Geldstrafe in Höhe von € 16.600,00. Richtig ist wohl, dass sich A in den Tagen vor und nach der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung für April 2014…

UFSL RV/2214-L/02Säumniszuschläge bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 2/2

…Entrichtung gekommen ist. Den bekämpften Säumniszuschlägen liegen ausnahmslos Selbstberechnungsabgaben zugrunde. Für diese ergibt sich die Fälligkeit bereits aus spezialgesetzlichen Bestimmungen und zwar im Hinblick auf die Umsatzsteuer aus § 21 UStG. Im berufungsgegenständlich maßgeblichen Anwendungsbereich des UStG 1972 hatte der Unternehmer gemäß § 21 Abs. 1 leg…

BFG RV/7100479/2016Säumniszuschlag: 1. Fälligkeit bereits vor der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO eingetreten 2. bei Rechnungsberichtigung kommt Herabsetzung nach § 217 Abs. 8 BAO in Betracht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.02.2016

…dass die Fälligkeit der Umsatzsteuer für das Jahr 2011 der 15.02.2012 gewesen sei (nicht veränderbare gesetzliche Frist). Da die Umsatzsteuer 2011 zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet gewesen sei, sei sie mit Bescheid vom 29.06.2015 und in Folge auch der Säumniszuschlag für…

UFSI RV/0623-I/06Keine Abhängigkeit des Säumniszuschlages von der Rechtskraft der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2007

…Fälligkeit der Umsatzsteuer kein neuer Fälligkeitszeitpunkt begründet wurde (vgl. VwGH 22. 2. 1995, 94/13/0242; Ritz, BAO-Kommentar/3, § 210, Tz 9; Ellinger/Bibus/Ottinger, Abgabeneinhebung, § 210, Tz 12). Da die gemäß § 210 Abs. 4 BAO eingeräumte Nachfrist erst nach dem Fälligkeitstag der Umsatzsteuer…

UFSL RV/2218-L/02Säumniszuschlag von einer vermeintlich unrichtigen Umsatzsteuernachhforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…in der Vergangenheit liegt (VwGH 22.2.1995, 94/13/0242; VwGH 29.1.1998, 97/15/0168; Ruppe, UStG § 21 Tz 42). Im Berufungsfall waren die Fälligkeiten für die mit Veranlagungsbescheiden vom 3. März 2000 für die Jahre 1992 bis 1996 nachgeforderten Umsatzsteuern dem…

BFG RV/2100004/2019Die abziehbare Einfuhrumsatzsteuer wird gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 letzter Satz UStG 1994 am Tag der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wirksam. Auch eine verspätet abgegebene UVA führt zu keiner Säumnis hinsichtlich der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2020

…RZ 1874c UStR). Nach der in RZ 1874c UStR dargelegten Ansicht der Finanzverwaltung würden sowohl die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer als auch der daraus resultierende Vorsteuerabzug am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats wirksam. Dies gelte auch dann, wenn die Umsatzsteuervoranmeldung zu einem früheren Zeitpunkt beim Finanzamt eingereicht…

UStR 2000 Rz 2751–278621. Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…bestimmten Unternehmern und über die Fälligkeit der auf den Eigenverbrauch entfallenden Umsatzsteuer siehe Rz 2821 bis Rz 2827. Rz 2766: Wird die Vorauszahlung nicht spätestens an ihrem Fälligkeitstag entrichtet, so tritt die Verpflichtung zur Entrichtung eines 1. Säumniszuschlages ein, soweit der Eintritt dieser Verpflichtung nicht…

UFSW RV/0923-W/06Säumniszuschlag bei einer Umsatzsteuernachforderung nach einer Betriebsprüfung, Aussetzung der Einhebung offen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2008

…Die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer tritt gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1972 und 1994 jeweils am 15.ten Tag des auf einen Kalendermonat folgenden zweitfolgenden Kalendermonats ein. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der…

UFSW RV/3059-W/10Säumniszuschlag für Umsatzsteuer, für die nach bereits eingetretener Fälligkeit ein Aussetzungsantrag gestellt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…dass die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 jeweils am fünfzehnten Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats eintritt. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer nicht…

UFSK FSRV/0005-K/08Mitarbeiter einer WT-Kanzlei als Umsatzsteuerbetrüger; Einreichung einer falschen Umsatzsteuervoranmeldung durch den Angestellten einer Steuerberatungskanzlei mit dem Ziel, ein solcherart tatsächlich nicht zustehendes Guthaben auf das Abgabenkonto eines Lieferanten eines Steuerpflichtigen überrechnen und damit einen Teil des Kaufpreises aus der Steuerkasse finanzieren zu lassen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.04.2009

…sollte. Soweit der Beschuldigte vorbringt, dass er den weiteren Plan gehabt hätte, später noch vor der Fälligkeit der tatsächlichen Zahllast eine berichtigte UVA nachzureichen, wodurch am Abgabenkonto der D GmbH zum Fälligkeitstag oder schon vorher eine Belastung mit der korrekten Umsatzsteuervorauszahlung und der Korrektur des…

UFSL RV/0953-L/06Verschuldensprüfung bei Vorschreibung eines Säumniszuschlages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…Herbst 2005 die Umsatzsteuerschuldigkeiten nicht fällig hätten werden können, auf den Zeitpunkt der Fälligkeit keinen Einfluss zeitigen. Diese Gründe waren jedoch bei der Prüfung des groben Verschuldens im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO zu würdigen: Der Einwand der Beschlagnahme wurde grundsätzlich durch die Aktenlage…